ANZEIGE

Greer fordert G20 auf, Trumps Zollagenda zu unterstützen

US-Handelsbeauftragter Greer wirbt in Milwaukee für Trumps Zollpolitik und richtet den Fokus auf China.

•• 4 Min
Greer fordert G20 auf, Trumps Zollagenda zu unterstützen

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer hat am Mittwoch die führenden Volkswirtschaften der G20 aufgefordert, auf zwangsläufige Maßnahmen im Lebensmitteleinzelhandel zu verzichten, der industriellen Überkapazität entgegenzuwirken und das geltende Zollsystem aus der Nachkriegszeit nach dem Zweiten Weltkrieg zu überprüfen. In seiner Eröffnungsrede auf dem Treffen der Handelsminister der Gruppe der Zwanzig (G20) in Milwaukee legte Greer die Ziele der Trump-Administration dar, die amerikanische Fertigungsindustrie durch Zölle, Handelsabkommen und Maßnahmen zur Sicherung kritischer Lieferketten wiederzubeleben.

Die Agenda des von den USA geführten G20-Handelstreffens folgt dem Muster der Trump-Administration, dieses Forum dazu zu nutzen, den Fokus auf chinesische Industriesubventionen, Überkapazitäten und nicht marktdurchgesteuerte Wirtschaftspolitiken zu richten. Bereits auf einem Treffen der Finanzminister der G20 in Asheville, North Carolina, Anfang September einigten sich alle G20-Mitgliedsvolkswirtschaften außer China darauf, Maßnahmen gegen „nicht-marktorientierte" Wirtschaftspolitiken und Handelsverzerrungen zu ergreifen, die zu einer übermäßigen Abhängigkeit von Exporten führen.

China, selbst Mitglied der G20, hat die Behauptungen zurückgewiesen, seine Industriepolitik habe zu Überkapazitäten geführt, und westliche Länder beschuldigt, das Thema zu nutzen, um protektionistische Maßnahmen zu rechtfertigen. „Wenn nicht-marktorientierte Politiken und Praktiken die Produktion weit über die Inlandsnachfrage hinaus expandieren lassen, überschreiten die Folgen die Grenzen", sagte Greer am Mittwoch. „Überproduktion fließt in globale Märkte und übt Druck auf Produzenten und Arbeitnehmer an anderen Orten aus."

Angriff auf das MFN-Prinzip der WTO

Greer griff auch das Zollsystem der „Meistbegünstigung" (Most Favored Nation, MFN) an, das das Fundament der Welthandelsorganisation (WTO) bildet und ein globales Handelssystem stützt, das auf gleicher Zollbehandlung zwischen den Mitgliedern basiert. Die Trump-Administration hat das MFN-Prinzip in zwei Amtszeiten untergraben: in ihrer ersten Amtszeit durch Zölle auf Stahl, Aluminium und chinesische Waren, und in ihrer zweiten Amtszeit durch neue globale und länderspezifische Zölle.

„Das MFN-Prinzip, insbesondere wenn es bedingungslos angewendet wird, schränkt die Fähigkeit der Volkswirtschaften ein, wirksam auf verzerrende Politiken zu reagieren und sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen", sagte er und forderte dessen Überprüfung. Er erklärte, dass Aktionen einiger Länder, Lebensmittel, landwirtschaftliche Vorprodukte und andere Agrarexporte zurückzuhalten, „schwere Konsequenzen" für Volkswirtschaften weltweit mit sich bringen würden.

Der brasilianische Handelsminister Marcio Elias Rosa sagte nach der Eröffnungssitzung, dass unter den Ministern eine gewisse Einigkeit darüber bestehe, dass Handelspolitiken aus humanitären Gründen die Verteilung von Lebensmitteln nicht verzerren sollten. Greer versuchte zudem, die US-Zölle gegenüber 59 Ländern und der Europäischen Union zu rechtfertigen, die aufgrund von Vorwürfen laxer Durchsetzung bei Zwangsarbeit verhängt wurden. Dies verschaffe künstliche Preisvorteile und untergrabe das Vertrauen in das globale Handelssystem.

28 Länder wollen Zölle auf chinesischen Stahl

Zuvor am Mittwoch hatten sich 28 überwiegend westliche Länder am Rande des G20-Treffens darauf geeinigt, darauf hinzuwirken, weitere Zölle auf in China produzierten Stahl sowie auf Stahl aus anderen Ländern zu erheben, die Hauptquellen für Überkapazitäten sind. Das vom OECD geleitete Globale Forum für Stahlüberkapazitäten – eine Gruppe, die die Top-Produzenten China und Indien ausschließt – rief Länder ebenfalls dazu auf, auf Subventionen zu verzichten, die bestehende verlustträchtige Stahlwerke am Leben erhalten oder neue fördern.

Doch während Greer um Konsens zu US-Handelsinteressen bemüht ist, versuchen einige G20-Länder, das Treffen zu nutzen, um ihren Handel weg von den USA als Gastgeber zu diversifizieren. Kanadas Handelsminister für Nicht-US-Handel, Maninder Sidhu, soll sich am Donnerstag am Rande der Konferenz mit dem indischen Handelsminister Piyush Goyal treffen, da beide Länder bis Ende des Jahres ein Handelsabkommen aushandeln wollen.

Kanadas auf die USA fokussierter Handelsminister, Dominic LeBlanc, nimmt nicht am Milwaukee-Treffen teil, was genau dann geschieht, als die Trump-Administration am Dienstag ihren Handelskrieg gegen Kanada eskalierte und ein Verbot für Importe kanadischer alkoholischer Getränke, Motorräder und Milchprodukte verhängte. Greer sagte gegenüber dem Fox Business Channel, die USA passten sich den kanadischen Maßnahmen an, aber „wenn die Kanadier einen Deal wollen, ist unsere Tür natürlich immer offen."

In einer Erklärung vor dem G20-Treffen zitierte Sidhu einen 17-prozentigen Anstieg des Nicht-US-Handels im vergangenen Jahr von 33 Milliarden Dollar. „Jedes Treffen auf der G20 ist eine Chance, mehr Türen für kanadische Arbeiter und Unternehmen zu öffnen, und wir eilen voran, diese zu nutzen", sagte Sidhu.

Für deutsche Anleger ist die Stoßrichtung des Treffens von Bedeutung: Sollte sich die Abkehr vom MFN-Prinzip verfestigen, könnten sich die Rahmenbedingungen für den Welthandel und damit auch für exportorientierte deutsche Unternehmen spürbar verändern. Die wachsende Zahl von Ländern, die ihre Handelsbeziehungen diversifizieren wollen, deutet darauf hin, dass sich die globalen Lieferketten weiter verschieben könnten.

G20 HandelsministerJamieson GreerTrump ZollagendaMfn Prinzip WtoChina ÜberkapazitätenStahlzölleHandelskrieg KanadaWelthandel

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.