ANZEIGE

Bankenabgabe-Schock: Lloyds und NatWest fallen vor britischem Haushalt

Berichte über eine mögliche Erhöhung der britischen Bankgewinnabgabe von 3 auf 8 Prozent belasten die Aktien von Lloyds und NatWest.

•• 3 Min
Bankenabgabe-Schock: Lloyds und NatWest fallen vor britischem Haushalt

Die Aktien der großen britischen Kreditinstitute standen am Freitag unter Verkaufsdruck. Auslöser waren Berichte, wonach die britische Regierung die Steuer auf die Gewinne der in London notierten Banken noch in diesem Monat erhöhen will. Im Zentrum der Sorgen steht die sektorspezifische Bankgewinnabgabe, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird.

Konkret berichten Medien, dass Finanzminister John Healey die Abgabe bei seiner ersten Haushaltsvorstellung als Schatzkanzler von derzeit 3 Prozent auf 8 Prozent anheben könnte. Der Haushalt ist für den 28. Oktober angesetzt. Eine höhere Abgabe würde die Gewinne der auf den britischen Markt fokussierten Institute schmälern und die Debatte über die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes London neu entfachen.

An der Börse schlug sich das unmittelbar nieder. Die Lloyds Banking Group rutschte um 1,8 Prozent ab, während NatWest gegen 11:30 Uhr Londoner Zeit (6:30 Uhr ET) 1,51 Prozent niedriger notierte. Barclays hingegen drehte ins Plus und legte um 0,13 Prozent zu, nachdem die Aktie zuvor Verluste verzeichnet hatte.

Auslandsorientierte Institute legen zu

Deutlich robuster zeigten sich die in London notierten Aktien von HSBC und Standard Chartered, die einen Großteil ihrer Gewinne im Ausland erwirtschaften. Sie stiegen um 1,2 Prozent beziehungsweise 0,71 Prozent. Die unterschiedliche Reaktion unterstreicht, wie stark die geplante Abgabe speziell die britische Inlandsnachfrage treffen würde.

Die Bankgewinnabgabe war unter der konservativen Regierung von Rishi Sunak im Jahr 2023 von 8 Prozent auf 3 Prozent gesenkt worden. Eine Rückkehr zum alten Satz könnte dem britischen Finanzministerium jährlich rund 2 Milliarden Pfund (2,67 Milliarden US-Dollar) einbringen. Die Analysten von KBW rechnen in einem Bericht vom 12. Oktober jedoch damit, dass die Gewinne der Kreditinstitute um 6 Prozent sinken könnten.

Bemerkenswert ist die Wortwahl aus der Politik: Healey bezeichnete die Banken am Donnerstag in einem Interview mit Bloomberg als das „Juwel" in der wirtschaftlichen Krone des Vereinigten Königreichs. Der vorgeschlagene Aufschlag hat dennoch die grundsätzlichen Bedenken über den Umgang der Labour-Regierung mit dem Finanzsektor wiederbelebt — gerade weil die Minister gleichzeitig öffentliche Dienstleistungen finanzieren und fiskalische Ziele erreichen müssen.

Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich

Amanda Blanc, CEO des Versicherers Aviva, betonte die Bedeutung der Branche. Der Finanzdienstleistungssektor sei eine der „Kernindustrien" des Vereinigten Königreichs, sagte sie am Freitag im CNBC-Programm „Squawk Box Europe". „Was Sie tun müssen, ist, Finanzdienstleistungen zum Erfolg zu verhelfen", so Blanc. „Mein Rat wäre, wenn man wirklich glaubt, dass Finanzdienstleistungen wichtig sind, es den Menschen nicht schwer zu machen, in das Vereinigte Königreich zu investieren, und es den dortigen Unternehmen nicht schwer zu machen, in das Vereinigte Königreich zu investieren."

Für deutsche Anleger ist der internationale Steuervergleich aufschlussreich: Britische Banken operieren laut Daten von PwC mit einer gesamten Steuerbelastung von mehr als 46 Prozent. In Frankfurt liegt der Wert bei 38,9 Prozent, in New York bei rund 27 Prozent. Diese Differenz erklärt, warum die Diskussion über die Abgabe weit über die reine Haushaltsfrage hinausgeht.

Die Analysten von Citi sehen in dem Haushalt allerdings auch eine Chance. Er könne als „Klärungsereignis" wirken und die Unsicherheit unter den Kreditinstituten beseitigen. „Ängste vor einem haushalterisch expansiven (wachstumshemmenden) Haushalt, kombiniert mit weiteren geopolitischen Ereignissen, haben die Renditen für britische Staatsanleihen in die Höhe getrieben", schrieb Citi in einem Bericht vom 14. Oktober. Dies sei vorteilhaft für den strukturellen Hedge-Roll-Vorteil der Banken beim Nettozinsertrag (NII), erhöhe aber auch die Kosten des Eigenkapitals (CoE), was zu einer Bewertungsabsenkung geführt habe und erkläre, warum britische Banken mit einem Abschlag handelten.

Analysten unter der Leitung von Andrew Coombs, Leiter der europäischen Finanzaktien bei Citi, verwiesen darauf, dass die Fundamentaldaten der britischen Banken weiterhin gesund seien. Sie verwiesen auf eine Unternehmens-Re-Leveraging-Phase, wobei das Wachstum des Nettozinsertrags der Kreditinstitute zu den höchsten in Europa zähle. Für das dritte Quartal erwartet Citi gemischte Ergebnisse: einen bereinigten Gewinn vor Steuern oberhalb der Konsensschätzungen bei Barclays und NatWest, jedoch darunter bei HSBC, Lloyds und Standard Chartered.

BankgewinnabgabeLloydsNatwestBritischer HaushaltJohn HealeyBankaktienFinanzplatz LondonHSBC

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.