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Cannabis-Unternehmen erhalten erstmals Zugang zu US-Insolvenzverfahren

Ein Gerichtsurteil im Fall Cannabist Company Holdings öffnet erstmals die Tür für Cannabis-Insolvenzen in den USA.

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Cannabis-Unternehmen erhalten erstmals Zugang zu US-Insolvenzverfahren

Cannabisunternehmen waren bislang vom US-amerikanischen Insolvenzschutz nahezu vollständig ausgeschlossen. Jedes Unternehmen, das „die Pflanze berührt", wurde von Insolvenzgerichten konsequent abgewiesen. Eine neue Entscheidung im Fall The Cannabist Company Holdings könnte diese Situation nun grundlegend verändern.

Das Kernproblem liegt im Widerspruch zwischen staatlichem und Bundesrecht: Obwohl Cannabis in der Mehrheit der US-Bundesstaaten legal ist, gilt es nach dem bundesweiten Controlled Substances Act weiterhin als illegal. Das Office of the United States Trustee (UST), die Regierungsbehörde, die Insolvenzverfahren auf Bundesebene überwacht, vertrat bisher die Position, dass Cannabisunternehmen keinen Insolvenzschutz beanspruchen können, da ihr Geschäft gegen Bundesrecht verstößt – ungeachtet staatlicher Lizenzen.

Der Fall Cannabist und das Chapter-15-Verfahren

The Cannabist Company Holdings Inc. ist eine kanadische Holdinggesellschaft, die öffentlich an der Börse Cboe Canada gehandelt wurde. Sie ist die Muttergesellschaft von Tochtergesellschaften, die ein vertikal integriertes Cannabis-Anbau-, Herstellungs- und Einzelhandelsgeschäft in acht US-Bundesstaaten betreiben, in denen medizinisches Cannabis oder Cannabis für Erwachsene nach staatlichem Recht legal ist.

Am 24. März 2026 leiteten die beiden Cannabist-Unternehmen ein Insolvenzverfahren nach dem kanadischen Companies' Creditors Arrangement Act (CCAA) ein – dem kanadischen Äquivalent zum US-Insolvenzrecht. Einen Tag später beantragten sie beim US-Insolvenzgericht die Anerkennung dieses Verfahrens nach Chapter 15 des Bankruptcy Code. Chapter 15 ist ein in den USA eingeleitetes Verfahren, das ausländische Insolvenzverfahren unterstützt und deren Anerkennung in den USA ermöglicht.

Zur Überraschung fast aller Beteiligten reichte der UST keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Anerkennung ein. Das Insolvenzgericht erließ daraufhin einen Beschluss, der das CCAA-Verfahren anerkannte und den in den USA ansässigen Cannabis-Tochtergesellschaften bestimmten Insolvenzschutz gewährte. Es ist das erste Mal, dass ein US-Insolvenzgericht ein ausländisches Insolvenzverfahren eines Cannabisunternehmens anerkannt hat.

Fünf wichtige Auswirkungen für die Branche

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, Investoren und Kreditgeber in der Cannabisbranche. Experten der Anwaltskanzlei Squire Patton Boggs haben fünf zentrale Punkte identifiziert:

Unternehmensstruktur ist entscheidend:

Die Schuldner waren als Holdinggesellschaften konzipiert und betrieben selbst kein direktes Cannabisgeschäft. Dieser „Abstand" zur Pflanze war ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Antrags. -

Gründungsland spielt eine Rolle:

Cannabisunternehmen könnten erwägen, eine kanadische Holdingstruktur zu nutzen, um sich den Zugang zu US-Insolvenzgerichten über Chapter 15 offenzuhalten. -

Neue Möglichkeiten für angeschlagene Unternehmen:

Bisher endeten finanziell angeschlagene Cannabisunternehmen meist in einer Zwangsverwaltung oder einer Abtretung zugunsten der Gläubiger, was zu erheblichem Wertverlust führte. Nun könnte ein geordnetes Insolvenzverfahren möglich sein. -

Kreditgeber müssen umdenken:

Kreditgeber von Cannabisunternehmen müssen die neue Möglichkeit von Insolvenzverfahren bei der Gestaltung ihrer Kreditverträge und Sicherheitenpakete berücksichtigen. -

Grenzen der Entscheidung bleiben unklar:

Es gab keine Anhörung und kein schriftliches Urteil. Warum der UST keine Einwände erhob, ist nicht bekannt. Andere Gerichte könnten bei anderen Sachverhalten zu anderen Schlüssen kommen.

Bedeutung für deutsche und internationale Investoren

Für Investoren, die in US-Cannabisunternehmen engagiert sind, ist diese Entwicklung von erheblicher Bedeutung. Bisher fehlte ein geordneter rechtlicher Rahmen für den Fall einer Unternehmensinsolvenz, was das Investitionsrisiko erhöhte. Die Cannabist-Entscheidung schafft zumindest eine erste rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Restrukturierungen.

Allerdings warnen Experten vor übertriebenen Erwartungen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, und es bleibt abzuwarten, wie weit der UST eine Ausweitung von Chapter-15-Anträgen durch Cannabisunternehmen zulassen wird – solange Cannabis auf Bundesebene in den USA nicht legal ist. Jeder grenzüberschreitende Insolvenzantrag muss angesichts des historischen Widerstands des UST akribisch geplant und gut durchdacht sein.

Die Entscheidung öffnet die Tür für die grenzüberschreitende Restrukturierung von Cannabisunternehmen und gibt der Branche neue Hoffnung – sie ist jedoch kein Freifahrtschein. Dieser Fall wird als erster Testfall genau beobachtet werden und dürfte die rechtliche Landschaft für Cannabis-Insolvenzen in den USA nachhaltig prägen.

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