ANZEIGE

WTO nimmt Exportkontrollen ins Visier, um steigende Lebensmittelpreise einzudämmen

Ngozi Okonjo-Iweala fordert die Länder auf, die Anwendung von Beschränkungen einzuschränken, da der Krieg in der Ukraine das Hungerrisiko erhöht

•• 3 Min
WTO nimmt Exportkontrollen ins Visier, um steigende Lebensmittelpreise einzudämmen

Die Generaldirektorin der Welthandelsorganisation (WTO), Ngozi Okonjo-Iweala, hat die Regierungen aufgefordert, die Exportbeschränkungen für Lebensmittel aufzuheben, um den durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine verursachten Hunger zu lindern.

Zu Beginn des ersten Ministertreffens des Gremiums seit fünf Jahren sagte Okonjo-Iweala, sie hoffe, dass sich die Länder auf eine Erklärung zur Ernährungssicherheit einigen würden, die den Einsatz von "Dingen wie Exportbeschränkungen und -verboten" einschränken würde, die "das Problem verschärfen können".

Ein Exportverbot für große Lebensmittelproduzenten habe die Preise für Importeure während der Lebensmittelkrise 2008/09 in die Höhe getrieben, sagte sie und fügte hinzu: "Unsere Mitglieder versuchen, darüber nachzudenken, wie sie sich von derartigen Maßnahmen abhalten lassen können. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, den sie leisten können, um einen Anstieg der Lebensmittelpreise zu verhindern".

Nach Angaben des IWF haben mindestens 30 Länder solche Kontrollen eingeführt. Die Ukraine gehörte zu den weltweit größten Exporteuren von Weizen, Mais und Sonnenblumenöl, aber der größte Teil der Ernte ist nach der russischen Blockade der Häfen in den Lagerhäusern gestrandet.

Die UNO leitet die Gespräche, die darauf abzielen, eine sichere Durchfahrt für Frachtschiffe mit dem Getreide zu gewährleisten.

Okonjo-Iweala sagte, sie hoffe auch, dass die Länder zustimmen würden, dass die Verkäufe an das Welternährungsprogramm, die UN-Abteilung, die sich mit Hunger und Ernährungssicherheit befasst, nicht eingeschränkt werden sollten.

Das WFP erklärte in diesem Monat, dass derzeit 750.000 Menschen von Hunger bedroht seien, wobei ein "Allzeithoch" von 49 Millionen Menschen in 46 Ländern von einer Hungersnot oder hungerähnlichen Bedingungen bedroht sei.

Sechsundfünfzig Minister, darunter solche aus der EU, Singapur und Ecuador, trafen sich in Genf vor der Eröffnung der MC12, der zwölften Ministerkonferenz in der Geschichte der WTO, am Montag und einigten sich auf eine Erklärung zur Unterstützung der Ukraine. Sie versprachen, das Land bei der Ausfuhr zu unterstützen.

Die MC12 wurde bereits zweimal aufgrund von Kovid-19 verschoben. Okonjo-Iweala räumte ein, dass es zwischen den 164 Mitgliedern immer noch Meinungsverschiedenheiten über die fünf Bereiche gebe, die auf dem Treffen beschlossen werden sollten. Die WTO arbeitet nach dem Konsensprinzip, so dass jedes einzelne Land eine Einigung blockieren kann.

Sie forderte die Länder auch auf, Kompromisse zu akzeptieren. "Dies ist ein Verhandlungsforum. Es ist zu einem Diktatforum geworden. Die eine Seite sagt, ich will dies und die andere sagt, ich will das. Es gibt keine Verhandlung."

Die Gespräche über die fünf Themen, zu denen auf dem Treffen eine Einigung erzielt werden soll, sind nach Angaben von Genfer Beamten schwierig.

Indien, Südafrika und Indonesien müssen sich noch auf die Verlängerung eines Moratoriums für Zölle auf digitale Waren einigen, das diesen Monat ausläuft. Andernfalls könnten die Länder grenzüberschreitende Dienstleistungen wie Filme, Nachrichten in sozialen Medien und Bankgeschäfte besteuern.

Die Länder sind sich auch uneins darüber, wie der Schutz des geistigen Eigentums durch die WTO geändert werden soll, damit ärmere Länder billige Generika von Covid-Impfstoffen herstellen können. Es besteht ein wachsender Konsens darüber, dass Regierungen Zwangslizenzen für die Herstellung von Arzneimitteln im eigenen Land erteilen können, wobei die Rechteinhaber eine gewisse Entschädigung erhalten.

Die Minister können sich noch nicht einmal auf Parameter für künftige Gespräche über den Abbau von Agrarsubventionen einigen.

Ein Versuch, die schädlichsten Fischereisubventionen abzuschaffen, scheint näher gerückt zu sein, aber einige Entwicklungsländer mit großen Flotten wie Indien und China wollen bestimmte Ausnahmen von den Kontrollen.

Schließlich hofft Okonjo-Iweala, dass die Minister eine Gruppe zur WTO-Reform einrichten werden. Die WTO hat seit ihrer Gründung im Jahr 1995 noch kein globales Handelsabkommen ausgehandelt und ist mit komplizierten Themen wie Zwangsarbeit und nachhaltiger Entwicklung konfrontiert.

Sie sagte, die Minister müssten den "politischen Willen" aufbringen, um bis zum Ende des Treffens am Mittwoch konkrete Ergebnisse zu erzielen. "Wir werden sehen, ob wir ein oder zwei Ergebnisse erzielen können. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir das können."

WTOExportRohstoffe

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.