ANZEIGE

Ferrari-Chef Vigna lobt Tesla Roadster als mutige Innovation

Benedetto Vigna bewertet Teslas Roadster-Präsentation mit 10 von 10 Punkten und fordert mehr Risikobereitschaft in der Autobranche.

•• 5 Min
Ferrari-Chef Vigna lobt Tesla Roadster als mutige Innovation

Der Ferrari-Chef Benedetto Vigna hat die Präsentation des neuesten Roadster-Sportwagens von Tesla ausdrücklich gelobt. Das Redesign zeige, dass die Automobilindustrie auch in einem ausgereiften Markt Raum für mutige Innovationen habe, sagte Vigna am Dienstag. Der Manager äußerte sich damit zu einer Premiere, die Tesla in der vergangenen Woche mit spektakulären Stunts inszeniert hatte.

Tesla hatte den Roadster mit Triebwerken vorgestellt, die auf Technologie des Raumfahrtunternehmens SpaceX basieren. Zu den Vorführungen gehörten auch Flugmanöver. Tesla-Chef Elon Musk erklärte, die Produktion des Fahrzeugs werde 2028 beginnen.

Die Reaktion der Finanzmärkte fiel gemischt aus. Die Tesla-Aktie stieg zunächst an, doch Finanzanalysten gaben zu bedenken, dass die Auslieferung noch einige Jahre in der Zukunft liege. In den vergangenen Jahren war es bei Tesla bereits zu mehreren Fehlschlägen gekommen.

Die Details

Vigna bewertete die Tesla-Premiere in einem Interview auf einer Automesse, die vom italienischen Magazin Quattroruote organisiert wurde. Dabei vergab er sowohl für die Technologie als auch für die Präsentation jeweils 10 von 10 Punkten. „Das zeigt sicherlich, dass es auch in der Automobilwelt noch viel zu tun gibt. Wir müssen weiter träumen“, sagte Vigna.

Der Ferrari-Chef stellte die Tesla-Show in einen größeren Zusammenhang. „Als Europäer danke ich Ihnen dafür, dass Sie uns gezeigt haben, wie man selbst in einer alten Welt noch innovativ sein und Risiken eingehen kann“, sagte er. Vigna sprach am Dienstag per Videokonferenz aus Indien, wo Ferrari eine Kundenveranstaltung veranstaltete. Das Interesse an der italienischen Marke sei groß, betonte er.

Vigna argumentierte grundsätzlich, dass Risikobereitschaft in der Branche notwendig sei. Bei Ferraris eigenem Elektromodell Luce seien externe Einflüsse entscheidend gewesen. „Hätten wir allein daran gearbeitet, hätten wir nicht das erreicht, was wir erreicht haben. Mit anderen Worten: Wir haben eine ganze Reihe von Fragen angegangen und Antworten gefunden, die durch Personen angeregt wurden, die uns von außen beobachtet haben“, sagte er.

Ferrari versucht mit dieser Argumentation, Skeptiker auf seine Seite zu ziehen. Die Aktien des Luxus-Sportwagenherstellers waren im Mai in Mailand gefallen, als das Unternehmen die Luce vorstellte – das erste vollständig elektrische Fahrzeug der Marke. Das Modell wurde in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Apple-Designchef Jony Ive und dem Team seines Studios LoveFrom entwickelt.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 16.10.2026 berichtete aktien.news, dass Tesla den lang verzögerten neuen Roadster-Sportwagen präsentiert und damit ein Modell wiederbelebt hat, das der Elektrofahrzeughersteller vor mehr als einem Jahrzehnt aus der Produktion genommen hatte. Die Präsentation in Texas umfasste nach Angaben von Bloomberg Europe eine Flugvorführung. Tesla hofft demnach, dass diese Luftakrobatik seinem bodengebundenen Automobilgeschäft einen Schub verleihen kann. Der Roadster ist ein Hochpreismodell und soll dem Unternehmen ein weiteres Angebot in einer reduzierten Produktpalette bieten, die sich hauptsächlich um zwei mittelpreisige Verbrauchermodelle dreht.

Am 07.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Impuls für Ferraris erstes vollständig elektrisches Modell aus unerwarteter Quelle kam: einem Spaziergang mit Amazon-Gründer Jeff Bezos. Das berichtete Ferrari-Vorsitzender John Elkann am Mittwoch auf der Wave-Technologiekonferenz in Turin. Das Gespräch im Juli 2016 habe ihn davon überzeugt, dass der Luxusautohersteller Elektrofahrzeuge ernsthaft in Betracht ziehen müsse. Bezos habe ihm damals gesagt: „Ich weiß nichts über Autos, aber ich weiß wirklich viel über Innovation. Und ich denke, Sie müssen wirklich intensiv darüber nachdenken, ein Elektrofahrzeug zu bauen.“

Ebenfalls am 28.05.2026 berichtete aktien.news, dass Ferrari-Chef Vigna den Preis von 550.000 Euro (rund 640.000 US-Dollar) für den neuen Luce verteidigt hatte. Bei einem Rundtischgespräch im italienischen Modena erklärte er am Donnerstag, die Kosten seien ein angemessener Preis für Innovation. Das Modell war am Montag enthüllt worden und stellt Ferraris erstes vollelektrisches Fahrzeug dar. Der Luce ist zugleich der erste Fünfsitzer in der Geschichte des Traditionsunternehmens. Das Fahrzeug beschleunigt in etwa 2,5 Sekunden auf 60 mph und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von rund 192 mph. Alle Komponenten wurden laut Ferrari im eigenen Haus in Maranello entwickelt und gefertigt, während das Design der Agentur LoveFrom anvertraut wurde.

Am selben Tag, dem 28.05.2026, meldete aktien.news zudem, dass die Ferrari-Aktie unter erheblichen Druck geriet, nachdem der italienische Luxusautomobilhersteller das Außendesign seines ersten vollelektrischen Modells präsentiert hatte. Der neue Ferrari Luce stieß in den Medien auf heftige Kritik, da sein Erscheinungsbild stark von der klassischen Ferrari-Ästhetik abweicht. In den anderthalb Tagen nach der Markteinführung blieben die Ferrari-Aktien um 9% hinter dem SXAP-Index zurück. Barclays-Analyst Henning Cosman riet Anlegern jedoch zur Besonnenheit. Er bezeichnet den Ausverkauf als überzogen und wertet das Design-Wagnis als bewussten und strategisch sinnvollen Schritt. „Wir betrachten dies als eine überzogene Reaktion“, schrieb Barclays in seiner Einschätzung.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger zeigt der Vorgang zwei unterschiedliche Umgänge mit Innovationsrisiken. Auf der einen Seite steht Tesla, dessen Roadster laut Musk erst 2028 in Produktion gehen soll – ein Zeitrahmen, der die Bewertung des Unternehmens über Jahre hinweg von Erwartungen abhängig macht. Analysten verwiesen ausdrücklich darauf, dass die Auslieferung noch in weiter Ferne liegt und es in der Vergangenheit bereits mehrere Fehlschläge gab.

Auf der anderen Seite steht Ferrari, das mit der Luce einen Traditionsbruch vollzogen hat. Der Markt reagierte im Mai mit einem deutlichen Kursrückstand gegenüber dem SXAP-Index, während Barclays den Schritt als strategisch sinnvoll einordnete. Vignas jüngste Äußerungen ordnen sich in diese Linie ein: Der Ferrari-Chef verteidigt das eingegangene Risiko und verweist auf den Nutzen externer Impulse durch Jony Ive und LoveFrom. Anleger sollten beachten, dass sowohl bei Tesla als auch bei Ferrari die Bewertung stark von der Frage abhängt, ob die angekündigten Produkte tatsächlich zum genannten Zeitpunkt auf den Markt kommen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Tesla plant nach den Worten von CEO Elon Musk, die Produktion des neuen Roadster im Jahr 2028 zu beginnen. Ferrari hat mit der Luce sein erstes vollelektrisches Fahrzeug vorgestellt und verteidigt sowohl den Preis von 550.000 Euro als auch das Designkonzept. Vigna will die Risikobereitschaft, die er an der Tesla-Präsentation lobte, offenbar auch für die eigene Marke nutzen. Weitere konkrete Termine oder Absatzziele nannte er in dem Interview nicht.

Kurz erklärt

  • Roadster: Sportwagenmodell von Tesla, das der Hersteller nach mehr als einem Jahrzehnt wiederbelebt hat.
  • Triebwerk: Antriebsaggregat, das bei Teslas neuem Roadster auf Technologie des Raumfahrtunternehmens SpaceX basiert.
  • SXAP-Index: europäischer Aktienindex, an dem sich die Kursentwicklung der Ferrari-Aktie messen lassen muss.
FerrariBenedetto VignaTesla RoadsterElon MuskElektroautoFerrari LuceSpacexAutomobilbranche

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  3. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.