ANZEIGE

Thoma Bravo erwägt Privatisierung von Darktrace

Das von Mike Lynch beratene britische Cybersicherheitsunternehmen erhält ein Angebot von einer US-Private-Equity-Gruppe

•• 3 Min
Thoma Bravo erwägt Privatisierung von Darktrace

Thoma Bravo, eine US-amerikanische Private-Equity-Gruppe im Technologiebereich, erwägt ein Angebot für die Privatisierung von Darktrace, einem Unternehmen für Cybersicherheitstechnologie, das vom ehemaligen Autonomy-Chef Mike Lynch beraten wird.

Thoma Bravo hat Gespräche über ein Barübernahmeangebot für Darktrace aufgenommen, teilte das in Großbritannien ansässige Unternehmen in einer amtlichen Mitteilung mit. Das Unternehmen hat eine Marktkapitalisierung von 2,67 Mrd. £.

Die Private-Equity-Gruppe hat bis zum 12. September Zeit, entweder ein formelles Angebot zu unterbreiten oder die Übernahmebemühungen einzustellen. Darktrace wird von den Investmentbanken Jefferies und Lazard beraten, teilte das Unternehmen mit. Die Aktien von Darktrace stiegen am Montagnachmittag im New Yorker Handel um 17 Prozent.

Der Aktienkurs von Darktrace, einem Anbieter von KI-gestützter Cybersicherheit, der nach eigenen Angaben vor schwerwiegenden Bedrohungen wie Ransomware und Cloud-Angriffen schützen kann, stieg um mehr als 40 Prozent, nachdem Russland in die Ukraine einmarschiert war und sich die Angst vor einem globalen Cyberkrieg verbreitete.

Lynch, der britische Softwareunternehmer, wurde wegen Verschwörung und Betrug in 14 Fällen im Zusammenhang mit dem 11,6 Milliarden Dollar schweren Verkauf von Autonomy an Hewlett-Packard im Jahr 2011 angeklagt.

Im Januar genehmigte die britische Innenministerin Priti Patel die Auslieferung Lynchs an die USA nach monatelangem juristischem Gerangel, das damit endete, dass der High Court in London einen Versuch seiner Anwälte ablehnte, mehr Zeit für die Prüfung der Anordnung zu gewinnen.

Lynch, der jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Autonomy-Geschäft vehement bestritten hat, war 2013 an der Gründung von Darktrace beteiligt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass Invoke, das seit seiner Gründung im Jahr 2012 mehrere britische Tech-Start-ups finanziert hat, die ersten beiden Jahre der Geschäftstätigkeit von Darktrace finanzierte. Lynch schied 2018 als Direktor von Darktrace aus, blieb aber bis 2021 im Beirat des Unternehmens. In dem Jahr, das im Juni 2020 endete, zahlte Darktrace mehr als 3 Mio. USD an Invoke, zusätzlich zu den 2 Mio. USD, die in den beiden Vorjahren gezahlt wurden.

Das Cybersicherheitsunternehmen ging im April letzten Jahres an der Londoner Börse an den Start. In den folgenden sechs Monaten hat sich der Aktienkurs mehr als verdreifacht, von 250 Pence* beim Börsengang auf 945 Pence im Oktober.

Die Aktie stürzte jedoch ab, nachdem der Unternehmensmakler Peel Hunt in einer Verkaufsempfehlung behauptete, das Unternehmen sei nur die Hälfte seines Wertes wert. Die Notiz fügte hinzu, dass der Makler glaubte, dass eine Kluft zwischen dem Marketing und dem, was das Unternehmen anbieten könnte, bestünde.

Darktrace wurde im Oktober in den FTSE 100 Index aufgenommen, kehrte aber zwei Monate später in den FTSE 250 zurück.

Thoma Bravo ist mit einem Vermögen von 114 Mrd. USD einer der weltweit aktivsten Investoren in Cybersicherheitsunternehmen und verfügt über eine Reihe von spezialisierten Dealmaklern, die sich auf diesen Sektor spezialisiert haben.

Transaktionen im Bereich Cybersicherheit waren ein Lichtblick in einem ansonsten schwierigen Umfeld für Technologieunternehmen. Kreditgeber für solche Transaktionen sind nach wie vor bereit, Privatisierungen von Cybersicherheitsunternehmen zu finanzieren, da diese als widerstandsfähig gegenüber allgemeineren wirtschaftlichen Problemen gelten, so Quellen gegenüber der Financial Times.

Letztes Jahr übernahm Thoma Bravo das E-Mail-Sicherheitsunternehmen Proofpoint für 12,3 Mrd. Dollar in einer der größten Technologieübernahmen des Jahres. Auch in diesem Jahr ist Thoma Bravo ein aktiver Käufer geblieben, obwohl die Technologiebranche im Allgemeinen stark nachgegeben hat. Anfang dieses Jahres stimmte sie der Privatisierung von SailPoint Technologies für 6,9 Mrd. $ und Ping Identity für 2,8 Mrd. $ zu.

Private-Equity-Käufer wie Thoma Bravo und sein Konkurrent Vista Equity haben ebenfalls begonnen, Technologieunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich ins Visier zu nehmen, die zu niedrigeren Multiplikatoren gehandelt werden als ihre US-amerikanischen Pendants.

Die jüngsten Übernahmen von Thoma Bravo in den USA wurden mit einem Multiplikator von mehr als dem 10-fachen des letzten 12-Monats-Umsatzes bewertet, während Darktrace derzeit unter einem solchen Bewertungsmultiplikator gehandelt wird.

Letztes Jahr hat Vista ein Angebot für Blue Prism, ein Unternehmen für Robotik-Automatisierungssoftware, abgegeben, bevor es aus dem Übernahmeversuch ausgestiegen ist. Blue Prism wurde von der US-amerikanischen Softwaregruppe SS&C Technologies für 1,25 Mrd. £ übernommen, was etwa dem Siebenfachen des Umsatzes von 2021 entspricht.

CybersicherheitGroßbritannienThoma Bravo

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.