ANZEIGE

Thailand plant Dual-Class-Aktien gegen IPO-Flaute an der SET

Die Stock Exchange of Thailand will mit ungleichen Stimmrechten mehr Familienunternehmen an die Börse bringen.

•• 4 Min
Thailand plant Dual-Class-Aktien gegen IPO-Flaute an der SET

Die Börse von Thailand (Stock Exchange of Thailand, SET) plant, bis 2027 eine Struktur mit Aktienklassen mit unterschiedlichen Stimmrechten einzuführen. Damit sollen mehr Unternehmen an den Markt gezogen werden, insbesondere familiengeführte Gesellschaften, die aus Sorge vor einem Kontrollverlust bisher zögerten, notiert zu werden. Das teilte der Börsenchef am Montag mit.

Die vorgeschlagenen Änderungen des thailändischen Gesetzes für börsennotierte Gesellschaften würden es notierten Unternehmen ermöglichen, verschiedene Aktienklassen mit ungleichen Stimmrechten auszugeben. Gründern oder beherrschenden Aktionären wäre es damit möglich, ihre größere Stimmkraft beizubehalten, selbst wenn sie einen größeren Anteil ihres Kapitals an die Öffentlichkeit verkaufen. Die SET arbeitet in diesem Zusammenhang mit dem Finanzministerium, der Wertpapieraufsichtsbehörde SEC und anderen Behörden an der Gesetzesänderung, die sie noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet sehen will.

Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines deutlichen Einbruchs im IPO-Markt Thailands. Thailändische Unternehmen haben im laufenden Jahr 2026 über Initial Public Offerings rund 700 million Baht (21,6 million US-Dollar) aufgenommen. Das entspricht einem Rückgang um 95 Prozent gegenüber 2025. Nach Angaben des Börsenchefs würde sich dies als das schwächste Jahr seit Beginn der Datenerfassung durch die SET im Jahr 2003 entwickeln.

Die Details

Kitipong Urapeepatanapong, Vorsitzender der SET, sagte, viele familiengeführte Unternehmen scheuen die Notierung ganz oder verkaufen nur einen kleinen Teil ihrer Anteile, da sie befürchten, die Kontrolle zu verlieren oder verwundbar für eine feindliche Übernahme zu werden. Eine Dual-Class-Struktur könnte diesen Unternehmen einen weiteren Weg zur Kapitalbeschaffung eröffnen, während der Einfluss der Gründer gewahrt bleibt.

Das Gewicht dieser Unternehmensgruppe ist erheblich: Familiengeführte Unternehmen machten zum Juli 705 der 843 an der thailändischen Börse notierten Gesellschaften aus. Ihre kombinierte Marktkapitalisierung belief sich auf 10,93 trillion Baht, was etwa 54 Prozent des Gesamtwerts der in Thailand notierten Unternehmen entspricht.

Die Börse sieht in der Reform zudem eine Möglichkeit, eine der langjährigen Schwächen des thailändischen Marktes anzugehen: den begrenzten Free Float bei einigen großen Unternehmen. Urapeepatanapong erklärte, internationale Investoren hätten bemängelt, dass einige führende thailändische Aktien nicht genügend handelbare Anteile aufweisen. Durch die Erlaubnis, dass beherrschende Aktionäre ihre Stimmkraft beibehalten können, während der öffentliche Free Float steigt, könnten daher mehr Unternehmen an den Markt gebracht und die Handelsliquidität verbessert werden.

Diese Struktur würde Thailand zudem näher an regionale Märkte wie Hongkong, Singapur und Indonesien heranführen, wo Dual-Class-Regelungen bereits erlaubt sind.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 21.07.2026 berichtete aktien.news, dass die Hong Kong Exchange and Clearing Ltd (HKEX) weitreichende Reformen bei den Börsenzulassungsregeln vorbereitet. Wie die South China Morning Post unter Berufung auf zwei informierte Personen berichtete, sollten vertrauliche IPO-Anträge sowie niedrigere Anforderungen an die Marktkapitalisierung eingeführt werden. Die Bekanntgabe der Änderungen wurde nach monatelangen Konsultationen seit März für Ende Juli erwartet. Das Reformpaket zielte laut dem Bericht darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Hongkongs bei der Gewinnung von Start-ups und internationalen Börsengängen zu verbessern.

Auch andere Märkte der Region bewegen sich in Richtung gelockerter Zulassungsregeln. Am 25.02.2026 berichtete aktien.news, dass die Philippinen neue gestaffelte Regelungen zum Streubesitz bei Börsengängen eingeführt haben. Das neue System sieht gestaffelte Mindestquoten für den sogenannten Free Float vor – also den Anteil der Aktien, der frei am Markt handelbar ist. Bisher galten einheitliche Anforderungen, die vor allem kleinere Unternehmen vor Herausforderungen stellten. Mit der Neuregelung soll die Hürde für Börsenkandidaten verschiedener Größenordnungen angepasst werden.

Thailand selbst verfolgt parallel eine industriepolitische Agenda. Am 24.09.2026 berichtete aktien.news über eine nationale Halbleiterstrategie, die das Land bis 2050 in höherwertige Segmente der globalen Chipindustrie führen soll. Nach Angaben der thailändischen Investitionsbehörde (Board of Investment) zielt der Plan auf Investitionen in Höhe von 80 Milliarden Dollar und die Schaffung von 230.000 Arbeitsplätzen ab. Vorgestellt wurde das Rahmenwerk von Finanzministerin Ekniti Nitithanprapas in einer Erklärung der Behörde, über die das Finanzportal Investing.com berichtete.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger, die in thailändische Aktien oder entsprechende Fonds investieren, hat die geplante Reform zwei Seiten. Einerseits könnte ein größerer Free Float die Handelbarkeit einzelner Titel verbessern – ein Punkt, den internationale Investoren laut SET-Chef Urapeepatanapong ausdrücklich bemängelt haben. Mehr handelbare Anteile bedeuten in der Regel engere Spreads und eine leichtere Umsetzung von Kauf- und Verkaufsorders.

Andererseits bringt eine Dual-Class-Struktur eine Einschränkung der Aktionärsrechte mit sich. Wer Minderheitsaktien ohne erhöhte Stimmkraft hält, kann zentrale Entscheidungen nicht mitbestimmen, weil Gründer oder beherrschende Aktionäre trotz eines geringeren Kapitalanteils die Mehrheit der Stimmen behalten. Anleger sollten daher bei künftigen Börsengängen in Thailand genau prüfen, welche Aktienklasse sie erwerben und welche Stimmrechte damit verbunden sind.

Der Reformvorschlag ist bislang nicht beschlossen. Er befindet sich nach Angaben der Börse noch im Abstimmungsprozess mit Finanzministerium, SEC und weiteren Behörden. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Die SET will die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet sehen. Die Einführung der Dual-Class-Struktur ist bis 2027 geplant. Sollte die Reform wie vorgesehen umgesetzt werden, rechnet die Börse damit, dass mehr Unternehmen – insbesondere familiengeführte Gesellschaften – den Gang an den Markt wagen und der öffentliche Streubesitz steigt. Ob sich der IPO-Markt nach dem Rückgang um 95 Prozent im laufenden Jahr 2026 wieder erholt, hängt damit maßgeblich am Zeitplan der Gesetzesänderung.

Kurz erklärt

  • Dual-Class-Aktien: Eine Aktiengattung, bei der verschiedene Aktienklassen mit unterschiedlich hohen Stimmrechten ausgestattet sind.
  • Free Float: Der Anteil der Aktien eines Unternehmens, der frei am Markt handelbar ist und nicht von Großaktionären gehalten wird.
  • Feindliche Übernahme: Der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen gegen den Willen des Managements oder der bisherigen Eigentümer.
  • Initial Public Offering (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
Thailand BörseDual-Class-AktienStock Exchange Of ThailandIpo ThailandFree FloatFamilienunternehmenBörsengang AsienSET

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.