ANZEIGE

Trump Accounts: Was Forscher über Bildungssparkonten für Kinder wissen

Bevor die „Trump Accounts" starten, liefert das US-Programm SEED OK wertvolle Erkenntnisse über Bildungssparkonten für Kinder.

•• 4 Min
Trump Accounts: Was Forscher über Bildungssparkonten für Kinder wissen

Die USA stehen kurz vor dem Start der sogenannten „Trump Accounts" – steuerbegünstigte Anlagekonten für Kinder, die ab dem 4. Juli 2025 offiziell eröffnet werden können. Doch bevor dieses neue Instrument eingeführt wird, lohnt ein Blick auf ein älteres Experiment, das bereits wertvolle Daten geliefert hat: das Programm SEED OK aus Oklahoma.

Im Jahr 2007 wurden Tausende Familien in Oklahoma nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, um an einer bundesweiten Initiative für Bildungssparen teilzunehmen. Das Programm trägt den vollständigen Namen „Saving for Education, Entrepreneurship, and Downpayment for Oklahoma Kids" und gilt als eines der umfassendsten Experimente mit sogenannten Kinderentwicklungskonten (Child Development Accounts, CDAs). Etwa die Hälfte der Neugeborenen erhielt einen Zuschuss von 1.000 US-Dollar, der auf ein 529-Bildungssparkonto eingezahlt wurde. Die andere Hälfte erhielt weder ein Konto noch eine Ersteinzahlung.

Was die Forschung zeigt

Eine Analyse des Experiments aus dem Jahr 2021 durch das Center for Social Development an der Washington University in St. Louis ergab bemerkenswerte Ergebnisse. Kinder mit Bildungssparkonten waren engagierter in ihrer Ausbildung, und sowohl Kinder als auch ihre Eltern hatten höhere Bildungserwartungen. Besonders deutlich profitierten Kinder aus einkommensschwachen Familien: Das Konto erhöhte die Wahrscheinlichkeit, dass finanziell schwächere Haushalte gezielt für künftige College-Ausgaben sparten.

Inzwischen schließt ein Großteil der ursprünglichen Kohorte die High School ab. Normalerweise schreiben sich etwa 40 Prozent der Schüler in Oklahoma direkt nach der High School am College ein. Bei den Teilnehmern des SEED-OK-Experiments wird dieser Anteil auf schätzungsweise 64 Prozent geschätzt – ein erheblicher Unterschied, der die Wirksamkeit solcher Programme unterstreicht.

Eine persönliche Geschichte: Monica und Hayden

Monica Rachelle und ihr Sohn Hayden wurden für das Programm ausgewählt und erhielten das Startkapital. „Wir haben es im Krankenhaus erfahren", kurz nach der Geburt, sagte sie. Rachelle gab an, dass sie zu diesem Zeitpunkt weder etwas über das Programm wusste, noch konkrete Bildungsziele für ihr Neugeborenes vor Augen hatte.

In den folgenden Jahren diente das Konto als ständige Erinnerung daran, dass ein College-Besuch für ihren Sohn möglich sei. Rachelle ist alleinerziehende Mutter und arbeitet im Gesundheitswesen. „Es ist ein toller Job, aber ich verdiene kein Arztgehalt", sagte sie. Sie übernahm zusätzliche Schichten und begann zu sparen: „Es war eine Tür, die sich öffnete." Hayden wurde schließlich an mehreren vierjährigen Colleges angenommen, darunter an der University of Colorado Boulder.

Dennoch zeigt das Beispiel auch die Grenzen solcher Programme: Haydens Ersparnisse aus der Ersteinzahlung und Rachelles eigenen Beiträgen reichten nicht aus, um die Studienkosten vollständig zu decken. Allein die Studiengebühren für Studierende von außerhalb des Bundesstaates an der University of Colorado Boulder belaufen sich für das kommende akademische Jahr auf rund 46.000 US-Dollar.

Ähnliche Programme in anderen Bundesstaaten

Oklahoma ist nicht das einzige Beispiel. Maine führte vor über einem Jahrzehnt ein ähnliches Programm ein: Alle in Maine geborenen Babys ab dem 1. Januar 2013 erhielten automatisch einen Zuschuss der Alfond Scholarship Foundation in Höhe von 500 US-Dollar in einen 529-Plan. Mit diesem Zuschuss gaben Familien laut dem National College Attainment Network doppelt so häufig an, dass sie erwarten, ihr Kind werde das College besuchen. Auch Pennsylvania und Kalifornien haben mit ähnlichen Initiativen für frühzeitige Investitionen experimentiert.

Die Trump Accounts als Nachfolger

Diese Programme ebneten in vielerlei Hinsicht den Weg für die „Trump Accounts". Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten von Babys, die zwischen 2025 und 2028 geboren werden und ein solches Konto – auch bekannt als 530A-Konto – eröffnen, erhalten eine Ersteinzahlung von 1.000 US-Dollar vom US-Finanzministerium. Nach dem offiziellen Start am 4. Juli können Eltern, Erziehungsberechtigte, Großeltern und andere bis zu 5.000 US-Dollar pro Jahr aus versteuertem Einkommen einzahlen, und zwar bis zum Jahr vor dem 18. Geburtstag des Begünstigten.

Die Website TrumpAccounts.gov prognostiziert, dass die Konten bis zum Alter von 18 Jahren auf rund 6.000 US-Dollar anwachsen könnten – unter der Annahme, dass außer der ursprünglichen Einzahlung keine weiteren Beiträge geleistet werden. Für sich genommen würde dies jedoch nicht ausreichen, um künftige College-Kosten nennenswert zu senken. Zusätzlich haben Dell und seine Frau Susan 6,25 Milliarden US-Dollar zugesagt, um eine zusätzliche Startgutschrift von 250 US-Dollar für Kinder bereitzustellen, die zwischen 2016 und 2024 geboren wurden und somit keinen Anspruch auf den Beitrag des Finanzministeriums hätten.

Befürworter der Initiative betonen, dass ein spezielles Bildungssparkonto vor allem „die Perspektiven der Eltern für ihre Kinder" verändere – und dass die Erfahrungen aus SEED OK und ähnlichen Programmen zeigen, dass dieser psychologische Effekt ebenso bedeutsam sein kann wie der finanzielle.

Trump AccountsSeed OkBildungssparkonto529-PlanKinderentwicklungskontenCollege-SparenBildungsinvestition Usa

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.