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Milliarden-Klage gegen Apple: Which? kämpft für iCloud-Nutzer

Britische Verbraucherschützer klagen Apple wegen überhöhter iCloud-Preise an – 40 Millionen Nutzer könnten je 77 Pfund erhalten.

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Milliarden-Klage gegen Apple: Which? kämpft für iCloud-Nutzer

Eine Sammelklage in Höhe von 3 Milliarden Britischen Pfund gegen Apple darf vor Gericht verhandelt werden. Das Competition Appeal Tribunal im Vereinigten Königreich hat der Klage der Verbraucherschutzorganisation Which? grünes Licht gegeben. Im Erfolgsfall könnten rund 40 Millionen iCloud-Kunden jeweils etwa 77 Britische Pfund erhalten.

Which? wirft dem iPhone-Konzern vor, Nutzer seines Cloud-Dienstes iCloud seit 2015 faktisch an seine Dienste gebunden und ihnen infolgedessen zu hohe Gebühren berechnet zu haben. Die Klage wurde im November 2024 beim Competition Appeal Tribunal eingereicht. Nun hat das Gericht entschieden, dass der Fall verhandelt werden darf – ein wichtiger Etappensieg für die Verbraucherschützer.

So funktioniert die iCloud-Preisgestaltung

Apple-Nutzer erhalten zunächst eine geringe Menge an kostenlosem Speicherplatz. Sobald dieser aufgebraucht ist, werden sie dazu angehalten, für iCloud zu bezahlen, um Fotos, Videos, Nachrichten, Kontakte und andere Inhalte ihrer Geräte zu sichern. Die Preise reichen von 99 Pence pro Monat für 50 GB bis hin zu 54,99 Britischen Pfund pro Monat für 12 TB Speicherplatz.

Ein zentraler Vorwurf lautet, dass Apple konkurrierenden Speicherdiensten keinen vollständigen Zugriff auf seine Geräte gewährt. Das Unternehmen begründet dies mit Sicherheitsaspekten – was jedoch gleichzeitig bedeutet, dass iCloud über mehr Funktionen verfügt als Alternativen von Drittanbietern. Which? sieht darin eine wettbewerbswidrige Praxis, die Verbraucher in die Abhängigkeit von Apples eigenem Dienst treibt.

Anabel Hoult, Geschäftsführerin von Which?, erklärte, die Organisation wolle deutlich machen, dass kein Unternehmen, „egal wie mächtig es ist, mit dem Missbrauch seiner Position davonkommen darf". Sie betonte, das grüne Licht des Gerichts bedeute, dass Which? „einen Schritt näher daran ist, den Verbrauchern die Entschädigung zu verschaffen, die ihnen unserer Meinung nach von Apple zusteht". „Dies sollte ein starkes Signal an alle anderen Unternehmen senden, die wettbewerbswidrige Taktiken anwenden", sagte Hoult.

Apple lehnt Vorwürfe ab und kündigt Berufung an

Apple wies die Vorwürfe als unbegründet zurück. Der Konzern erklärte, dass kein Kunde zur Nutzung von iCloud verpflichtet sei, da Alternativen zur Verfügung stünden. Apple betonte zudem, die Entscheidung des Gerichts „entschieden abzulehnen" und kündigte an, Berufung einzulegen.

Der Prozess selbst wird voraussichtlich erst im Oktober 2028 stattfinden. Bis dahin gilt es für betroffene Verbraucher, ihre Teilnahme an der Klage zu regeln. Das Verfahren läuft nach dem sogenannten Opt-out-Prinzip: Wer iCloud zwischen dem 8. November 2018 und dem 8. Juni 2026 genutzt hat und am 8. Juni 2026 im Vereinigten Königreich ansässig war, wird automatisch in die Klage einbezogen.

Wer kann an der Klage teilnehmen?

Die Teilnahmebedingungen im Überblick:

  • Automatisch einbezogen werden Personen, die iCloud zwischen dem 8. November 2018 und dem 8. Juni 2026 genutzt haben und am 8. Juni 2026 im Vereinigten Königreich ansässig waren.
  • Personen, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Vereinigten Königreich ansässig waren, müssen Which? bis zum 8. Oktober über die Website der Klage benachrichtigen, um sich aktiv zu beteiligen (Opt-in).
  • Wer sich gegen eine Teilnahme entscheiden möchte, muss dies ebenfalls bis zum 8. Oktober 2026 über die Website der Klage mitteilen.
  • Nutzer, die iCloud erst nach dem 8. Juni 2026 nutzen, werden nicht in die Klage einbezogen.
  • Wer sich aktiv gegen eine Teilnahme entscheidet, erhält keine Entschädigung – auch nicht im Falle eines Sieges von Which?.

Für deutsche Verbraucher ist die Klage zwar nicht direkt relevant, da sie ausschließlich im Vereinigten Königreich ansässige Nutzer betrifft. Das Verfahren könnte jedoch als Präzedenzfall für ähnliche Klagen gegen große Technologiekonzerne in anderen Ländern dienen und zeigt, wie Verbraucherschutzorganisationen zunehmend gegen die Marktmacht von Tech-Giganten wie Apple vorgehen.

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