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Streit um Corona-Impfhonorare eskaliert

Ärzte und Krankenkassen uneins über Impfhonorare – droht Streit um Kosten?

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Streit um Corona-Impfhonorare eskaliert

Die Krankenkassen müssen ab April die Kosten für die Corona-Impfung übernehmen. Doch es gibt Unstimmigkeiten über die Höhe des Honorars, das Ärzte erhalten sollen. Während diese etwa dreimal so viel Geld wie für eine Grippeimpfung fordern, halten Krankenkassen die Forderung für maßlos übertrieben. Bislang gibt es in keinem Bundesland eine Einigung in Sicht. Wenn es bei den starren Fronten bleibt, könnte die Corona-Impfung für die Krankenkassen am Ende sogar noch teurer werden als bisher - zumindest zeitweise. Denn dann würden die Ärzte die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung stellen und nicht mehr nur 28 Euro pro Impfung bekommen. Dies würde jedoch zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen führen.

Ein Sprecher des AOK-Bundesverbands hält eine "Orientierung an den bestehenden Honoraren für Einzelimpfungen für geboten". Das entspreche auch den gesetzlichen Vorgaben. Für Einzelimpfungen wie die Grippeschutzimpfung erhalten die Ärzte zwischen 7,60 Euro in Rheinland-Pfalz und 9,18 Euro in Thüringen, ebenfalls zusätzlich zur Quartalspauschale. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und auch die Ärztevertretungen in Niedersachsen und Sachsen fordern hingegen 28 Euro pro Impfung.

Die Ärzte argumentieren, dass sie für die Corona-Impfung mehr Zeit benötigen und eine umfassendere Aufklärung durchführen müssen als bei der Grippeimpfung. Außerdem sei die Corona-Impfung mit einem höheren Risiko verbunden und erfordere mehr Fachkenntnisse. Die Kassen argumentieren hingegen, dass bei den meisten Corona-Impfungen, die heute noch verabreicht werden, es sich um Booster-Impfungen handele. Die Betroffenen wüssten Bescheid über die Impfung, müssten nicht mehr so umfassend aufgeklärt werden wie beim ersten Mal und hätten auch weniger Fragen.

Bislang ist unklar, wie lange der Zustand der Uneinigkeit noch anhalten wird. Wenn sich Kassen und Ärztevertretungen nicht einigen können, wird die Honorarhöhe in einem Schiedsverfahren festgelegt. Bleibt zu hoffen, dass eine Einigung schnell gefunden wird, um die Impfkampagne weiterhin erfolgreich durchführen zu können und die Kosten im Rahmen zu halten.

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