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Indisches Gericht weist Telegrams Klage gegen App-Sperrung ab

Ein Richter am Delhi High Court bestätigte das vorübergehende Telegram-Verbot wegen Prüfungsleck-Vorwürfen als rechtmäßig.

Indisches Gericht weist Telegrams Klage gegen App-Sperrung ab

Ein indisches Gericht hat am Freitag die Berufung von Telegram gegen ein vorübergehendes Verbot der App abgewiesen. Richter Tejas Karia am Delhi High Court erklärte, die Regierungsanordnungen seien begründet und hätten das rechtliche Verfahren strikt eingehalten. Das Verbot gilt bis zum 22. Juni und wurde vom indischen IT-Ministerium angeordnet.

Hintergrund des Verbots ist ein Prüfungsskandal von erheblichem Ausmaß. Indien hatte die Ergebnisse seiner nationalen medizinischen Aufnahmeprüfung annulliert, nachdem Vorwürfe laut wurden, die Prüfungsfragen seien vorab durchgesickert. Einen Monat später soll die Prüfung nun am Sonntag erneut abgehalten werden. Das IT-Ministerium begründete das Telegram-Verbot damit, dass Kanäle innerhalb der App behauptet hätten, Fragen der bevorstehenden Wiederholungsprüfung zum Kauf anzubieten. Selbst wenn diese Fragen gefälscht wären, würde dies die Kandidaten betrügen, hieß es offiziell.

Das Verbot wurde innerhalb weniger Stunden konsequent umgesetzt: Indische Telekommunikationsunternehmen sowie globale Konzerne wie Google und Apple entfernten die App aus ihren Stores und schalteten den Dienst offline. Der Fall gilt als der bislang aufsehenerregendste Rechtsstreit zwischen einem globalen Technologiegiganten und der indischen Regierung in diesem Jahr.

Durow kritisiert Verbot öffentlich

Telegram-Gründer Pawel Durow äußerte sich öffentlich kritisch gegenüber der Maßnahme. Er argumentierte, das Verbot bestrafe die Nutzer der Plattform, während die eigentlichen Prüfungslecks auf andere Plattformen ausgewichen seien. Indien ist mit mehr als 150 Millionen Nutzern der größte Markt von Telegram weltweit – ein Umstand, der die wirtschaftliche und strategische Bedeutung des Landes für den Messenger-Dienst unterstreicht.

Dem gerichtlichen Verfahren gingen mehrtägige private Auseinandersetzungen zwischen Telegram und der indischen Regierung voraus. Die Regierung warf Telegram vor, Konten, die angeblich durchgesickerte Prüfungsunterlagen anboten, nicht proaktiv entfernt zu haben. Telegram wies diese Darstellung in seinem Gerichtsschriftsatz zurück und bezeichnete sie als „einseitig und ungenau". Zudem seien Details zu den eigenen proaktiven Prozessen des Unternehmens „absichtlich" ausgelassen worden.

Telegram: Über 900 Links gelöscht

Das Unternehmen betonte, bereits mehr als 900 Links mit rechtswidrigen prüfungsbezogenen Inhalten gelöscht zu haben. Dennoch sah das Gericht die Maßnahmen der Regierung als verhältnismäßig und rechtlich korrekt an. Das Urteil stärkt die Position der indischen Behörden im Umgang mit globalen Technologieplattformen und könnte als Präzedenzfall für künftige Auseinandersetzungen dienen.

Für deutsche Anleger und Beobachter ist der Fall ein weiteres Beispiel dafür, wie Schwellenländer wie Indien zunehmend regulatorischen Druck auf internationale Tech-Konzerne ausüben. Indien gilt als einer der wichtigsten Wachstumsmärkte der Welt, und der Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten kann weitreichende Folgen für die Marktstrategien globaler Plattformen haben.

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