ANZEIGE

Heathrow-Chef warnt vor verpasster Chance bei dritter Startbahn

Thomas Woldbye nennt den Verzicht auf die dritte Start- und Landebahn eine „riesige verpasste Chance" für Großbritannien.

•• 4 Min
Heathrow-Chef warnt vor verpasster Chance bei dritter Startbahn

Der Verzicht auf den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Heathrow wäre eine „riesige verpasste Chance" für das Vereinigte Königreich. Davor warnt Thomas Woldbye, der Chef des meistfrequentierten britischen Flughafens. Im BBC-Radioprogramm „Today" sagte Woldbye, es sei „gut zu wissen", welche Position die Regierung zu dem seit Jahrzehnten debattierten Projekt einnimmt.

Hintergrund der Debatte ist die Zurückhaltung von Premierminister Andy Burnham, der sich geweigert hatte, klarzustellen, ob er die Expansion unterstützt. Burnham, der als Bürgermeister von Greater Manchester gegen das Vorhaben opponiert hatte, erklärte zuletzt gegenüber der BBC, er glaube, die Angelegenheit liege „in der Verantwortung Londons und der Londoner". „Ich denke, wir sollten zuerst die Stimme der Menschen dort hören. Es ist nicht richtig, dass ich einfach direkt nach der Konsultation einschneide", so Burnham.

Woldbye machte deutlich, dass es bei der Entscheidung auch um die Herkunft des Kapitals geht. Sollten die Eigentümer nicht in eine dritte Start- und Landebahn investieren können, würde das Geld „irgendwo anders auf der Welt investiert werden". „Es geht nicht darum, dieses Geld woanders zu platzieren. Es handelt sich um privates Geld. Es ist kein öffentliches Geld. Daher wird es nicht in das Vereinigte Königreich fließen. Ich denke, das wäre wirklich eine traurige, riesige verpasste Chance für dieses Land", sagte er. Der Flughafen befindet sich im Besitz eines Investorenkonsortiums, dessen größter Anteilseigner die französische Private-Equity-Firma Ardian ist. Weitere Beteiligte sind die Qatar Investment Authority, der Public Investment Fund Saudi-Arabiens und die China Investment Corporation.

Wirtschaftliche Vorteile und offene Fragen

Das Verkehrsministerium teilte mit, dass es die Antworten auf eine Konsultation überprüfe und „die angemessenen nächsten Schritte prüfe". Ein Sprecher fügte hinzu, die Regierung unterstütze Flughafen-Erweiterungen „im gesamten Land, wo diese zum Wachstum und zu mehr Möglichkeiten beitragen können, während gleichzeitig die Anforderungen an die Umwelt erfüllt werden". Betont wurde, dass die Erweiterung von Heathrow das „Potenzial hat, wirtschaftliche Vorteile in Höhe von rund £40 billion im ganzen Land zu generieren".

Heathrow bedient jährlich mehr als 80 Millionen Reisende mit vier Passagierterminals und zwei Start- und Landebahnen. Die Zahl der Flüge ist derzeit auf 480.000 pro Jahr begrenzt und könnte auf 720.000 steigen – durchschnittlich fast 2.000 pro Tag –, wenn eine dritte Bahn gebaut wird. Dieser zusätzliche Verkehr könnte zu einem enormen Umsatzsprung für die Betreiber führen. Heathrow argumentiert, die Expansion biete einen „riesigen wirtschaftlichen Schub" und schaffe Arbeitsplätze.

Der Bau wäre allerdings mit erheblichen Eingriffen verbunden: Er würde den Abriss von Hunderten Häusern, die Umleitung von Flüssen und die Verlegung der M25-Motorway zwischen den Knotenpunkten 14 und 15 durch einen Tunnel unter der neuen Bahn bedeuten. Die Baukosten werden auf geschätzt 33 Milliarden Pfund beziffert. Das Projekt ist umstritten und stößt auf heftigen Widerstand von Anwohnern, Politikern und Klimaaktivisten.

Im vergangenen Jahr hatte die damalige Schatzkanzlerin Rachel Reeves die regierungsunterstützte Expansion angekündigt und gesagt, „eine dritte Start- und Landebahn wird dringend benötigt" und die Regierung könne die Entscheidung „nicht länger umgehen". Die ursprünglich für 2035 geplante Inbetriebnahme könnte sich laut Heathrow wegen Planungs- und regulatorischen Problemen um vier Jahre auf 2039 verschieben. Woldbye sagte, er habe den aktuellen Schatzkanzler John Healey noch nicht getroffen, würde ihm aber darlegen, dass der Flughafen „dramatisch zur Wirtschaft beiträgt", jedoch „wir jetzt voll ausgelastet sind". „Das bedeutet, dass wir aufhören werden, beizutragen oder diesen Beitrag wachsen zu lassen. Wenn wir das vermeiden wollen, müssen wir jetzt diese Entscheidung treffen", so Woldbye.

Lärm, Unsicherheit und die nationale Politik

Auf die Frage nach den Lärmauswirkungen auf nahegelegene Gemeinden durch mehr startende und landende Flugzeuge erklärte Woldbye, Heathrow habe in den vergangenen 40 Jahren eine „starke" Reduzierung des Lärms erlebt, und der „Trend werde sich fortsetzen". „Meine größte Sorge sind tatsächlich die jahrelangen Unsicherheiten. Und ich denke, es ist an der Zeit, dass wir ihnen Sicherheit darüber geben, was wir mit diesem Projekt wollen, damit wir weitermachen können und sie ihr Leben weiterführen können", sagte er. Er hoffe, dass der Premierminister „mit ins Boot steigt", und wies darauf hin, dass das Projekt von den Gewerkschaften unterstützt werde.

Eine dritte Start- und Landebahn sei „nicht nur für Londoner", betonte Woldbye. „Die Vorteile würden im ganzen Land spürbar sein, da unsere Lieferkette sich von Norden bis nach Süden des Vereinigten Königreichs erstreckt." Die Downing Street lehnte es ab, sich zu Woldbyes Äußerungen zu äußern. Das Verkehrsministerium gab an, dass es seine Airports National Policy Statement noch abschließe, die die Grundlage für die Entscheidung über eine Genehmigung bildet und zuletzt 2018 aktualisiert wurde. Woldbye sagte, Heathrow arbeite an einem Planungsentwurf, der in den nächsten Jahren eingereicht werden soll, betonte jedoch, dass jede Entscheidung von der nationalen Politik der Regierung geleitet werde. Eine Entscheidung deutete er für das neue Jahr an.

HeathrowDritte Start- Und LandebahnThomas WoldbyeFlughafenausbauGroßbritannienInfrastrukturArdianLuftverkehr

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.