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Höhere Renditen für Strom- und Gasnetzbetreiber in Aussicht gestellt

Bundesnetzagentur will Anreize für Investitionen schaffen

Höhere Renditen für Strom- und Gasnetzbetreiber in Aussicht gestellt

Die Bundesnetzagentur plant, den Betreibern von Strom- und Gasnetzen größere Gewinnmöglichkeiten zu ermöglichen, um Anreize für Investitionen zu schaffen. Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, kündigte höhere Renditen für die Betreiber an. Gemäß einer neuen Berechnung könnte eine staatlich erlaubte Eigenkapitalverzinsung von etwa 7,09 Prozent für Investitionen in neue Netzinfrastruktur möglich sein. Müller begründete den Anstieg mit der aktuellen Entwicklung des Zinsumfelds und betonte, dass dadurch spürbare Anreize für Investitionen bei den Netzbetreibern geschaffen werden sollen.

Derzeit liegt der Eigenkapitalzins bei 5,07 Prozent, nachdem er im Oktober 2021 gesenkt wurde. Wenn der Vorschlag der Bundesnetzagentur umgesetzt wird, würde der Eigenkapitalzins für neue Anlagen um mehr als zwei Prozentpunkte steigen. Bestehende Altanlagen würden weiterhin den alten Zinssatz behalten. Die Umsetzung der steigenden Eigenkapitalverzinsung hängt jedoch vom Bundestag ab, der die Gesetzesgrundlage für die Änderung beschließen muss. Das neue Gesetz wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt.

Hintergrund für das neue Gesetz ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Deutschland gegen EU-Richtlinien verstößt, da die Bundesnetzagentur nicht genügend Spielraum bei der Festlegung der Netztarife hat. Das neue Gesetz soll im Herbst vom Bundestag beschlossen werden und könnte ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Vorschläge der Bundesnetzagentur wurden nun zur Diskussion gestellt, und Netzbetreiber oder Verbände haben bis Ende August Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Unternehmen wie E.ON, EnBW und zahlreiche Stadtwerke fordern seit langem höhere Renditen und verweisen auf gestiegene Zinsen und hohe Inflation.

Die höheren Eigenkapitalverzinsungen werden von den Verbrauchern über die Netzentgelte gezahlt. Die Mehrkosten sollen jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Experten gehen davon aus, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden etwa zehn bis zwölf Euro pro Jahr mehr zahlen müsste.

Die Änderungen in der Festlegung der Eigenkapitalzinsen könnten zu einer grundlegenden Veränderung in der Vorgehensweise der Bundesnetzagentur führen. Bisher wurden die Zinssätze alle fünf Jahre festgelegt und galten sowohl für neue Investitionen als auch für bestehende Altanlagen. Künftig soll nur noch der Zinssatz für Neuinvestitionen jährlich festgelegt werden, um den Anreiz für den Netzausbau zu erhöhen und schneller auf Zinsänderungen reagieren zu können.

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