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Krankenkassen fordern Nutzenbewertung für medizinisches Cannabis

Wie die Krankenkassen den Einsatz von medizinischem Cannabis bewerten und regulieren möchten

Krankenkassen fordern Nutzenbewertung für medizinisches Cannabis

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat sich in einem neuen Positionspapier für eine Nutzenbewertung von medizinischem Cannabis ausgesprochen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird sich am 16. März mit dem Einsatz von Medizinalcannabis befassen und eine Richtlinie erarbeiten. Der vdek betonte jedoch, dass bisher die erforderlichen Wirkungsnachweise und Nutzenbelege fehlen. Eine qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten habe oberste Priorität, betonte die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Solange die Nutzenbelege nicht vorliegen, könnten die Entscheidungen des G-BA nur einen befristeten Übergangscharakter haben.

Der Kassenverband fordert, dass künftig nur qualifizierte Ärzte Medizinalcannabis verordnen dürfen sollten und die Genehmigung einer Cannabistherapie grundsätzlich auf den erstverordnenden Arzt begrenzt werden sollte. Darüber hinaus wollen die Krankenkassen am Genehmigungsvorbehalt festhalten und die Therapie zeitlich begrenzen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Versorgung mit medizinischem Cannabis stiegen laut dem vdek seit 2017 an und betrugen 2018 knapp 74 Millionen Euro und im Jahr 2021 mehr als 185 Millionen Euro.

Die Forderung nach einer Nutzenbewertung wird auch von anderen Seiten gestellt. Im Jahr 2021 wurden zwei Studien durchgeführt, die eine positive Wirkung von medizinischem Cannabis bei bestimmten Erkrankungen belegten, jedoch bestehen immer noch Zweifel an der Effektivität und der Verträglichkeit von medizinischem Cannabis. Die Forderung nach einer Nutzenbewertung von medizinischem Cannabis ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung von Patienten mit der Droge zu verbessern und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.

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