ANZEIGE

Trump-Gipfel zur Super Intelligence: Drei Erkenntnisse für Anleger

US-Präsident Trump hat Tech-Vorstände empfangen und ein Selbstregulierungsabkommen zur KI-Sicherheit vorgestellt. Drei zentrale Erkenntnisse.

•• 6 Min
Trump-Gipfel zur Super Intelligence: Drei Erkenntnisse für Anleger

US-Präsident Donald Trump hat am Dienstag im Weißen Haus führende Technologievorstände empfangen. Das Treffen bezeichnete er als „außergewöhnliche Versammlung" der Köpfe, die „Amerikas Goldenes Zeitalter aufbauen". Geladen waren Führungskräfte von OpenAI, Anthropic, Nvidia, SpaceX, Meta und Google – allesamt Schlüsselfiguren der US-KI-Branche.

Das Treffen fand vor dem Hintergrund statt, dass einige Tech-Funktionäre und Experten eine strengere Aufsicht über KI fordern und dabei Bedenken hinsichtlich potenzieller Risiken für die Menschheit äußern. Aus dem Gipfel lassen sich drei zentrale Erkenntnisse ableiten: ein Selbstregulierungsabkommen der Branche, der Ausbau der Rechenzentren und eine neue Sprachregelung der US-Regierung.

Die Details

Nach der geschlossenen Sitzung beantwortete Trump rund 30 Minuten lang Fragen der Medien, gemeinsam mit den führenden Tech-Vorständen. Der Präsident erklärte, die Executives hätten ein „moralisch bindendes" Dokument unterzeichnet, das als „eine Form des Schutzes" vor den potenziellen Risiken der KI dienen solle. Nach dem Abkommen, das Trump online veröffentlichte, sind die Unternehmen dafür verantwortlich, die Sicherheit ihrer eigenen Technologien zu gewährleisten.

Die Firmen verpflichteten sich, Schutzmaßnahmen einzuführen, damit Modelle wie vorgesehen funktionieren, und Probleme schnell zu erkennen und zu beheben. Zudem wollen sie mit „unabhängigen Prüfern" zusammenarbeiten, um zu bewerten, ob ihre KI-Systeme wie beabsichtigt arbeiten, und sicherzustellen, dass ihre Plattformen nicht „auf ungewollte Weise Systeme hacken oder auf technische Systeme zugreifen".

Unterzeichnet wurde das Abkommen von Trump, Googles Chef Sundar Pichai, Anthropics Leiter Dario Amodei, Mark Zuckerberg von Meta, OpenAI-Präsident Greg Brockman, Elon Musk von SpaceX und Nvidias Chief Executive Jensen Huang. „Es ist fast wie eine Verfassung, gewissermaßen", sagte Trump über das Dokument. „Und die größten Personen der Welt haben das unterschrieben, und ich habe es als Präsident unterzeichnet." Trump kündigte zudem an, einen Ausschuss einzurichten, der die Sicherheit von KI-Tools überwacht. Wer diesem Gremium angehören soll, ließ er offen.

Zuckerberg sagte, das Abkommen gebe „der amerikanischen Bevölkerung und den Kunden das Vertrauen, dass die Technologie wie vorgesehen funktioniert", und nannte das Treffen ein „historisches Gespräch". Amodei bezeichnete es als einen Weg, „sicher zu gewinnen" – eine Anspielung auf Trumps Bemerkung Anfang des Monats, „wer auch immer bei KI gewinnt, gewinnt".

Nicht alle Experten sind überzeugt. Jose Miguelito Enriquez, KI-Governance-Forscher an der Nanyang Technological University, sagte, das Abkommen zeige einen „aufkommenden Konsens", gehe aber nicht darauf ein, ob KI-Entwickler für Vorfälle zur Verantwortung gezogen werden sollten. Die Rechtsprofessorin Kimberlee Weatherall von der Universität Sydney nannte es „zutiefst unbeeindruckend". Das Abkommen scheine es Firmen zu ermöglichen, „zu definieren, was als Sicherheit zählt", und sehe keine Konsequenzen für Verstöße vor. „Das Abkommen sollte ignoriert werden, wegen der Ablenkung, die es darstellt", fügte sie hinzu.

Jeannie Paterson vom Centre for Artificial Intelligence and Digital Ethics der Universität Melbourne sagte, Selbstregulierung könne bedeuten, dass Unternehmen „nur minimale Schutzmaßnahmen" festlegen. Das Abkommen wecke „sehr wenig Vertrauen", da jüngste Vorfälle, bei denen KI aus der Kontrolle geriet, darauf hindeuteten, dass Unternehmen in ihrem Ansatz disziplinlos gewesen seien.

Trump hat Bedenken bezüglich der Risiken von KI wiederholt heruntergespielt, selbst als große KI-Firmen strengere Aufsicht forderten. Am Montag sagte OpenAI, man habe die Veröffentlichung seines neuesten Flaggschiff-KI-Modells GPT-6, 1 Astra aufgrund von Sicherheitsbedenken gestrichen. Die Sicherheitskontrollen des Unternehmens standen nach hochkarätigen Vorfällen im Zusammenhang mit seiner Technologie unter intensiver Beobachtung, darunter der unbefugte Zugriff seiner Modelle auf australische Regierungsplattformen.

Zweite Erkenntnis: Trump bekräftigte seine Unterstützung für die rasante Expansion von Rechenzentren – der entscheidenden Computing-Infrastruktur, die KI antreibt. Der Aufbau stößt im ganzen Land auf Widerstand wegen Bedenken hinsichtlich des Stromverbrauchs und der potenziellen Auswirkungen auf Gemeinden. Der Bau von Rechenzentren hat sich auch als potenzielles politisches Hindernis für Trumps Republikanische Partei vor den US-Zwischenwahlen im November erwiesen. Eine Umfrage, die Marist Poll in Partnerschaft mit NPR und PBS News Anfang des Monats durchführte, ergab, dass 65% der registrierten Wähler dem Bau von Rechenzentren in ihren Gebieten ablehnend gegenüberstanden.

Als Reaktion auf diese Bedenken sagte Trump, Tech-Unternehmen würden daran arbeiten, die Menschen „glücklich" über den Bau von Rechenzentren zu machen. „Diese großen, mächtigen, sehr reichen und sehr intelligenten Unternehmen werden massive Beiträge zu den Gemeinden leisten", sagte Trump gegenüber Reportern. Zuvor hatte er in sozialen Medien erklärt, der einzige Grund, warum Gemeinden Rechenzentren ablehnen sollten, sei, wenn sie „am Ende rückständig und arm sein wollen". Huang von Nvidia, das für den Betrieb von KI unverzichtbare Computerchips herstellt, sagte nach dem Treffen, Rechenzentren sollten „Super-Intelligenz-Fabriken" genannt werden. Diese Einrichtungen „reindustrialisierten die Vereinigten Staaten" und schafften Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft.

Dritte Erkenntnis: Am Dienstag unterzeichnete Trump eine Exekutivverordnung, die US-Regierungsabteilungen und -behörden anweist, Begriffe wie „SI" und „Super Intelligence" zu verwenden und den Begriff „künstliche Intelligenz" (artificial intelligence) nicht länger anzuerkennen. SI werde in „offizieller Korrespondenz", Websites, Berichten und anderen Kommunikationsformen anstelle von AI stehen, hieß es in der Verordnung. „Da sich diese Fähigkeiten weiter verbessern, repräsentieren sie zunehmend nicht nur künstliche Intelligenz, sondern ein neues Zeitalter der Super Intelligence", heißt es darin.

Während einer Ansprache vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen letzte Woche sagte Trump, das Wort „künstlich" lasse die Technologie „falsch klingen". Einige Tech-Führer, darunter Zuckerberg und Musk, sowie andere Personen in der Nähe des Präsidenten haben den Begriff bereits zu verwenden begonnen. Mit der Einführung des Begriffs durch Tech-Führer könne die USA „die Nomenklatur möglicherweise festlegen", sagte Paterson. Einige Experten sagten nach Trumps UN-Rede jedoch, sie glaubten, der Begriff werde sich wahrscheinlich nicht weit verbreiten, da er typischerweise verwendet wird, um fortgeschrittenere Systeme zu bezeichnen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 15.09.2026 berichtete aktien.news, dass die KI-Branche in einem fundamentalen Dilemma steckt: Während führende Unternehmen wie Anthropic und OpenAI öffentlich vor den Gefahren ihrer eigenen Technologie warnen und strengere Regulierungen fordern, lehnt Präsident Trump jede Form bundesweiter Kontrolle entschieden ab. Trump bezeichnete die Befürchtungen rund um Künstliche Intelligenz damals als „Trick".

Am 18.09.2026 berichtete aktien.news, dass Trumps Anti-Regulierungskurs China in die Karten spielt. Vor dem geplanten Staatsdinner mit Xi Jinping wurden Nvidia-Chef Jensen Huang und OpenAI-Chef Sam Altman erwartet, Anthropic-Chef Dario Amodei dagegen nicht – weil Amodei Regulierung fordert und im Trump-Umfeld als zu „woke" gilt.

Am 22.09.2026 meldete aktien.news, dass Trump auf KI-Deregulierung setzt und ein „Rotes Telefon" mit China plant. In einer Erklärung auf Truth Social wies der Präsident existenzielle KI-Sicherheitswarnungen offiziell als „Fehlalarme" ab. Am selben Tag erklärte Trump zudem, das Justizministerium und andere US-Behörden würden die mit KI verbundenen Risiken „zurückhalten, wenn wir müssen".

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist der Gipfel vor allem ein Signal zur Regulierungsrichtung. Das Abkommen setzt auf Selbstregulierung statt auf verbindliche staatliche Vorgaben – ein Ansatz, den mehrere der zitierten Experten als unzureichend kritisieren. Wer in US-Tech- und KI-Aktien investiert ist, sollte die Debatte um Haftung und Aufsicht daher weiter verfolgen.

Zweitens rückt die Infrastruktur in den Fokus. Der Ausbau von Rechenzentren ist die physische Grundlage der KI-Entwicklung, stößt aber auf wachsenden Widerstand in der Bevölkerung. Die genannte Umfrage mit 65% ablehnenden Wählern deutet auf politischen Gegenwind hin, der sich vor den Zwischenwahlen im November auswirken könnte.

Drittens ändert sich die Sprache der US-Regierung. Die neue Exekutivverordnung ersetzt „künstliche Intelligenz" durch „Super Intelligence" in der offiziellen Kommunikation. Ob sich der Begriff durchsetzt, ist laut Experten offen.

Ausblick

Offen bleibt, wer dem angekündigten Ausschuss zur Überwachung der KI-Sicherheit angehören soll – Trump machte dazu keine Angaben. Ebenso unklar ist, welche konkreten Folgen das „moralisch bindende" Abkommen für die unterzeichnenden Unternehmen hat, da es laut Kritikern keine Konsequenzen für Verstöße vorsieht. Die US-Zwischenwahlen im November könnten die politische Debatte um Rechenzentren und KI-Regulierung zusätzlich befeuern.

Kurz erklärt

  • Selbstregulierung: Die Branche legt eigene Sicherheitsregeln fest, statt dass der Staat verbindliche Vorgaben macht.
  • Rechenzentrum: Eine Einrichtung mit vielen Servern, die die Rechenleistung für KI-Modelle bereitstellt.
  • Exekutivverordnung: Eine Anweisung des US-Präsidenten an Bundesbehörden, die ohne Zustimmung des Kongresses in Kraft tritt.
Trump Ki GipfelSuper IntelligenceSelbstregulierung KiRechenzentrenOpenaiNvidiaKi-Regulierung UsaExekutivverordnung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.