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Gatwick-Sperrung: Flüge umgeleitet nach Fahrwerkproblem bei British Airways

Ein technischer Defekt an einer British-Airways-Maschine blockierte eine Startbahn in Gatwick und zwang mehrere Flüge zur Umleitung.

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Gatwick-Sperrung: Flüge umgeleitet nach Fahrwerkproblem bei British Airways

Am Flughafen London Gatwick kam es zu erheblichen Störungen, nachdem ein Flugzeug der British Airways vorübergehend eine Start- und Landebahn blockiert hatte. Berichten zufolge gab es ein Problem mit dem Fahrwerk der Maschine. Rettungskräfte erwarteten das Flugzeug vorsorglich bei der Landung, nachdem ein „technischer Defekt" gemeldet worden war.

British Airways bestätigte, dass die Maschine sicher gelandet sei und die Passagiere das Flugzeug auf normalem Weg verlassen konnten. Ein Sprecher von London Gatwick erklärte: „Heute Morgen wurde die Start- und Landebahn aufgrund eines technischen Problems bei einem Flugzeug für kurze Zeit gesperrt. Infolgedessen wurde eine geringe Anzahl von Flügen umgeleitet, wobei die Mehrheit später nach London Gatwick zurückkehrte. Wie immer hat Sicherheit für uns oberste Priorität."

EasyJet-Passagiere stundenlang in Stansted festgesessen

Besonders betroffen war ein EasyJet-Flug von Rom nach Gatwick, der ohnehin bereits verspätet war. Das Flugzeug wurde stattdessen nach London Stansted umgeleitet – und saß dort fest, weil kein Treibstoff verfügbar war. Die Passagiere mussten mitten in der Nacht mehr als zwei Stunden an Bord ausharren, bevor sie das Flugzeug verlassen durften.

Der Grund für die Verzögerung beim Aussteigen: Für die außerplanmäßige Ankunft stand kein Bodenpersonal zur Verfügung. EasyJet hat zudem keine Vereinbarung mit dem Dienstleister Swissport, der eine andere BA-Maschine in Stansted mit Treibstoff versorgt hatte. Die Passagiere mussten schließlich ihre Weiterreise selbst organisieren und die entstandenen Kosten im Nachhinein bei der Fluggesellschaft zurückfordern.

EasyJet entschuldigte sich „für die Unannehmlichkeiten, die durch die Umleitung und die Verzögerung beim Aussteigen" entstanden seien. Die Fluggesellschaft teilte mit: „Während wir uns um Anschlusslösungen für die Kunden bemühten, konnte das Flugzeug nicht betankt werden, da für die außerplanmäßige Ankunft kein Bodenpersonal zur Verfügung stand. Daher stiegen die Kunden in Stansted aus und wurden darauf hingewiesen, dass ihnen die Kosten für ihre Weiterreise erstattet würden."

Am Mittwoch kam es am Flughafen Gatwick darüber hinaus zu einer Reihe weiterer Verspätungen bei Ankünften und Abflügen. Ob diese in direktem Zusammenhang mit der Landebahnsperrung standen, blieb zunächst unklar.

Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?

Für Passagiere, deren Flug durch das Verschulden einer Fluggesellschaft gestört wird, gelten nach britischem Recht klare Entschädigungsansprüche. Diese greifen in folgenden Fällen:

  • Abflug von einem britischen Flughafen mit einer beliebigen Fluggesellschaft
  • Ankunft an einem britischen Flughafen mit einer EU- oder britischen Fluggesellschaft
  • Landung an einem EU-Flughafen mit einer britischen Fluggesellschaft

Wird ein Flug mit weniger als zwei Wochen Vorlauf annulliert, können Passagiere unter Umständen eine Entschädigung geltend machen. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke:

  • Flüge unter 1.500 km (z. B. Glasgow–Amsterdam): bis zu 220 Britische Pfund pro Person
  • Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (z. B. East Midlands–Marrakesch): bis zu 350 Britische Pfund pro Person
  • Flüge über 3.500 km (z. B. London–New York): bis zu 520 Britische Pfund pro Person

Für deutsche Reisende, die über britische Flughäfen reisen oder mit britischen Fluggesellschaften fliegen, sind diese Regelungen besonders relevant – zumal Gatwick einer der meistgenutzten Flughäfen für Verbindungen zwischen Deutschland und Großbritannien ist. Ob und in welchem Umfang Entschädigungsansprüche bestehen, hängt stets von der konkreten Ursache der Störung und dem Zeitpunkt der Benachrichtigung ab.

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