ANZEIGE

Pfizer kämpft gegen Konkurrenten um einen Anteil am 10-Milliarden-Dollar-Markt für Atemwegsimpfstoffe

US-Pharmakonzern erklärt, dass der RSV-Impfstoff zu 86 % wirksam ist, um schwere Erkrankungen zu verhindern

•• 3 Min
Pfizer kämpft gegen Konkurrenten um einen Anteil am 10-Milliarden-Dollar-Markt für Atemwegsimpfstoffe

Pfizer hat erklärt, dass es die Zulassung für einen Impfstoff gegen das Respiratory Syncytial Virus bei älteren Erwachsenen beantragen wird, nachdem es positive Studiendaten vorgelegt hat, während konkurrierende Konzerne um die Entwicklung eines Impfstoffs für einen Markt wetteifern, der nach Schätzungen von Analysten einen jährlichen Umsatz von bis zu 10 Mrd. USD erzielen wird.

Das US-Unternehmen teilte am Donnerstag mit, dass eine Studie im Spätstadium bei Erwachsenen ab 60 Jahren gezeigt habe, dass sein Impfstoff sicher und wirksam sei, um schwere Erkrankungen durch das Virus zu verhindern.

Ein Antrag auf behördliche Zulassung werde im Herbst eingereicht, sagte Pfizer, das nach neuen Wegen sucht, um die Einnahmen zu steigern, da die Verkäufe von Covid-19-Impfstoffen zu sinken beginnen.

RSV ist eine ansteckende Krankheit, die vor allem bei älteren Menschen und Säuglingen zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann. Jedes Jahr werden weltweit etwa 336.000 ältere Menschen wegen RSV ins Krankenhaus eingeliefert, und in den USA gibt es jährlich 14.000 Todesfälle.

Das Virus ist eine der wenigen großen Infektionskrankheiten, für die es keinen Impfstoff gibt. Jüngste wissenschaftliche Fortschritte haben jedoch vier große Pharmaunternehmen - Pfizer, GSK, Johnson & Johnson und Moderna - dazu veranlasst, Versuche mit potenziellen Impfstoffen im Spätstadium durchzuführen.

GSK teilte im Juni mit, dass es die Zulassung seines RSV-Impfstoffs für ältere Erwachsene beantragen werde, nachdem die Studienergebnisse eine "statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Wirksamkeit" gezeigt hätten.

J&J rechnet in den kommenden Monaten mit der Veröffentlichung von klinischen Daten aus der Spätphase seines Impfstoffs, ebenso wie das Unternehmen Moderna, das einen einzigen "multivalenten" Impfstoff entwickeln will, der gegen RSV, Influenza und Covid-19 schützen würde.

Analysten sind der Meinung, dass ein erfolgreicher RSV-Impfstoff beträchtliche Einnahmen bringen würde. So prognostizierte SVB Leerink im vergangenen Jahr, dass der Markt letztendlich bis zu 10 Milliarden Dollar pro Jahr wert sein könnte.

Pfizer erklärte, die Studie mit 37.000 älteren Erwachsenen habe gezeigt, dass der Impfstoff zu 85,7 Prozent wirksam sei, um schwere Erkrankungen durch RSV-Infektionen der unteren Atemwege zu verhindern. Die Impfung wurde gut vertragen, und es gab keine Sicherheitsbedenken, fügte das Unternehmen hinzu.

Pfizer untersucht auch, ob die Impfung RSV-Infektionen bei Säuglingen von der Geburt bis zum Alter von sechs Monaten verhindern kann, indem schwangere Frauen geimpft werden.

Annaliesa Anderson, wissenschaftliche Leiterin der Impfstoffforschung bei Pfizer, sagte, das Unternehmen werde mit der US-amerikanischen Food and Drug Administration und anderen globalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um eine Zulassung zu erreichen.

"Wissenschaftler und Forscher haben über ein halbes Jahrhundert lang mit wenig Erfolg an der Entwicklung von RSV-Impfstoffen gearbeitet. Diese Erkenntnisse sind ein wichtiger Schritt in unserem Bemühen, zum Schutz vor RSV-Erkrankungen beizutragen", sagte sie.

Ein früherer Versuch, einen RSV-Impfstoff zu entwickeln, endete in den 1960er Jahren in einer Tragödie, als zwei Säuglinge, die an Versuchen teilgenommen hatten, an einer Lungenentzündung starben, die sich während ihrer ersten natürlichen Infektion nach der Impfung entwickelte.

Nach Ansicht der Wissenschaftler unterscheiden sich die aktuellen Impfstoffkandidaten stark von den Impfstoffen aus den 1960er Jahren und würden keine ähnliche Entzündungsreaktion hervorrufen, da alle älteren Erwachsenen bereits mit RSV infiziert waren.

"Wir wissen, dass man, wenn man einmal mit RSV infiziert ist, diese verstärkte Reaktion nicht mehr mit einem Impfstoff vorbereiten kann", sagte Jason McLellan, Professor für molekulare Biowissenschaften an der Universität von Texas.

Er sagte, dass die Unternehmen bei der Entwicklung eines RSV-Impfstoffs für Säuglinge, die dem Virus noch nicht ausgesetzt waren, nur vorsichtig vorgehen.

McLellans Forschungen zur Identifizierung und Stabilisierung der Struktur eines Proteins, das das RSV-Virus zur Infektion menschlicher Zellen verwendet, wurden vor fast zehn Jahren veröffentlicht und trugen maßgeblich dazu bei, das Interesse von Big Pharma an der Entwicklung von Impfstoffen zu wecken.

Er sagte, dass die neue Generation von RSV-Impfstoffen wahrscheinlich zu jährlichen Auffrischungsimpfungen werden würde und in Zukunft mit Grippe- und Covid-Impfungen kombiniert werden könnte, um einen Impfstoff für alle Atemwegserkrankungen zu schaffen.

PfizerImpfstoffGesundheitswesen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.