ANZEIGE

Versorgungswerke versenken Mitgliedergelder: Hessische Anwälte schreiben 58 Millionen Euro ab

Das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte verliert bei der Transamerica Pyramid rund 58 Millionen Euro – ein Fall von vielen.

•• 5 Min
Versorgungswerke versenken Mitgliedergelder: Hessische Anwälte schreiben 58 Millionen Euro ab

Das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte hat bei seinem Engagement in der Transamerica Pyramid eine Abschreibung von rund 58 Millionen Euro verkraften müssen. Als Gründe nennt die Einrichtung die Folgen der Corona-Pandemie, steigende Baukosten und gestörte Lieferketten. Der Vorgang ist kein Einzelfall, sondern steht für ein strukturelles Problem einer ganzen Branche.

Berufsständische Versorgungswerke ersetzen für Selbstständige wie Ärzte, Anwälte, Architekten und Notare die gesetzliche Rente. Rund 1,2 Millionen Mitglieder sind dort organisiert, gemeinsam verwalten die Einrichtungen ein Anlagekapital von rund 300 Milliarden Euro. Eigentlich sollen sie das Geld ihrer Mitglieder sicher anlegen – doch eine Reihe von Fehlinvestments stellt dieses Versprechen infrage.

Die hessischen Anwälte kommen dabei vergleichsweise glimpflich davon. Die Abschreibung liegt nach Angaben des Versorgungswerks unter ein Prozent des Anlagekapitals, die zugesagten Leistungen und Anwartschaften bleiben unverändert. Bei anderen Versorgungswerken fallen die Zahlen deutlich dramatischer aus.

Die Details

Eigentümer der Transamerica Pyramid ist der Immobilienentwickler SHVO, ein Spezialist für Luxusimmobilien, hinter dem Michael Shvo steht. Nach einer Vermietungsangabe von SHVO aus dem Dezember des vergangenen Jahres sind 85 Prozent der Büroflächen vermietet. Das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte vertritt knapp 26.000 Mitglieder – für sie bleibt es nach eigener Darstellung bei den bisherigen Zusagen.

Auch die Bayerische Versorgungskammer (BVK) ist in das Objekt involviert. Bei der öffentlich-rechtlichen Einrichtung summierten sich die Wertberichtigungen auf die Transamerica Pyramid bislang auf rund 160 Millionen Euro. Für 2025 wurden zudem Compliance-Verstöße bei Immobilieninvestments bestätigt, der Leiter des Immobilieninvestments musste gehen. Die im März ausgesprochene fristlose Kündigung wurde anschließend gekippt: Das Münchner Arbeitsgericht entschied aus formalen Gründen – über die Compliance-Verstöße selbst urteilte es nicht. Das Berliner Arbeitsgericht hatte zuvor befunden, dass eine Kündigung wegen Interessenkonflikten zulässig sei; dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Inzwischen hat die BVK einen externen Manager für ihr Immobilienportfolio beauftragt.

Am härtesten traf es das Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte. Dort wurden mehr als eine Milliarde Euro abgeschrieben – gut die Hälfte des Kapitals. Für die rund 11.000 Mitglieder drohen Rentenkürzungen von mehreren Hundert Euro pro Monat. Zu den Fehlinvestments zählen Luxushotels und Garnelenzucht. Der Ratinganbieter Metzler Ratings sammelt und analysiert solche Investmentflops und fordert mehr Vergleichbarkeit. "Wer Pflichtbeiträge verwaltet, muss mindestens so transparent sein wie eine Pensionskasse", sagt Marco Metzler.

Ein weiteres Beispiel ist der Verius-Finanzierungsfonds, der aufgelöst wurde und bei Investoren Millionenverluste hinterließ. Rund 50 Versorgungswerke und Kirchenkreise waren nach Angaben aus dem Umfeld des Fonds dort investiert. Hinzu kommt ein Transparenzproblem: 76 von 92 Versorgungswerken legen ihren Geschäftsbericht nicht vollständig offen. Eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Versorgungswerke existiert nicht.

Kritiker bemängeln vor allem die fehlende Kapitalmarktexpertise bei kleineren Versorgungswerken. Die Gremien sind oft ohne Bank- und Börsenerfahrung besetzt. Gleichzeitig reicht die Anlagepalette von Nachrangdarlehen über Private Equity und Hedgefonds bis zu stillen Beteiligungen – teils mit persönlichen Verbindungen zwischen Anbietern und Vorstand.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 11.10.2026 berichtete aktien.news, dass rund 1,2 Millionen Ärzte, Anwälte, Architekten und Notare in Deutschland auf berufsständische Versorgungswerke als Ersatz für die gesetzliche Rente setzen und dass diese Einrichtungen zusammen ein Anlagekapital von rund 300 Milliarden Euro verwalten. Schon damals stand fest, dass es das Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte am härtesten trifft: Dort wurden mehr als eine Milliarde Euro abgeschrieben – ein Betrag, der mehr als die Hälfte des gesamten Anlagekapitals des Werks ausmacht. Für die rund 11.000 Mitglieder drohten bereits damals Rentenkürzungen von mehreren Hundert Euro pro Monat.

Bereits am 14.08.2026 berichtete aktien.news über die Insolvenz des Düsseldorfer Unternehmens 12.18. Investment Management, das einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hatte. Gegründet wurde das Unternehmen von Jörg Lindner und dem mittlerweile verstorbenen Kai Richter; ursprünglich sollten Premium-Hotels an begehrten Ferienstandorten wie Ibiza, Sardinien und Schottland entstehen. Brisant war die Lage vor allem für das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB), das 2018 als Investor bei 12.18. einstieg und mittlerweile 60 Prozent der Anteile hält. Das VZB verwaltet nach damaligem Bericht rund zwei Milliarden Euro Anlagevermögen, um die Renten von mehr als 10.000 Mitgliedern zu sichern.

Was das für Anleger bedeutet

Wer als Selbstständiger einem berufsständischen Versorgungswerk angehört, kann sich den Anbieter in der Regel nicht aussuchen – die Mitgliedschaft folgt dem Berufsstand und die Beiträge sind Pflichtbeiträge. Anders als bei einer privaten Rentenversicherung oder einem ETF-Sparplan gibt es deshalb kaum Möglichkeiten, auf die Anlagestrategie Einfluss zu nehmen. Umso wichtiger ist es, die verfügbaren Informationen aktiv zu nutzen.

Versorgungswerke veröffentlichen Geschäftsberichte, in denen Anlagebestände, Erträge und Wertentwicklungen aufgeführt sind. Da 76 von 92 Einrichtungen diese Berichte allerdings nicht vollständig offenlegen und keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, lassen sich Risiken für Mitglieder nur eingeschränkt einschätzen. Wer dennoch prüfen will, sollte auf die Zusammensetzung des Kapitals, den Anteil risikoreicher Anlageklassen und die Entwicklung der Deckungsmittel achten.

Dass ein einzelnes Versorgungswerk eine Abschreibung im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Anlagekapitals verkraften kann, zeigt der Fall der hessischen Anwälte. Eine Abschreibung in Höhe der Hälfte des Kapitals hingegen, wie bei den Berliner Zahnärzten, trifft die Mitglieder unmittelbar über die Rentenhöhe. Für die persönliche Altersvorsorge kann es daher sinnvoll sein, die eigene Absicherung nicht allein auf ein Versorgungswerk zu stützen, sondern breiter aufzustellen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Metzler Ratings dringt auf einen einheitlichen Kennzahlenkatalog für Versorgungswerke, damit deren Anlageergebnisse überhaupt vergleichbar werden. Die BVK hat die Verwaltung ihres Immobilienportfolios an einen externen Manager übertragen. Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zur Kündigung wegen Interessenkonflikten ist nicht rechtskräftig, der Streit damit rechtlich nicht abgeschlossen. Ob eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Versorgungswerke eingeführt wird, ist offen – entsprechende Pläne nennt die aktuelle Berichterstattung nicht.

Kurz erklärt

  • Versorgungswerk: berufsständische Einrichtung, die für Mitglieder bestimmter Berufe die gesetzliche Rente ersetzt.
  • Abschreibung: dauerhafte Herabsetzung des Buchwerts einer Kapitalanlage, wenn der erzielbare Wert dauerhaft unter den Anschaffungskosten liegt.
  • Nachrangdarlehen: Kredit, der bei einer Insolvenz des Schuldners erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird.
VersorgungswerkeTransamerica PyramidAbschreibungBerufsständische VersorgungBerliner ZahnärzteBayerische VersorgungskammerMetzler RatingsAltersvorsorge

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  3. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren
  4. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  5. Iran verzögert Gespräche bewusst, um Trump vor Midterms zu schwächen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.