Versorgungswerke versenken Mitgliedergelder: Hessische Anwälte schreiben 58 Millionen Euro ab
Das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte verliert bei der Transamerica Pyramid rund 58 Millionen Euro – ein Fall von vielen.

Das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte hat bei seinem Engagement in der Transamerica Pyramid eine Abschreibung von rund 58 Millionen Euro verkraften müssen. Als Gründe nennt die Einrichtung die Folgen der Corona-Pandemie, steigende Baukosten und gestörte Lieferketten. Der Vorgang ist kein Einzelfall, sondern steht für ein strukturelles Problem einer ganzen Branche.
Berufsständische Versorgungswerke ersetzen für Selbstständige wie Ärzte, Anwälte, Architekten und Notare die gesetzliche Rente. Rund 1,2 Millionen Mitglieder sind dort organisiert, gemeinsam verwalten die Einrichtungen ein Anlagekapital von rund 300 Milliarden Euro. Eigentlich sollen sie das Geld ihrer Mitglieder sicher anlegen – doch eine Reihe von Fehlinvestments stellt dieses Versprechen infrage.
Die hessischen Anwälte kommen dabei vergleichsweise glimpflich davon. Die Abschreibung liegt nach Angaben des Versorgungswerks unter ein Prozent des Anlagekapitals, die zugesagten Leistungen und Anwartschaften bleiben unverändert. Bei anderen Versorgungswerken fallen die Zahlen deutlich dramatischer aus.
Die Details
Eigentümer der Transamerica Pyramid ist der Immobilienentwickler SHVO, ein Spezialist für Luxusimmobilien, hinter dem Michael Shvo steht. Nach einer Vermietungsangabe von SHVO aus dem Dezember des vergangenen Jahres sind 85 Prozent der Büroflächen vermietet. Das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte vertritt knapp 26.000 Mitglieder – für sie bleibt es nach eigener Darstellung bei den bisherigen Zusagen.
Auch die Bayerische Versorgungskammer (BVK) ist in das Objekt involviert. Bei der öffentlich-rechtlichen Einrichtung summierten sich die Wertberichtigungen auf die Transamerica Pyramid bislang auf rund 160 Millionen Euro. Für 2025 wurden zudem Compliance-Verstöße bei Immobilieninvestments bestätigt, der Leiter des Immobilieninvestments musste gehen. Die im März ausgesprochene fristlose Kündigung wurde anschließend gekippt: Das Münchner Arbeitsgericht entschied aus formalen Gründen – über die Compliance-Verstöße selbst urteilte es nicht. Das Berliner Arbeitsgericht hatte zuvor befunden, dass eine Kündigung wegen Interessenkonflikten zulässig sei; dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Inzwischen hat die BVK einen externen Manager für ihr Immobilienportfolio beauftragt.
Am härtesten traf es das Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte. Dort wurden mehr als eine Milliarde Euro abgeschrieben – gut die Hälfte des Kapitals. Für die rund 11.000 Mitglieder drohen Rentenkürzungen von mehreren Hundert Euro pro Monat. Zu den Fehlinvestments zählen Luxushotels und Garnelenzucht. Der Ratinganbieter Metzler Ratings sammelt und analysiert solche Investmentflops und fordert mehr Vergleichbarkeit. "Wer Pflichtbeiträge verwaltet, muss mindestens so transparent sein wie eine Pensionskasse", sagt Marco Metzler.
Ein weiteres Beispiel ist der Verius-Finanzierungsfonds, der aufgelöst wurde und bei Investoren Millionenverluste hinterließ. Rund 50 Versorgungswerke und Kirchenkreise waren nach Angaben aus dem Umfeld des Fonds dort investiert. Hinzu kommt ein Transparenzproblem: 76 von 92 Versorgungswerken legen ihren Geschäftsbericht nicht vollständig offen. Eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Versorgungswerke existiert nicht.
Kritiker bemängeln vor allem die fehlende Kapitalmarktexpertise bei kleineren Versorgungswerken. Die Gremien sind oft ohne Bank- und Börsenerfahrung besetzt. Gleichzeitig reicht die Anlagepalette von Nachrangdarlehen über Private Equity und Hedgefonds bis zu stillen Beteiligungen – teils mit persönlichen Verbindungen zwischen Anbietern und Vorstand.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 11.10.2026 berichtete aktien.news, dass rund 1,2 Millionen Ärzte, Anwälte, Architekten und Notare in Deutschland auf berufsständische Versorgungswerke als Ersatz für die gesetzliche Rente setzen und dass diese Einrichtungen zusammen ein Anlagekapital von rund 300 Milliarden Euro verwalten. Schon damals stand fest, dass es das Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte am härtesten trifft: Dort wurden mehr als eine Milliarde Euro abgeschrieben – ein Betrag, der mehr als die Hälfte des gesamten Anlagekapitals des Werks ausmacht. Für die rund 11.000 Mitglieder drohten bereits damals Rentenkürzungen von mehreren Hundert Euro pro Monat.
Bereits am 14.08.2026 berichtete aktien.news über die Insolvenz des Düsseldorfer Unternehmens 12.18. Investment Management, das einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hatte. Gegründet wurde das Unternehmen von Jörg Lindner und dem mittlerweile verstorbenen Kai Richter; ursprünglich sollten Premium-Hotels an begehrten Ferienstandorten wie Ibiza, Sardinien und Schottland entstehen. Brisant war die Lage vor allem für das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB), das 2018 als Investor bei 12.18. einstieg und mittlerweile 60 Prozent der Anteile hält. Das VZB verwaltet nach damaligem Bericht rund zwei Milliarden Euro Anlagevermögen, um die Renten von mehr als 10.000 Mitgliedern zu sichern.
Was das für Anleger bedeutet
Wer als Selbstständiger einem berufsständischen Versorgungswerk angehört, kann sich den Anbieter in der Regel nicht aussuchen – die Mitgliedschaft folgt dem Berufsstand und die Beiträge sind Pflichtbeiträge. Anders als bei einer privaten Rentenversicherung oder einem ETF-Sparplan gibt es deshalb kaum Möglichkeiten, auf die Anlagestrategie Einfluss zu nehmen. Umso wichtiger ist es, die verfügbaren Informationen aktiv zu nutzen.
Versorgungswerke veröffentlichen Geschäftsberichte, in denen Anlagebestände, Erträge und Wertentwicklungen aufgeführt sind. Da 76 von 92 Einrichtungen diese Berichte allerdings nicht vollständig offenlegen und keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, lassen sich Risiken für Mitglieder nur eingeschränkt einschätzen. Wer dennoch prüfen will, sollte auf die Zusammensetzung des Kapitals, den Anteil risikoreicher Anlageklassen und die Entwicklung der Deckungsmittel achten.
Dass ein einzelnes Versorgungswerk eine Abschreibung im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Anlagekapitals verkraften kann, zeigt der Fall der hessischen Anwälte. Eine Abschreibung in Höhe der Hälfte des Kapitals hingegen, wie bei den Berliner Zahnärzten, trifft die Mitglieder unmittelbar über die Rentenhöhe. Für die persönliche Altersvorsorge kann es daher sinnvoll sein, die eigene Absicherung nicht allein auf ein Versorgungswerk zu stützen, sondern breiter aufzustellen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Ausblick
Metzler Ratings dringt auf einen einheitlichen Kennzahlenkatalog für Versorgungswerke, damit deren Anlageergebnisse überhaupt vergleichbar werden. Die BVK hat die Verwaltung ihres Immobilienportfolios an einen externen Manager übertragen. Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zur Kündigung wegen Interessenkonflikten ist nicht rechtskräftig, der Streit damit rechtlich nicht abgeschlossen. Ob eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Versorgungswerke eingeführt wird, ist offen – entsprechende Pläne nennt die aktuelle Berichterstattung nicht.
Kurz erklärt
- Versorgungswerk: berufsständische Einrichtung, die für Mitglieder bestimmter Berufe die gesetzliche Rente ersetzt.
- Abschreibung: dauerhafte Herabsetzung des Buchwerts einer Kapitalanlage, wenn der erzielbare Wert dauerhaft unter den Anschaffungskosten liegt.
- Nachrangdarlehen: Kredit, der bei einer Insolvenz des Schuldners erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird.
