ANZEIGE

Boeing muss 200 Mio. Dollar Strafe wegen Irreführung der Anleger über die 737 Max zahlen

Ehemaliger Chef Muilenburg nach Aussagen zu zwei tödlichen Flugzeugabstürzen ebenfalls von der SEC bestraft

•• 3 Min
Boeing muss 200 Mio. Dollar Strafe wegen Irreführung der Anleger über die 737 Max zahlen

Boeing und sein ehemaliger Chef Dennis Muilenburg haben sich bereit erklärt, Millionen von Dollar zu zahlen, um den Vorwurf der Irreführung von Anlegern über zwei tödliche Abstürze der 737 Max-Flugzeuge des Unternehmens auszuräumen.

Der Luft- und Raumfahrtkonzern erklärte sich bereit, eine Strafe in Höhe von 200 Mio. Dollar zu zahlen, um die Vorwürfe der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) auszuräumen, während Muilenburg 1 Mio. Dollar zahlen wird. Boeing und Muilenburg haben die Feststellungen der SEC weder zugegeben noch bestritten.

Die Vergleiche gehen auf zwei Abstürze in den Jahren 2018 und 2019 vor der Küste Indonesiens und in Äthiopien zurück. Bei den Unfällen kamen insgesamt 346 Menschen ums Leben.

Die Ursache wurde auf ein Flugsteuerungssystem zurückgeführt, das die Nase der Max fälschlicherweise und wiederholt nach unten drückte. Später stellte sich heraus, dass Boeing die Aufsichtsbehörden und Piloten über das neue System getäuscht hatte, um die Genehmigung der Federal Aviation Administration zu erhalten, ohne kostspielige neue Schulungsmaßnahmen zu veranlassen.

Letztes Jahr erklärte sich Boeing bereit, 2,5 Mrd. Dollar zu zahlen, um eine strafrechtliche Betrugsanklage des US-Justizministeriums beizulegen. Das Unternehmen bekannte sich im Rahmen der Vereinbarung zum Aufschub der Strafverfolgung schuldig, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wenn der Flugzeughersteller drei Jahre lang ein Compliance-Programm betreibt.

Der von der SEC am Donnerstag bekannt gegebene Vergleich bezieht sich auf Erklärungen, die gegenüber der Wall Street abgegeben wurden.

"In Zeiten von Krisen und Tragödien ist es besonders wichtig, dass börsennotierte Unternehmen und Führungskräfte die Märkte vollständig, fair und wahrheitsgemäß informieren", sagte der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler. "Die Boeing Company und ihr ehemaliger CEO, Dennis Muilenburg, haben bei dieser grundlegenden Verpflichtung versagt."

Boeing gab einen Monat nach dem Absturz von Lion Air Flug 610 in der Javasee im Jahr 2018 eine Pressemitteilung heraus. Laut der SEC las Muilenburg einen Entwurf und schlug vor, einen Verweis auf ein "Software-Update" für das fehlerhafte Flugkontrollsystem zu streichen, mit dessen Neuentwicklung das Unternehmen bereits begonnen hatte. Außerdem wies er Mitarbeiter an, Teile eines indonesischen Regierungsberichts hinzuzufügen, in dem Pilotenfehler und schlechte Flugzeugwartung als Absturzfaktoren "selektiv hervorgehoben" wurden.

Der Geschäftsführer hatte auch Kenntnis von Informationen, die das FAA-Verfahren zur Zertifizierung der 737 Max nach dem Absturz von Ethiopian Airlines Flug 302 im März 2019 in Frage stellten", so die SEC.

Boeings interne Anwälte teilten Muilenburg im Januar 2019 mit, dass der damalige technische Chefpilot Mark Forkner 2016 in einer SMS geschrieben hatte, dass er die Aufsichtsbehörden (unwissentlich)" über die Eigenschaften des Flugsteuerungssystems angelogen habe. Ein interner Ausschuss hatte auch Fragen dazu aufgeworfen, ob das Unternehmen den FAA-Behörden das System ordnungsgemäß erklärt hatte.

Dennoch erklärte Muilenburg im April 2019 gegenüber Reportern und Analysten, dass es "keine Überraschung oder Lücke gab . . die irgendwie durch [den] Zertifizierungsprozess" für die 737 Max gerutscht sei, so die Wertpapieraufsichtsbehörde. Muilenburg fügte damals hinzu, dass Boeing "zurückgegangen ist und erneut bestätigt hat, dass wir genau die Schritte in unseren Design- und Zertifizierungsprozessen befolgt haben, die durchweg sichere Flugzeuge hervorbringen".

Muilenburg, der im Dezember 2019 bei Boeing entlassen wurde, war für eine Stellungnahme nicht sofort erreichbar.

Boeing sagte, das Unternehmen werde die bei den Unfällen Getöteten "niemals vergessen" und habe "als Reaktion auf diese Unfälle weitreichende und tiefgreifende Änderungen in unserem gesamten Unternehmen vorgenommen - grundlegende Änderungen, die unsere Sicherheitsprozesse und die Überwachung von Sicherheitsfragen gestärkt haben".

Die FAA hat die Max im November 2020 wieder für den Flugverkehr zugelassen.

Luft- & RaumfahrtBoeingSEC Dreamliner

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.