ANZEIGE

Quecksilber in Hautaufhellern: Amazon, Temu und TikTok im Visier

Verbotene Quecksilber-Produkte weiterhin auf großen E-Commerce-Plattformen verfügbar – trotz internationaler Abkommen.

•• 3 Min
Quecksilber in Hautaufhellern: Amazon, Temu und TikTok im Visier

Mehr als 20 verbotene Hautaufhellungsprodukte, die Quecksilber enthalten, sind auf den Drittanbieter-Marktplattformen von Amazon, Temu und TikTok Shop weiterhin käuflich erhältlich. Dies ergab eine Überprüfung öffentlich zugänglicher Informationen durch Reuters. Gesundheitsaktivisten und Aufsichtsbehörden versuchen seit Jahrzehnten, den Verkauf dieser gefährlichen Produkte zu unterbinden.

Mehr als 150 Nationen sind Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata aus dem Jahr 2013, das die Herstellung, den Import oder den Verkauf von quecksilberhaltigen Produkten verbietet. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) können diese Substanzen Nieren, Gehirn und Nervensystem schädigen. Dennoch finden die Produkte weiterhin Abnehmer – vor allem wegen ihrer schnellen Wirkung.

Das Problem der schnellen Wirkung

„Quecksilber erzeugt Aufhellungseffekte innerhalb weniger Tage, weit schneller als legale Wirkstoffe wie Kojisäure oder Arbutin“, sagte Winston Morgan, Professor für Toxikologie an der University of East London. „Quecksilber ist zudem relativ günstig, leicht in Cremes zu formulieren und stabil.“

Eine Studie der Boston University aus dem Jahr 2021 ergab, dass Hautaufhellungsprodukte mit Kojisäure durchschnittlich 24,89 Dollar pro Unze kosten. Zum Vergleich: Die quecksilberhaltigen Produkte, die Reuters Mitte September in den USA fand, kosteten rund 6,50 Dollar pro Unze – ein erheblicher Preisunterschied.

Die WHO gibt an, dass kein bekannter sicherer Expositionswert für Quecksilber existiert. Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) beschränkt den Gesamtquecksilbergehalt in Kosmetika auf maximal 1 Teil pro Million. Viele illegale Produkte enthalten jedoch zwischen 10 und 100.000 Milligramm pro Liter, so Professor Morgan.

Verkäufer verschleiern Herkunft und Inhaltsstoffe

Einige Verkäufer auf den E-Commerce-Plattformen haben ihre Strategien zur Verschleierung der Herkunft und Inhaltsstoffe dieser Produkte verfeinert. Produkte, die von Websites entfernt wurden, tauchen laut der Reuters-Überprüfung bald darauf unter irreführenden Namen oder durch andere Verkäufer erneut auf. Keines der gefundenen Produkte listet Quecksilber als Inhaltsstoff auf.

Reuters fand mehr als 20 Produkte von verbotenen Listen, die Kunden auf den US-Plattformen von Amazon, Temu und TikTok sowie auf den Drittanbieter-Marktplattformen von Amazon in Frankreich, Indien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Belgien verfügbar waren – Stand 1. September. Ein in London ansässiger Reuters-Journalist kaufte mehrere angeblich quecksilberbasierte Produkte auf den britischen, französischen, belgischen und indischen Amazon-Websites.

Reaktionen der Plattformen

Als Reuters die Unternehmen kontaktierte, erklärten Amazon, Temu und TikTok, sie untersagten den Verkauf dieser spezifischen Produkte und sagten zu, Schritte zu unternehmen, um sie von ihren Websites zu entfernen. Stand 1. September waren die meisten dieser Produkte jedoch weiterhin gelistet.

Amazon erklärte: „Wir haben proaktive Kontrollen eingeführt, um einen sicheren und konformen Shop zu gewährleisten, einschließlich robuster Verkäuferüberprüfungen und verpflichtender Compliance-Dokumentation oder Labortests durch Dritte vor der Produktauflistung.“ Das Unternehmen arbeite mit Aufsichtsbehörden zusammen und suspendiere „ausweichende Verkäufer“. TikTok teilte mit, es entferne Produkte, die gegen seine Regeln verstoßen. Auch Temu sagte zu, bestimmte Produkte nach Überprüfung zu entfernen.

Rechtliche Herausforderungen

Laut Vertretern der öffentlichen Gesundheit hat Amazon Schwierigkeiten, quecksilberhaltige Cremes von seinen Websites fernzuhalten. Das Unternehmen verglich sich letztes Jahr in Kalifornien mit einer Klage wegen des Vorhandenseins dieser Produkte auf seiner US-Plattform. „Ein Teil des Problems liegt in den Geschäftsmodellen dieser Plattformen“, sagte Rachel Doughty, Anwältin bei Greenfire Law, der Kanzlei, die zehn Jahre lang gegen Amazon klagte. „Ihre Position war lange Zeit, dass sie nur eine Plattform seien und nicht für das verantwortlich, was Drittanbieter-Verkäufer auf ihren Websites posteten.“

Behördliche Maßnahmen

Die US-FDA teilte Reuters mit, sie sei „sehr besorgt über diese und andere betrügerische Produkte, und deren Entfernung vom Markt bleibt eine der obersten Prioritäten der Agentur“. Die Behörde habe Abmahnungen an Hersteller und Verteiler gesendet. Die WHO erklärte, sie sei sich bewusst, dass quecksilberhaltige Hautaufhellungsprodukte weiterhin über Online-Plattformen verkauft werden, was die aufsichtliche Überwachung erschwere.

Es gibt Hinweise auf erneute regulatorische Bemühungen. Am 28. August gaben französische Behörden eine Rückrufwarnung für eine Hautbleichcreme namens ‚Advanced Beauty Cream - Pearl Shine - Parley Goldie‘ heraus. Stand 31. August war sie weiterhin auf der belgischen Amazon-Website erhältlich. Im Mai veröffentlichte die FDA eine Liste von Hautaufhellungscremes, die ihrer Aussage nach Quecksilber enthalten, und warnte Verbraucher davor, diese zu kaufen.

QuecksilberHautaufhellerAmazonTemuTiktok ShopFDAMinamata-AbkommenVerbraucherschutz

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.