ANZEIGE

VA soll medizinische Cannabis-Vorteile für Veteranen mit PTBS untersuchen

Ein neuer überparteilicher Gesetzentwurf im US-Kongress verpflichtet das Veteranenministerium zu Studien über medizinisches Marihuana bei PTBS und chronischen Schmerzen.

•• 4 Min
VA soll medizinische Cannabis-Vorteile für Veteranen mit PTBS untersuchen

Im US-Kongress haben überparteiliche Abgeordnete einen Gesetzentwurf eingebracht, der das US-Veteranenministerium (Department of Veterans Affairs, VA) dazu verpflichten würde, Studien zum therapeutischen Potenzial von Marihuana bei Militärveteranen mit bestimmten Erkrankungen durchzuführen. Der Vorschlag wurde am Donnerstag für die aktuelle Kongressperiode von den Abgeordneten Lou Correa (D-CA) und Jack Bergman (R-MI) erneut eingereicht. Kern des Vorhabens ist die Erforschung der Auswirkungen von Cannabis auf Veteranen mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) und chronischen Schmerzen.

Eine frühere Fassung des Gesetzes zur medizinischen Cannabisversorgung durch das VA hatte bereits einen Ausschuss des Senats passiert und stand zur Abstimmung im Plenum, wurde dort jedoch durch Republikaner an der Weiterverfolgung gehindert. Bereits eine frühere Version der Legislation passierte 2021 einen Ausschuss des Repräsentantenhauses – trotz der Proteste von VA-Beamten. Auch in den Jahren 2020 und 2018 bewegten sich frühere Fassungen des Maßnahmenpakets durch Ausschüsse, doch keine davon wurde jemals in geltendes Recht umgesetzt.

Überparteiliche Unterstützung und politische Hürden

Correa begründete sein Engagement mit der anhaltenden Opioidkrise in den USA. „Angesichts der in ganz Amerika wütenden Opioidkrise ist es unerlässlich für die Gesundheit und Sicherheit unserer Veteranen, dass wir alternative Behandlungen für chronische Schmerzen und dienstbedingte Verletzungen finden“, sagte er in einer Pressemitteilung. „In meinem Distrikt treffe ich regelmäßig Veteranen, die auf Cannabis angewiesen sind, um ihre Schmerzen zu bewältigen. Zahlreiche Veteranen bestätigen die Behandlungsvorteile von medizinischem Cannabis. Es ist an der Zeit, dass das VA eine formale Studie durchführt und beginnt anzuerkennen, dass Cannabis eine sichere Rolle in der Gesundheitsversorgung unserer Veteranen spielen kann.“

Der Republikaner Bergman betonte die wissenschaftliche Fundierung. „Veteranen, die unter PTBS und chronischen Schmerzen leiden, verdienen Zugang zu Behandlungen, die auf solider Wissenschaft und rigoroser Forschung basieren“, so Bergman. „Das Gesetz zur Erforschung medizinischen Cannabises beim VA wird uns dabei helfen, besser zu verstehen, ob medizinisches Cannabis eine sichere und wirksame Linderung bieten kann, während sichergestellt wird, dass die Gesundheit und Sicherheit der Veteranen oberste Priorität bleiben. Wir schulden unseren Veteranen, jeden verantwortungsvollen Weg zu erkunden, der ihre Lebensqualität verbessern könnte.“

Eine wesentliche Änderung gegenüber der im letzten Kongress eingereichten Fassung – die auch in die neue Maßnahme übernommen wurde – würde dem VA größere Spielräume bei der eigenständigen Entscheidung einräumen, ob es in der Lage ist, klinische Versuche zu Marihuana bei chronischen Schmerzen und PTBS zu überwachen. Dies scheint eine Reaktion auf Bedenken von VA-Beamten zu sein, die sich zuvor gegen die früheren Vorschläge ausgesagt hatten. Das VA hatte sich wiederholt gegen vergangene Versionen des Reformvorschlags positioniert und angedeutet, dass das Forschungsmandat mit zu vielen Anforderungen zu weit gehe.

Beobachtungsstudie als erster Schritt

Die aktuelle Legislation enthält die Anforderung einer retrospektiven Beobachtungsstudie, um die Erfahrungen von Veteranen zu untersuchen, die in der Vergangenheit außerhalb des Kontexts klinischer Versuche Marihuana für solche Behandlungen genutzt haben. Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss dieser Beobachtungsstudie über die Auswirkungen von Cannabis auf PTBS und chronische Schmerzen wäre das VA verpflichtet, dem Kongress einen Bericht vorzulegen, ob es in der Lage ist, die robusteren klinischen Versuche durchzuführen, die im Zentrum früherer Formen der Legislation standen.

Dem Gesetzestext zufolge kann der Sekretär die klinischen Versuche beenden, wenn er feststellt, dass das Ministerium nicht in der Lage ist, die erforderlichen klinischen Leitlinienanforderungen zu erfüllen oder die Versuche ein übermäßiges Risiko für die Teilnehmer darstellen würden. Nach der aktuellen Formulierung könnte das Ministerium die qualitative Beobachtungsstudie abschließen und dann unabhängig entscheiden, den Teil der klinischen Versuche mit menschlichen Probanden nicht durchzuführen. Weitere Überarbeitungen im Vergleich zu früheren Entwürfen umfassen die Streichung von Sprachregelungen, die vorschrieben, dass Studien mindestens sieben Cannabis-Sorten umfassen müssen – diese Vorgabe wurde offen gelassen.

Veteranenverbände drängen auf Forschung

Auch die großen Veteranenorganisationen unterstützen das Vorhaben. „Das VFW unterstützt das VA Medicinal Cannabis Research Act“, sagte Pat Murray, Direktorin des nationalen legislativen Dienstes für Veterans of Foreign Wars (VFW). „VFW-Mitglieder teilen uns mit, dass medizinisches Cannabis ihnen geholfen hat, mit chronischen Schmerzen und anderen dienstbedingten gesundheitlichen Bedingungen zurechtzukommen. Sie können diese Dienste beim VA nicht in Anspruch nehmen, aufgrund der bürokratischen Hürden des VA.“ Murray ergänzte, das VA nutze evidenzbasierte klinische Leitlinien, um andere pharmakologische Behandlungen der PTBS, chronischer Schmerzen und Substanzgebrauchsstörungen zu steuern, und müsse die Forschung zu nicht-traditionellen Therapien ausweiten.

Kyleanne Hunter, CEO von Iraq and Afghanistan Veterans of America (IAVA), sagte, die Mitglieder der Gruppe hätten „konsistent und leidenschaftlich gesagt, dass Cannabis echte Hilfe bei den dringendsten Verletzungen bietet, denen wir begegnen, wenn wir nach Hause kommen, von chronischen Schmerzen über PTBS bis hin zu traumatischen Hirnverletzungen“. Hunter fügte hinzu: „Unsere nationalen Politiken hinken hinterher, die Forschung fehlt, und das Stigma besteht weiter. Das VA Medicinal Cannabis Research Act ist der Weg, wie wir das ändern. Jede Lösung beginnt mit Forschung, und Veteranen haben lange genug darauf gewartet.“

Für deutsche Anleger ist der Vorschlag vor allem als Signal für die regulatorische Entwicklung in den USA relevant. Sollte das VA tatsächlich klinische Studien zu medizinischem Cannabis aufsetzen, könnte dies die wissenschaftliche Legitimierung des Wirkstoffs vorantreiben – ein Faktor, der langfristig auch die Bewertung von Unternehmen aus dem Cannabis- und Gesundheitssektor beeinflussen kann. Der Gesetzentwurf befindet sich jedoch noch im frühen Stadium, und frühere Anläufe sind wiederholt an politischen Hürden gescheitert.

Medizinisches MarihuanaVa VeteranenPTBSChronische SchmerzenCannabis ForschungUs-KongressVeteranenministeriumCannabis Aktien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.