ANZEIGE

Trump setzt bei KI-Sicherheit auf Selbstregulierung statt Gesetze

Nach einem Mittagessen im Weißen Haus mit KI-Führungskräften bleibt die Branche bei der Selbstregulierung – Trump nennt Vorgaben „moralisch bindend".

•• 4 Min
Trump setzt bei KI-Sicherheit auf Selbstregulierung statt Gesetze

Nach einem Mittagessen von US-Präsident Donald Trump mit führenden Köpfen der KI-Branche im Weißen Haus steht die Industrie in Sachen KI-Sicherheit genau dort, wo sie zuvor war: Sie überwacht sich selbst. Trump hatte die Veranstaltung am Dienstag nach einer dreiwöchigen Phase einberufen, in der die Debatte über KI-Sicherheit in den USA deutlich an Intensität gewonnen hatte. Führende Branchenforscher und Manager hatten zuvor vor extremen Bedrohungen gewarnt, die von den leistungsfähigsten Modellen ausgehen.

Eingeladen waren Spitzenmanager von Alphabet, Meta, SpaceX, Nvidia, Palantir, Anthropic, OpenAI und weiteren Unternehmen. Während Bedenken – etwa von Anthropic-CEO Dario Amodei – in diesem Monat zahlreiche politische Entscheidungsträger und Branchenexperten zu Forderungen nach staatlicher Regulierung veranlasst haben, hat sich Trump klar gegen solche Maßnahmen positioniert. KI-Befürchtungen bezeichnete er als „Betrug".

Ein zweiseitiges Dokument mit vier Aktionspunkten

Am Dienstag brachte Trump die Führungskräfte ins Weiße Haus, um ein zweiseitiges Dokument zu unterzeichnen, das er auf seinem Truth-Social-Account teilte. Es trägt den Titel „White House Accord on Super Intelligence: Joint Commitment on Frontier Responsibilities". Darin heißt es, die Gruppe sei der Ansicht, „jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, seine Technologie sicher und auf eine Weise zu entwickeln, die Vertrauen bei Kunden und der Öffentlichkeit schafft".

Zu den Unterzeichnern gehörten dem Bericht zufolge einige derselben Personen, die zuvor darauf bestanden hatten, dass ihre Technologie ohne koordinierte Sicherheitsbemühungen nicht vertrauenswürdig sei. Die vier Aktionspunkte des Dokuments fordern jedes Unternehmen auf:

  • eine „robuste" interne Überwachung der Modelle einzurichten,
  • ein internes Team zu etablieren, das sicherstellt, dass die Kontrollen funktionieren,
  • mit externen Auditoren oder Bewertern zusammenzuarbeiten,
  • und ein unabhängiges Ausschussmitglied des Vorstands zu benennen, das das interne Team überwacht.

„Im Laufe der Zeit kann es sinnvoll sein, diese Schritte in Gesetze oder Vorschriften zu kodifizieren", heißt es im letzten Absatz des Dokuments. Als Reporter außerhalb des Weißen Hauses Trump fragten, ob die Regeln bindend seien, sagte er, sie seien „moralisch bindend".

Tusk: CEOs wollen einen Ausgleich

„Sie haben vor zwei Wochen gesehen, dass fast alle diese CEOs sagten, sie sollten reguliert werden", sagte Bradley Tusk, CEO von Tusk Ventures, am Dienstag in einem Interview in CNBCs „Closing Bell Overtime". „Das liegt nicht daran, dass sie fundamental an die Macht des Staates glauben. Sie wollen etwas, das einen Ausgleich füreinander schafft."

Trump verfolgte mit der Veranstaltung nicht nur das neue Abkommen. Separat erklärte er, er habe ein Dokument unterzeichnet, das den Namen der KI „offiziell" in „Super Intelligence" ändere. Damit sollte ein Rebranding durchgesetzt werden, nachdem in der vergangenen Woche auf sozialen Medien ein neuer Name gesucht worden war. Obwohl Tech-Unternehmen die Abkürzung KI kurzfristig wohl nicht ändern werden, sprachen ihre Spitzenmanager nach dem Mittagessen am Dienstag schnell ihre Unterstützung für Trumps breiteres Bemühen aus. Dies sei ein konsistentes Thema während Trumps zweiter Amtszeit, da Corporate America, insbesondere die Tech-Branche, versuche, sich aus dem Fadenkreuz des Präsidenten herauszuhalten.

Zuckerberg: Vertrauen der amerikanischen Menschen

Meta-CEO Mark Zuckerberg sagte gegenüber Reportern, die Vereinbarung sei darauf ausgelegt, „den amerikanischen Menschen und unseren Kunden das Vertrauen zu geben, dass die Technologie so funktioniert, wie wir es intendieren". „Die Idee ist nicht, dass dies das Einzige ist, was wir jemals tun werden", so Zuckerberg. „Es ist vielmehr ein Anfang und ein Abkommen, zu dem die gesamte Branche kommen kann."

Im Vergleich zu Kollegen wie Amodei und OpenAI-CEO Sam Altman haben sich Zuckerberg und Nvidia-CEO Jensen Huang eher zur Selbstregulierung bekannt. Tage nach Amodeis Essay Anfang dieses Monats, in dem er KI-Labore aufforderte, „die Grenzen zu paced", schrieb Zuckerberg in einem Beitrag auf X, dass „Vertrauen und Alignment schnell zu den wichtigsten Fähigkeiten werden, die Agenten und Modelle voneinander unterscheiden". Amodei, der eine holprige Beziehung zum Weißen Haus hatte, aber Ende der vergangenen Woche mit Trump zu Abend gegessen hatte, gab nach der Unterzeichnung einen eher unspektakulären Kommentar ab: „Wenn wir das richtig machen, wenn wir mit dem Präsidenten und allen hier arbeiten, können wir sicher gewinnen." Alphabets Sundar Pichai beschrieb den Moment als „historisch und folgenreich".

Druck von Senat und Öffentlichkeit

Angesichts eskalierender Bedenken wegen hochkarätiger Sicherheitsverletzungen und einer deutlich negativer werdenden öffentlichen Stimmung gegenüber KI-Unternehmen im Hinblick auf die Midterm-Wahlen im November dürften die Forderungen nach Regulierung lauter werden. Laut der nationalen Umfrage von Verasight im September gaben 63 Prozent der Befragten an, die KI sollte langsamer werden, während nur 5 Prozent meinten, sie sollte sich beschleunigen.

Senator Mark Warner (D-Va.) sagte am Dienstag, er habe Gesetzentwürfe eingebracht, die „rigorose Tests und Bewertungen" der führenden KI-Technologie sowie die Stärkung der Sicherheit und Berichterstattung „vor der Bereitstellung der leistungsfähigsten Modelle" vorschreiben. „Die Unternehmen, die die leistungsfähigsten KI-Systeme bauen, warnen uns, dass die Technologie schneller voranschreitet als unsere Schutzmaßnahmen", sagte Warner in einer Pressemitteilung. „Die Antwort des Präsidenten? Den Namen zu ändern und den Unternehmen, die ihn entwickeln, zu sagen, sie sollen sich selbst regulieren. Aber die Änderung dessen, was wir künstliche Intelligenz nennen, adressiert nichts an den sehr realen Risiken, die mit zunehmend leistungsfähigen KI-Systemen einhergehen."

Für deutsche Anleger und Beobachter bleibt damit festzuhalten: Der Kurs der US-Regierung in der KI-Politik setzt weiterhin auf freiwillige Selbstverpflichtungen der großen Tech-Konzerne – nicht auf verbindliche gesetzliche Vorgaben. Ob dieser Ansatz angesichts wachsender regulatorischer Forderungen aus dem Senat und einer KI-kritischen Öffentlichkeit Bestand haben wird, ist offen.

Ki-SicherheitTrumpSelbstregulierungWeißes HausOpenaiAnthropicKi-RegulierungTech-Branche

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.