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US-Richter kippt Trumps Kürzung von Terrorismusbekämpfungsmitteln wegen Wahlauflagen

Ein Bundesbezirksrichter erklärt eine FEMA-Regel für unzulässig, die 20 Prozent der Terrorismusbekämpfungsmittel an Wahlreformen knüpfte.

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US-Richter kippt Trumps Kürzung von Terrorismusbekämpfungsmitteln wegen Wahlauflagen

Ein US-Bundesbezirksrichter hat am Montag eine Regelung der Trump-Administration aufgehoben, die 20 Prozent der für Bundesstaaten vorgesehenen föderalen Mittel zur Terrorismusbekämpfung zurückbehalten hätte. Die Regel sah vor, dass Bundesstaaten und bestimmte Kommunen diese Mittel nur dann vollständig erhalten, wenn sie festgelegte Änderungen in der Verwaltung ihrer Wahlen vornehmen. Das Urteil fiel in Washington, D.C.

Der zuständige Bundesbezirksrichter Amir Ali begründete seine Entscheidung damit, dass die Federal Emergency Management Agency (FEMA) ihre gesetzlichen Befugnisse überschritten habe. Die Behörde habe die Mittel für Terrorismusbekämpfungs-Zuschüsse an Änderungen der routinemäßigen Wahlverwaltung geknüpft, heißt es in dem Urteil. Das Gericht stellte zudem fest, dass FEMA nicht dargelegt habe, wie die gewünschten Änderungen bei der Wahlverwaltung mit der Verhinderung von Terrorismus zusammenhängen.

Das Urteil ist die Reaktion auf eine Klage, die im August von Grafschaften in Texas und Tennessee sowie der Stadt Columbus im Bundesstaat Ohio gegen die neue Regel der FEMA eingereicht worden war. Die Regel selbst hatte die Behörde bereits im Juni erlassen. Die Bundesstaaten und ihre jeweiligen städtischen Hochrisikogebiete sollten bestimmte Änderungen in der Wahlverwaltung umsetzen oder andernfalls mit dem Zurückbehalten von 20 Prozent ihrer Terrorismusbekämpfungsmittel aus dem Bundeshaushalt rechnen.

Die Details

Die von FEMA verlangten Änderungen betrafen mehrere Bereiche der Wahlverwaltung. So sollten die Bundesstaaten einen Plan vorlegen, der den Übergang von elektronischen Wahlsystemen mit Barcodes oder QR-Codes hin zu handgekennzeichneten Papierwahlzetteln beschreibt. Zudem war ein manuelles Nachwahl-Audit von 5 Prozent der Stimmzettel nach bundesweit festgelegten Richtlinien vorgesehen.

Eine weitere Bedingung sah vor, dass jede Wahlbehörde die Anzahl der Wähler, die in einer Bundeswahl gewählt haben, mit der Anzahl der abgegebenen Stimmzettel abgleicht. Darüber hinaus sollten die Staaten die US-Staatsbürgerschaft aller Wähler in ihrer Registrierungsdatenbank überprüfen. Auch die Staatsbürgerschaft von Wahlhelfern, Wahlverwaltern und Anbietern von Wahlsystemen sollte kontrolliert werden.

Richter Ali stellte in seiner Begründung klar, dass diese Bedingungen über das hinausgehen, was der Kongress autorisiert hat. Die Bedingungen von FEMA würden den Bundesstaaten und lokalen Behörden zu ihren eigenen Kosten auferlegt, anstatt durch Zuschüsse finanziert zu werden. Zudem beträfen sie routinemäßige Entscheidungen bei der Wahlverwaltung und nicht die Arten von terroristischen Bedrohungen, die vom Gesetzgeber vorgesehen seien, so die Argumentation des Gerichts.

Hinter den Auflagen steht eine politische Dimension: Städtische Gebiete in den USA stimmen überwiegend für die Demokratische Partei. Die Kläger sahen in der Regel daher einen gezielten Eingriff. Abbie Kamin, Rechtsanwältin der Grafschaft Harris in Texas, sagte in einer Erklärung: „Der Sieg von heute ist das Ergebnis von Städten und Grafschaften, die gemeinsam gegen offensichtliche bundesstaatliche Übergriffe stehen, die die öffentliche Sicherheit gefährden."

Das Brennan Center for Justice an der New York University, das einige der Kläger in der Klage gegen FEMA und das Innenministerium vertritt, hatte sich bereits am 17. August zu den Bedingungen geäußert. Die Auflagen von FEMA verletzten die Verfassung, gefährdeten die öffentliche Sicherheit und setzten die Wahlsicherheit aufs Spiel, erklärte das Zentrum. Nach Einschätzung des Brennan Center beliefen sich die Gelder, die bei einem Fortbestehen der Bedingungen zurückbehalten würden, auf mehrere zehn Millionen US-Dollar.

Ein Sprecher des Justizministeriums, das das Innenministerium und die FEMA in dem Verfahren vertrat, lehnte es ab, sich zu dem Urteil von Richter Ali zu äußern. Die FEMA ist eine Abteilung des Innenministeriums (Department of Homeland Security).

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 14.03.2026 berichtete aktien.news, dass ein US-Bundesrichter zwei Vorladungen des Justizministeriums (DOJ) an die Federal Reserve für unzulässig erklärt hatte. Damit errang die US-Notenbank einen bedeutenden juristischen Sieg gegen die strafrechtlichen Ermittlungen von Staatsanwältin Jeanine Pirro gegen Fed-Vorsitzenden Jerome Powell. US-Bezirksrichter James Boasberg veröffentlichte damals eine 27-seitige Urteilsbegründung, in der er ausdrücklich die wiederholten öffentlichen Angriffe von Präsident Donald Trump auf Powell hervorhob. Trump hatte den Fed-Chef in der Vergangenheit mehrfach scharf kritisiert und dessen Entlassung gefordert. Der damalige Fall reiht sich in eine Serie von Gerichtsentscheidungen ein, in denen Bundesrichter Maßnahmen der Trump-Administration Grenzen setzten.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist das Urteil vor allem ein Signal zur politischen Risikolage in den USA. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte als Korrektiv gegenüber der Bundesregierung wirken und dass der Versuch, Bundesmittel an politische Ziele zu koppeln, rechtlich angreifbar ist. Solche Auseinandersetzungen können die Unsicherheit über die künftige Haushalts- und Verwaltungspolitik erhöhen, was sich auf die Stimmung an den Finanzmärkten niederschlagen kann.

Die FEMA-Mittel zur Terrorismusbekämpfung sind Teil des Bundeshaushalts und betreffen die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen in Bundesstaaten und Kommunen. Ein Zurückbehalten dieser Gelder hätte die Haushalte der betroffenen Gebiete belastet. Ob und in welchem Umfang daraus finanzielle Folgen für einzelne Unternehmen oder Branchen entstehen, lässt sich aus dem vorliegenden Urteil nicht ableiten. Anleger sollten die weitere Entwicklung daher genau verfolgen, ohne vorschnelle Schlüsse zu ziehen.

Ausblick

Wie es nach dem Urteil weitergeht, ist offen. Das Justizministerium, das das Innenministerium und die FEMA vertrat, wollte sich zu der Entscheidung nicht äußern. Ob die Regierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, geht aus dem Quelltext nicht hervor. Ebenso ist unklar, ob die FEMA eine überarbeitete Regel erlassen wird. Klar ist bislang nur, dass die im Juni erlassene Fassung in der vorliegenden Form keinen Bestand hat.

Kurz erklärt

  • FEMA: Die Federal Emergency Management Agency ist eine US-Bundesbehörde, die für Katastrophenhilfe und bestimmte Sicherheitszuschüsse zuständig ist.
  • Bundesbezirksrichter: Ein Richter an einem erstinstanzlichen Bundesgericht der USA, der über Streitigkeiten nach Bundesrecht entscheidet.
  • Brennan Center for Justice: Eine juristische Einrichtung an der New York University, die sich für Bürgerrechte und demokratische Verfahren einsetzt.
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