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Verbraucherzentrale mahnt Trade Republic wegen Zinswerbung ab

Der Streit um das Zinsangebot des Neobrokers geht in die nächste Runde: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Abmahnung ausgesprochen.

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Verbraucherzentrale mahnt Trade Republic wegen Zinswerbung ab

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Neobroker Trade Republic abgemahnt. Im Zentrum steht das Zinsangebot des Unternehmens, mit dem der Broker 2,5 Prozent bewirbt. Der Streit um die Verzinsung von Kundengeldern geht damit in die nächste Runde.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Trade Republic vorbehaltlos mit 2,5 Prozent wirbt, ohne auf die notwendige Aktivierung hinzuweisen. Eine Zinsgutschrift erhalten Kunden nämlich nur, wenn sie das Zinsprodukt in der App aktiv freischalten. Diese Aktivierungspflicht besteht seit dem Start des Angebots im Jahr 2023.

Trade Republic lehnt eine Stellungnahme zur Abmahnung ab. Eine Sprecherin des Unternehmens betonte jedoch, dass die Erfordernis, Zinsen zu aktivieren, in der App und auf der Homepage deutlich und unmissverständlich dargestellt sei. Wie viele Kunden die Zinsen bislang nicht aktiviert haben, ist unklar.

Die Details

Nach Angaben des Unternehmens haben mehr als 92 Prozent der Kunden mit mindestens 100 Euro Guthaben das Zinsprodukt aktiviert. Europaweit zählt Trade Republic mehr als zehn Millionen Kunden. Rund 800.000 Nutzer sollen die Aktivierung bislang nicht vorgenommen haben. Die 92-Prozent-Quote stammt aus einer Mitteilung an Kunden.

Der Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt aktuell bei 2,5 Prozent. Trade Republic verzinst das Verrechnungskonto seit dreieinhalb Jahren. Die Einlagen der Kunden liegen dabei nicht beim Broker selbst, sondern bei Partnerbanken oder in Geldmarktfonds. Trade Republic zahlt die Gutschriften nicht selbst, sondern leitet sie weiter.

Kritik gibt es auch an der Aufteilung zwischen Bankkonten und Geldmarktfonds. Diese sei vorab unklar, so die Verbraucherschützer. Die Verteilung folge einem von außen nicht nachvollziehbaren Mechanismus. Geldmarktfonds unterliegen zudem nicht der Einlagensicherung.

Auf der Webseite wirbt das Unternehmen mit den Hinweisen "Aktiviere 2,5 Prozent Zinsen" und "Erhalte Zinsen von Partnerbanken und Dividenden aus Geldmarktfonds". Die AGB erlauben es Trade Republic, nicht ausgezahlte Zinsen einzubehalten.

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt: "Vorn wirbt Trade Republic vorbehaltlos mit 2,5 Prozent auf eingezahltes Geld. Die Information zu einer notwendigen Aktivierung versteckt sie dann aber hinter einem sehr unauffällig gestalteten Feld."

"Aus unserer Sicht ist die Gestaltung darauf angelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer die Aktivierung leicht übersehen. Für Trade Republic entsteht dadurch ein unberechtigter finanzieller Vorteil", so Nauhauser weiter.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 02.10.2026 berichtete aktien.news, dass Trade Republic auf den EZB-Zins statt auf Lockangebote setzt. Der Zinssatz für Cash-Einlagen entspricht demnach stets dem Einlagenzinssatz der EZB. Seit 2023 zahlt der Broker Zinsen auf geparkte Guthaben und grenzt sich damit von Wettbewerbern ab, die mit kurzweiligen Lockangeboten um Kunden werben.

Am 24.09.2026 berichtete aktien.news über die jüngste Zinsentscheidung der EZB. Die Notenbank hob den Leitzins Anfang September um 0,25 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent an. Banken orientieren ihre Sparzinsen traditionell am Leitzins der Notenbank.

Am 02.07.2026 berichtete aktien.news, dass das EU-weite Verbot des Payment for Orderflow (PFOF) den Neobroker vor eine erhebliche Einnahmelücke stellt. Mitgründer Christian Hecker räumte im WirtschaftsWoche-Podcast "Bitcoin & Beyond" ein, dass das Unternehmen die Verluste erst mittel- bis langfristig vollständig ausgleichen werde.

Am 17.03.2026 berichtete aktien.news, dass Scalable Capital den Zinssatz auf Tagesgeldguthaben von 2 % auf 2,5 % anhob. Der neue Satz lag damit über dem des Hauptkonkurrenten Trade Republic.

Der aktuelle Streit um die Transparenz des Zinsangebots folgt auf einen Bericht der WirtschaftsWoche. Im Zusammenhang mit diesem Bericht wurden Abmahnungen ausgesprochen. Bereits im Sommer kam es zwischen beiden Parteien zu einem Vergleich.

Was das für Anleger bedeutet

Für Sparer, die ihr Geld bei Trade Republic parken, ist die Aktivierung des Zinsprodukts entscheidend. Ohne die Freischaltung in der App gibt es keine Zinsgutschrift. Kunden sollten daher in ihrem Konto prüfen, ob die Zinsen tatsächlich aktiviert sind. Viele Nutzer verwenden die App ohnehin nur für den Aktienhandel und nehmen die Einstellung zum Zinsprodukt möglicherweise gar nicht wahr.

Verbraucherschützer rieten in diesem Zusammenhang zu anwaltlicher Beratung. Wer sein Guthaben verzinst wissen will, sollte zudem verstehen, wo das Geld liegt. Einlagen bei Partnerbanken fallen unter die Einlagensicherung, Geldmarktfonds dagegen nicht. Anleger tragen bei Fonds also ein anderes Risiko als bei Bankguthaben.

Ein weiterer Punkt betrifft die AGB. Sie erlauben es dem Broker, nicht ausgezahlte Zinsen einzubehalten. Wer die Aktivierung übersieht, verliert damit möglicherweise den Anspruch auf die Verzinsung. Ob und in welchem Umfang das rechtlich zulässig ist, ist Gegenstand des laufenden Streits.

Hinzu kommt die Frage der Transparenz. Kunden wissen vorab nicht, welcher Teil ihres Guthabens bei Partnerbanken und welcher Teil in Geldmarktfonds liegt. Diese Aufteilung ist für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Für Sparer bedeutet das: Sie können das Risiko ihres geparkten Geldes nur eingeschränkt einschätzen.

Ausblick

Wie der Konflikt zwischen Trade Republic und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weitergeht, ist offen. Das Unternehmen lehnt eine Stellungnahme zur Abmahnung ab. Die Verbraucherschützer halten an ihrer Kritik fest.

Der Streit um das Zinsangebot geht damit in die nächste Runde. Für Kunden bleibt vorerst wichtig, die eigene Kontoeinstellung zu prüfen. Ob sich die Gestaltung der Aktivierung ändert, ist bislang nicht bekannt.

Kurz erklärt

  • Aktivierung: Vorgang, bei dem Kunden ein Produkt in der App ausdrücklich freischalten müssen, damit es wirksam wird.
  • Einlagensicherung: Gesetzlicher Schutzmechanismus, der Guthaben bei Banken bis zu einer festgelegten Höhe absichert.
  • Geldmarktfonds: Investmentfonds, der in kurzfristige Geldmarktinstrumente investiert und nicht unter die Einlagensicherung fällt.
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