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Versteigerung von Windparks: Unternehmen verzichten auf staatliche Förderung

Flächen mit einer Gesamtleistung von 7000 Megawatt befinden sich in der Nord- und Ostsee

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Versteigerung von Windparks: Unternehmen verzichten auf staatliche Förderung

Unternehmen haben sich um Flächen für den Bau von Windparks in der Nord- und Ostsee beworben. Erstmals wird die Bundesnetzagentur per Versteigerung entscheiden, welches Unternehmen den Zuschlag erhält. Dabei haben die Unternehmen bereits im Voraus auf staatliche Förderung verzichtet. Die Ausschreibung umfasste vier Flächen für Offshore-Windparks, für die mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen sind. Dies bedeutet, dass die Unternehmen keine staatliche Unterstützung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Bundesnetzagentur führt nun ein dynamisches Gebotsverfahren durch, um den Zuschlag zu erteilen.

Laut Behördenpräsident Klaus Müller sind die Ergebnisse der Ausschreibung eine positive Nachricht für die Energiewende in Deutschland. Die Tatsache, dass die Unternehmen keine Förderung benötigen, zeige, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist. Die ausgeschriebenen Flächen mit einer Gesamtleistung von 7000 Megawatt befinden sich in der Nord- und Ostsee und wurden nicht zentral voruntersucht. Das bedeutet, dass die Unternehmen selbst für die Voruntersuchungen verantwortlich sind, um beispielsweise die Umweltbedingungen und den Baugrund zu analysieren.

Der Zuschlag wird dem Bieter erteilt, der den geringsten Förderbedarf angibt. Falls mehrere Bieter auf eine Förderung verzichten und Gebote mit einem Wert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben, entscheidet ein dynamisches Gebotsverfahren über den Zuschlag. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird im Rahmen eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt. Die Erlöse aus der Versteigerung sollen größtenteils zur Senkung der Stromkosten für Verbraucher verwendet werden, während ein Teil in den Meeresnaturschutz und die Förderung umweltschonender Fischerei fließt.

Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2030 geplant. Die Bundesregierung hat das "Mehr-Windenergie-auf-See"-Gesetz verabschiedet, um den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzutreiben. Das Ziel ist es, die installierte Leistung von Offshore-Windenergie bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt und bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt zu steigern. Ende 2022 waren in Deutschland bereits 1539 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 8,1 Gigawatt in Betrieb.

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  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

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