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Zuckersteuer ab 2027: Fritz-Kola und Wesergold warnen vor Preissprüngen

Die Koalition einigt sich auf eine zweistufige Zuckersteuer ab Juli 2027 – doch Hersteller wie Fritz-Kola und Wesergold protestieren scharf.

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Zuckersteuer ab 2027: Fritz-Kola und Wesergold warnen vor Preissprüngen

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine abgewandelte Version der umstrittenen Zuckersteuer verständigt. Erhoben werden soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027, und zwar zweistufig nach dem Zuckergehalt von Getränken. Für den Bund rechnet die Regierung im Jahr 2027 mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro, im Jahr 2028 sollen es bereits 925 Millionen Euro sein.

Der Kompromiss ist allerdings alles andere als unumstritten. Aus der Wirtschaft kommt scharfe Kritik, und auch innerhalb der Union regt sich vor der formellen Zustimmung Widerstand. Die Getränkehersteller Fritz-Kola und Wesergold warnen konkret vor Preiserhöhungen, die am Ende die Verbraucher treffen dürften.

Besonders pikant: Der erste Vorschlag zur Ausgestaltung der Steuer stammte von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und wurde von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gestoppt. Was nun auf dem Tisch liegt, ist ein zweiter Anlauf – und er trifft erneut auf breiten Protest.

Die Details

Das nun gefundene Modell arbeitet mit zwei Stufen. Liegt der Zuckergehalt eines Getränks bei mehr als acht Gramm pro 100 Milliliter, werden 32 Cent fällig. Bei einem Wert zwischen fünf und acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sind es 26 Cent. Damit soll der Anreiz steigen, den Zuckergehalt von Limonaden, Schorlen und anderen Erfrischungsgetränken zu senken.

Eine Ausnahme sieht der Kompromiss für den Mittelstand vor: Betriebe, die jährlich weniger als eine Million Liter produzieren, sollen von der Abgabe verschont bleiben. Genau diese Regelung steht jedoch im Zentrum der Kritik. Denn Hersteller, die diese Schwelle überschreiten, fallen vollständig unter die Steuer – unabhängig davon, wie klein sie im Vergleich zu den großen Konzernen der Branche sind.

Mirco Wolf Wiegert, Chef von Fritz-Kola, bringt seinen Vorbehalt auf eine knappe Formel: "Die Zuckersteuer benachteiligt den Mittelstand und begünstigt Marktführer." Nach seiner Darstellung bleibt der Mittelstand mit höheren Abfüllmengen ungeschützt, während die großen Anbieter die Belastung leichter verkraften können.

Wiegert warnt zudem vor einem Bürokratie-Monster. Im Gespräch ist offenbar ein Steuerlagermodell, das – ähnlich wie bei Tabak und Alkohol – Kontrollen durch den Zoll vorsieht. Der Fritz-Kola-Chef fordert stattdessen eine reguläre Buchführung, statt ein eigenes Bürokratiesystem aufzubauen.

Auch Andreas Reimer, Chef von Wesergold, lehnt die Abgabe grundsätzlich ab: "Wir lehnen diese Steuer komplett ab." Er argumentiert, die Steuer wirke diskriminierend gegenüber anderen Lebensmitteln. Kakao und Joghurtdrinks seien teils zuckerreicher als die belasteten Getränke, blieben aber ausgenommen. Reimer sieht darin ein zweifach gebrochenes Versprechen der Bundesregierung und will grundsätzlich gegen die Steuer ankämpfen.

Aus der Union kommt ebenfalls Gegenwind. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete die Abgabe als "Teuer-Steuer". Vor der formellen Zustimmung der Koalition ist der Widerstand damit keineswegs verstummt – auch in der Unionsfraktion im Bundestag gibt es Kritik.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 06.10.2026 berichtete aktien.news, dass die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz um eine Einigung auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der wachsenden Lücke im deutschen Staatshaushalt ringt. Der Streit über geplante Steuererhöhungen schürte demnach die Gefahr für das Überleben der Koalition. Die damals diskutierten Maßnahmen könnten nach vollständiger Umsetzung jährlich mehr als 4 Milliarden Euro einspielen.

Am 04.07.2026 hatte aktien.news über den Bundeshaushalt 2027 berichtet: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schloss eine ursprüngliche Finanzlücke von 21 Milliarden Euro – um den Preis tiefer Einschnitte und eines Griffs in staatliche Rücklagen. Rund 6,8 Milliarden Euro entnahm er aus einer Rücklage, die bis 2019 aufgebaut worden war; danach verblieben dort noch rund 3,9 Milliarden Euro für die Folgejahre.

Schon am 16.03.2026 war die Zuckersteuer Teil eines größeren Belastungsbildes: aktien.news berichtete damals über die Energiekrise, den Konflikt in der Straße von Hormus und die daraus folgenden Belastungen für Deutschland. Und am 14.07.2026 folgte der Bericht über die geplante Tabaksteuer, die deutlich stärker steigen sollte als zunächst vorgesehen. Die Reihe zeigt: Der Bund sucht seit Monaten nach neuen Einnahmequellen.

Was das für Anleger bedeutet

Für Privatanleger ist die Zuckersteuer in erster Linie ein Kostenfaktor – und ein Signal. Steigt der Abgabendruck auf Konsumgüter, trifft das die Margen der Hersteller oder die Preise im Supermarkt. Beide Wege sind für Anleger relevant: Wer Aktien von Getränke- und Lebensmittelkonzernen hält, sollte die angekündigten Preiserhöhungen und die Reaktion der Verbraucher genau beobachten.

Ein zweiter Aspekt betrifft die Vergleichbarkeit. Die Steuer trifft nur bestimmte Getränke, während andere Lebensmittel mit ähnlich hohem Zuckergehalt ausgenommen bleiben. Für Anleger, die die Branche beobachten, lohnt sich deshalb der Blick darauf, welche Produkte tatsächlich unter die Abgabe fallen und welche nicht.

Zugleich zeigt der Fall, wie schwer sich die Koalition mit neuen Steuern tut. Der erste Vorschlag wurde gestoppt, der zweite stößt auf Widerstand aus den eigenen Reihen. Solche Unsicherheiten können die Stimmung an den Märkten belasten, weil sie die Verlässlichkeit der Haushaltspolitik infrage stellen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ankündigung und Gesetz. Noch ist die Steuer nicht beschlossen – der Bundestag muss dem Vorhaben erst zustimmen. Bis dahin kann sich am Modell, an den Sätzen oder an den Ausnahmen noch einiges ändern. Anleger sollten daher keine Schlüsse allein aus den heute bekannten Eckwerten ziehen.

Ausblick

Der nächste formelle Schritt liegt beim Bundestag, der die Steuer noch beschließen muss. Erst danach steht fest, ob das zweistufige Modell mit den Sätzen von 32 und 26 Cent sowie der Mittelstandsausnahme unter einer Million Liter tatsächlich Gesetz wird.

Klar ist der Zeitplan: Erhoben werden soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027. Für den Bund sind im ersten Jahr rund 690 Millionen Euro veranschlagt, 2028 dann 925 Millionen Euro. Ob es dazu kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, ob der Widerstand in Union und Wirtschaft vor der formellen Zustimmung noch Wirkung entfaltet.

Kurz erklärt

  • Zuckersteuer: Eine Abgabe auf Getränke, die sich nach dem Zuckergehalt bemisst.
  • Steuerlagermodell: Ein Verfahren, bei dem Waren unter staatlicher Kontrolle gelagert und besteuert werden.
  • Mittelstandsausnahme: Eine Regelung, die kleinere Produzenten von einer Abgabe befreit.
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