ANZEIGE

US-Senat: Durchbruch bei Reform der Infrastruktur-Genehmigungen rückt näher

Das Weiße Haus macht Zugeständnisse bei erneuerbaren Energien, doch eine Abstimmung vor den Halbzeitwahlen bleibt unsicher.

•• 4 Min
US-Senat: Durchbruch bei Reform der Infrastruktur-Genehmigungen rückt näher

Der US-Senat ist einem Deal zur Reform der Gesetze zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte nahe gekommen. Nach Angaben des demokratischen Senators Sheldon Whitehouse hat das Weiße Haus Kompromisse bei der Behandlung erneuerbarer Energien signalisiert. Eine Abstimmung vor den Halbzeitwahlen im November steht allerdings weiterhin unsicher im Raum, wie Whitehouse am Donnerstag erklärte.

Whitehouse ist der ranghöchste Demokrat im Umweltausschuss des Senats. Gemeinsam mit seinem Parteikollegen Martin Heinrich verhandelt er seit Monaten mit republikanischen Amtskollegen über ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Die Gespräche waren im Dezember unterbrochen worden, als Präsident Donald Trump die Fertigstellung von fünf fast abgeschlossenen Offshore-Windparks an der Ostküste stoppte.

Nach den Worten von Whitehouse hat die Trump-Regierung den Demokraten Zusicherungen gegeben, dass die Handhabung von Wind- und Solarenergieprojekten im Gesetzgebungsprozess verbessert werden würde. „Ich schätze sehr, was die Trump-Regelung getan hat, um in diese Richtung zu gehen“, sagte er am Donnerstag gegenüber Reportern. „Jetzt geht es nur noch darum, dass die üblichen, ordentlichen Verfahren des Senats ihren Lauf nehmen“ sowie „um mehr Klarheit von der Exekutive darüber, was sie mit ihren Versprechungen für Wind- und Solarenergie meinen“, fügte er hinzu.

Die Details

Die breiten Parameter, auf die man sich geeinigt habe, sollen nach den Worten von Whitehouse in den kommenden „Tagen oder Stunden“ in legislativen Wortlaut übersetzt werden. Damit sollen andere Gesetzgeber, die Industrie und Umweltverbände die Vorlage prüfen können. Ein konkreter Zeitplan für eine Abstimmung im Senat wurde nicht genannt.

Das US-Repräsentantenhaus hat das Genehmigungsgesetz bisher nicht verabschiedet und tritt bis nach den Halbzeitwahlen im November in die Sommerpause. Damit fehlt für eine zügige Verabschiedung ein zentraler Baustein, denn beide Kammern des Kongresses müssen dem Vorhaben zustimmen.

Der Sprecher des Weißen Hauses, Taylor Rogers, erklärte, die Regierung arbeite aktiv daran, eine historische Reform der Genehmigungsverfahren zu verabschieden, um die Energieinfrastruktur zu verbessern und die Kosten zu senken. Damit bestätigt das Weiße Haus zumindest grundsätzlich den Willen zu einer parteiübergreifenden Lösung.

In seiner zweiten Amtszeit als Präsident hat Trump die Ausweitung sauberer Energietechnologien behindert, die einen Grundpfeiler der Klimapolitik des ehemaligen Präsidenten Joe Biden darstellten. Demokraten hatten erklärt, sie seien bereit, grundlegende Umweltgesetze wie den National Environmental Policy Act und den Clean Water Act zu reformieren. Republikaner führen diese Gesetze als Ursache für lange Verzögerungen bei großen Projekten an.

Umgekehrt stehen die Republikaner unter dem Druck der Demokraten, den Bau moderner Stromübertragungsleitungen zu beschleunigen. Solche Leitungen sind nötig, um Strom aus fluktuierenden Quellen wie Wind und Solar zu transportieren. Große Branchenverbände, die elektrische Versorgungsunternehmen, Unternehmen der erneuerbaren Energien sowie die Öl- und Gasbranche vertreten, haben die Gesetzgeber aufgefordert, die parteiübergreifende Reform der Genehmigungsverfahren noch in diesem Jahr zu verabschieden.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 16.01.2026 berichtete aktien.news, dass ein US-Bundesrichter in Washington dem norwegischen Energiekonzern Equinor grünes Licht gegeben hat, die Arbeiten am Offshore-Windpark Empire Wind vor der Küste New Yorks fortzusetzen. Die Trump-Regierung hatte das Projekt im Dezember zusammen mit vier weiteren Offshore-Windprojekten gestoppt. Am selben Tag meldete aktien.news, dass Richter Carl J. Nichols die von der Trump-Administration verhängte Aussetzung vorläufig aufhob und Equinor ankündigte, die während der Aussetzungsperiode gestoppten Bauaktivitäten sicher wieder aufzunehmen.

Ebenfalls am 16.01.2026 berichtete aktien.news, dass ein Richter desselben Gerichts dem dänischen Energieunternehmen Orsted erlaubte, ein Projekt vor Rhode Island weiterzubauen. Die Urteile verschafften den Unternehmen einen möglicherweise vorübergehenden Aufschub, während die eigentlichen Klagen weiterliefen.

Am 22.04.2026 berichtete aktien.news, dass die US-Bundesrichterin Denise Casper in Boston der Trump-Regierung untersagte, umstrittene Genehmigungsrichtlinien durchzusetzen, die den Ausbau von Wind- und Solarenergie in den USA faktisch zum Stillstand gebracht hatten. Die einstweilige Verfügung erging zugunsten von neun Interessengruppen und Branchenverbänden, darunter RENEW Northeast und die Alliance for Clean Energy New York.

Am 03.05.2026 berichtete aktien.news unter Berufung auf einen Bericht der Financial Times, dass die US-Regierung den Ausbau der Onshore-Windenergie faktisch zum Erliegen gebracht hat und sich dabei auf nationale Sicherheitsbedenken beruft. Das Pentagon hält demnach Genehmigungen für etwa 165 Onshore-Windprojekte auf Privatgrundstücken zurück.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Reform vor allem über die Kapitalseite relevant. Branchenverbände aus dem Versorgungssektor, der erneuerbaren Energien sowie der Öl- und Gasbranche drängen auf eine zügige Verabschiedung, weil langwierige Genehmigungsverfahren Projekte verzögern und Kosten erhöhen. Gelingt die Reform, könnte sich das Investitionsumfeld für Infrastruktur- und Energievorhaben in den USA verändern.

Zugleich bleibt die politische Gemengelage unsicher. Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz nicht verabschiedet und ist bis nach den Halbzeitwahlen in der Sommerpause. Der Ausgang der Wahlen und die Mehrheitsverhältnisse im Kongress dürften damit maßgeblich dafür sein, ob und in welcher Form die Reform tatsächlich Gesetz wird. Anleger sollten die weitere Entwicklung daher eng verfolgen, ohne voreilige Schlüsse zu ziehen.

Ausblick

Nach den Worten von Whitehouse sollen die vereinbarten Parameter in den kommenden „Tagen oder Stunden“ in Gesetzestext gegossen werden. Danach beginnt die Prüfung durch Gesetzgeber, Industrie und Umweltverbände. Ob es vor den Halbzeitwahlen im November noch zu einer Abstimmung im Senat kommt, ließ Whitehouse offen. Das Repräsentantenhaus nimmt seine Arbeit erst nach den Wahlen wieder auf.

Kurz erklärt

  • Genehmigungsverfahren: Behördliche Prüf- und Zulassungsprozesse, die große Bauprojekte vor dem Baubeginn durchlaufen müssen.
  • National Environmental Policy Act: Ein US-Umweltgesetz, das für bestimmte Vorhaben Umweltprüfungen vorschreibt.
  • Clean Water Act: Ein US-Gesetz zum Schutz der Gewässer, das unter anderem Einleitungen und Eingriffe regelt.
  • Offshore-Windpark: Eine Windkraftanlage-Sammlung im Meer, die Strom aus küstennahen Winden erzeugt.
  • Stromübertragungsleitung: Eine Hochspannungsleitung, die Strom über große Entfernungen vom Erzeuger zum Verbraucher transportiert.
Us-SenatGenehmigungsverfahrenInfrastrukturErneuerbare EnergienOffshore-WindSheldon WhitehouseHalbzeitwahlenEnergiepolitik Usa

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.