ANZEIGE

Fall Goldbeck: Goldbeck-Mitarbeiter verschickten Erpresser-Brief an die Konzernleitung

Artikel konnte nicht vollständig generiert werden.

•• 3 Min
Fall Goldbeck: Goldbeck-Mitarbeiter verschickten Erpresser-Brief an die Konzernleitung

{ "title": "Goldbeck-Skandal: Millionen-Korruption und Erpressung erschüttern Baukonzern", "lead": "Ein weitreichendes Korruptionsnetzwerk beim Bauriesen Goldbeck fliegt auf: Mindestens sechs Mitarbeiter kassierten jahrelang Schmiergelder in Millionenhöhe. Nach einem Whistleblower-Hinweis folgen Festnahmen, Hausdurchsuchungen und ein verzweifelter Erpressungsversuch gegen die Konzernleitung. Der Fall offenbart die Schattenseiten eines vermeintlichen Vorzeigeunternehmens.", "content": "Am Morgen des 7. Juni 2024 bricht für mehrere Goldbeck-Mitarbeiter eine Welt zusammen. Zwei Anwälte und zwei Security-Mitarbeiter konfrontieren einen 45-jährigen Projektleiter in Bielefeld mit seiner Freistellung. Der Mann, der sich vom Maurerlehrling zum Prokuristen hochgearbeitet hatte, versucht noch verzweifelt, sein Firmenhandy zurückzusetzen und alle Daten zu löschen.\n\nAn diesem Freitag werden weitere Mitarbeiter freigestellt – teils in der Firma, teils zu Hause. Was die Betroffenen nicht wissen: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln bereits seit Wochen, haben Telefongespräche abgehört und Beweise gesichert. Wenige Wochen später klicken die Handschellen, der 45-Jährige landet in Untersuchungshaft.\n\n

Millionenschweres Schmiergeldsystem aufgedeckt

\n\nDie Dimension des Skandals ist enorm: Allein drei Angeklagte sollen seit 2021 Bestechungsgelder von rund 3,6 Millionen Euro kassiert haben. Der Hauptangeklagte erhielt davon 2,61 Millionen Euro, seine beiden Mitangeklagten jeweils 800.000 Euro und 207.000 Euro. Etwa ein Drittel der Summen floss bar.\n\nDa aus prozessökonomischen Gründen nur ein Teil der Korruptionszahlungen angeklagt ist, dürfte der tatsächliche Schaden für Goldbeck deutlich höher liegen. Für den Baukonzern mit über sechs Milliarden Euro Jahresumsatz ist der Fall ein schwerer Reputationsschlag.\n\n

Vom gefeierten Problemlöser zum Hauptverdächtigen

\n\nBesonders pikant: Der 45-jährige Hauptangeklagte galt intern als Legende. "Er hat Goldbeck gelebt. Wenn es ein unlösbares Problem gab, wurde er eingeschaltet", erinnert sich ein ehemaliger Kollege. Ein anderer bescheinigt ihm "legendäres Verhandlungsgeschick". Selbst ein ermittelnder Finanzbeamter nannte ihn "einen Macher, der im Unternehmen die Brände löschte".\n\nVor dem Landgericht Bielefeld müssen sich mittlerweile drei ehemalige Mitarbeiter verantworten: der 45-jährige Projektleiter aus Zwönitz, ein 34-jähriger Bauleiter aus Selm und ein 35-jähriger Projektleiter aus Bad Salzuflen. Gegen drei weitere Goldbeck-Angestellte wird noch ermittelt.\n\n

Komplexes Netzwerk mit über 20 Subunternehmen

\n\nDie Angeklagten zeigten sich von Beginn an geständig. Der Hauptangeklagte sagte allein zwölfmal bei den Ermittlern aus und übergab handschriftliche Listen mit Namen, Summen und Strukturen. Was zunächst nach sieben beteiligten Subunternehmen aussah, entpuppte sich als Netzwerk von über 20 Firmen aus Deutschland, Polen und Serbien.\n\nDas Geflecht wäre selbst erfahrenen Wirtschaftsermittlern vermutlich lange verborgen geblieben, hätte der Drahtzieher nicht umfassend kooperiert. Doch diese Kooperationsbereitschaft kam nicht von Anfang an.\n\n

Verzweifelter Erpressungsversuch gegen Konzernchef

\n\nNach ihrer Freistellung trafen sich die Männer mehrmals in Magdeburg und Zwönitz. "Wir haben versucht zu schauen, wie es weitergehen kann", gab einer später zu. Dabei entstand die Idee, Konzernchef Jan-Hendrik Goldbeck direkt anzuschreiben.\n\nDer Projektleiter und Goldbeck kannten sich seit über einem Jahrzehnt von einer Großbaustelle in Rumänien. "Wir haben uns dort gut verstanden", erklärte der Angeklagte. Es habe "ein freundschaftliches Verhältnis" geherrscht. Darauf baute die Gruppe ihre Hoffnung.\n\n

Drohung mit Skandalfotos und Videos

\n\nDie am 11. Juni verschickte E-Mail beginnt freundschaftlich, kippt dann aber ins Bedrohliche. Die freigestellten Mitarbeiter drohen, "unschöne Vorgänge" zu veröffentlichen: angebliches sexuelles Fehlverhalten auf einem Volksfest und Drogenkonsum. Alles dokumentiert durch Videos und Fotos, die den Weg zur Boulevardpresse finden könnten.\n\nDer Deal: Die Männer räumen Compliance-Verstöße ein, akzeptieren fristlose Kündigungen und erhalten dafür zwei Bruttojahresgehälter inklusive Prämien. Goldbeck solle per WhatsApp mit "Ja" oder "Nein" antworten.\n\n

Konzernchef schaltet sofort Anwälte ein

\n\nJan-Hendrik Goldbeck bestätigt den Erhalt des Erpresser-Schreibens: "Dieser krude Erpressungsversuch platzte in eine Phase, als wir gerade mit Hochdruck dabei waren, den Sachverhalt zu ermitteln." Er habe sofort die Rechtsanwälte eingeschaltet.\n\nDie Antwort-Mails, die Verzögerung signalisierten, verfassten die Anwälte – Goldbeck schickte sie nur von seinem Account ab. Staatsanwaltschaft und Polizei wurden über den Erpressungsversuch informiert, das Thema wurde später Bestandteil des Haftbefehls.\n\n

Null-Toleranz-Politik bei Compliance-Verstößen

\n\nDie in der Erpresser-Mail erhobenen Vorwürfe weist Goldbeck zurück. Es habe vor Jahren ohne sein Beisein einen firmeninternen Vorfall auf einem Volksfest gegeben. Der betroffene Mitarbeiter sei sofort gekündigt worden.\n\n"Bei Goldbeck haben wir eine Kultur, wo man nicht wegschaut", betont der Konzernchef. Gleiches gelte für Compliance-Verstöße wie die kostenlose Lieferung von Material auf private Baustellen. "Wer sich an die Regeln nicht hält, hat bei uns keinen Platz."\n\n

Folgen für Anleger und Baubranche

\n\nDer Korruptionsskandal wirft Fragen zur Corporate Governance auch bei etablierten Familienunternehmen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.