ANZEIGE

SpaceX-Managerin sagt vor New Yorker Stadtrat zur KI-Sicherheit aus

Gabriela Castillo Madrid erscheint per Videokonferenz vor dem Technologieausschuss – nach anfänglichem Widerstand und einer Vorladung.

•• 6 Min
SpaceX-Managerin sagt vor New Yorker Stadtrat zur KI-Sicherheit aus

Gabriela Castillo Madrid, die führende Expertin für Richtlinien zur künstlichen Intelligenz bei SpaceX, wird am Freitag vor dem Stadtrat von New York City aussagen. Die Anhörung ist Teil einer legislativen Untersuchung des Gremiums zur Sicherheit von KI-Systemen. Sie ist für 10:00 Uhr Eastern Time im Rathaus angesetzt, Castillo Madrid wird per Videokonferenz zugeschaltet.

Der Auftritt ist bemerkenswert, weil SpaceX zuvor sowohl Anfragen als auch eine Vorladung des Stadtrats ignoriert hatte. Das Unternehmen von Elon Musk, das in der Luft- und Raumfahrt, der Rüstung sowie der künstlichen Intelligenz tätig ist, sollte ursprünglich am 5. Oktober gemeinsam mit Führungskräften von OpenAI, Anthropic, Google und Meta aussagen. Erst nachdem der Rat damit gedroht hatte, die Vorladung gerichtlich durchzusetzen, willigte SpaceX diese Woche in die Aussage ein.

Der Stadtrat hatte seine Untersuchung nach einem Monat intensiver Debatten über die Risiken eröffnet, die von fortschrittlichen KI-Modellen ausgehen. Aus den Zeugenaussagen und den im Rahmen der Untersuchung gewonnenen Informationen sollen neue Vorschriften entstehen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob schnell aufkommende Risiken für die öffentliche Sicherheit, die Cybersicherheit, die wirtschaftliche Stabilität, den Datenschutz sowie für Verbraucher und Unternehmen sofortige gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der Einwohner von New York erforderlich machen.

Die Details

Die Zeugin bringt einen ungewöhnlichen Lebenslauf mit. Laut ihrem LinkedIn-Profil arbeitete Castillo Madrid, bevor sie Anfang dieses Jahres eine Rolle in den Regierungsangelegenheiten von SpaceX übernahm, bei X, dem sozialen Netzwerk von Musk, das jetzt zu SpaceX gehört. Zuvor war sie fast drei Jahre lang beim US-Wirtschaftsministerium tätig. Sie kennt damit sowohl die Regulierungsperspektive aus Washington als auch die Kommunikationsstrukturen des Muskschen Firmenimperiums.

Das Unternehmen, das sie vertritt, ist in kurzer Zeit stark umgebaut worden. Durch die Zusammenführung von SpaceX und xAI im Februar kombinierte Musk sein KI- und Social-Networking-Geschäft mit seiner Raketenstartfirma, die auch den Starlink-Satelliteninternetdienst besitzt. Durch die Fusion erhielt SpaceX die Kontrolle über das KI-Modell Grok, das von einigen Bundesbehörden, einschließlich des Pentagon, genutzt wird.

An der Börse ist SpaceX noch ein junges Unternehmen. Der Börsengang erfolgte im Juni, inzwischen wird die Firma mit etwa 2 Billionen US-Dollar bewertet. Im August schloss SpaceX den Kauf des KI-Coding-Startups Cursor für 60 Milliarden US-Dollar ab. Beide Angaben stammen aus der Berichterstattung über den Konzern und unterstreichen, wie stark das Wachstum inzwischen an KI-Themen gekoppelt ist.

Ein zweiter Strang der Anhörung betrifft die Folgen von KI-Anwendungen für einzelne Personen. Indem SpaceX der früheren Anhörung des New Yorker Stadtrats fernblieb, entzog es sich der direkten Befragung durch das britische Parlamentsmitglied Jess Asato, die über Erfahrungen mit KI-gestützter Online-Belästigung aussagte. Asato klagt in Großbritannien gegen xAI, nachdem Nutzer von Grok sexuelle Bilder von ihr online erstellt und verbreitet hatten, ohne ihre Zustimmung. Sie fordert Schadensersatz und wirft dem Unternehmen die missbräuchliche Nutzung ihrer privaten Daten sowie Verstöße gegen europäische Datenschutzvorschriften vor.

Laut BBC kritisierte Asato SpaceX für seine „Arroganz“, nicht letzte Woche erschienen zu sein. SpaceX reagierte nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme vor dem Treffen. Offen bleibt damit bis zum Freitag, wie das Unternehmen die Vorwürfe und die regulatorischen Fragen einordnet.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 02.02.2026 berichtete aktien.news, dass Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX unmittelbar vor einer Fusion mit seinem KI-Startup xAI stand. Laut einem Bloomberg-Bericht vom Montag befanden sich beide Unternehmen in fortgeschrittenen Verhandlungen, die bereits in derselben Woche zu einer offiziellen Ankündigung führen könnten. Mehrere Investoren seien über die geplante Transaktion informiert worden. Der Zusammenschluss war Teil von Musks strategischer Neuausrichtung, sein weitverzweigtes Unternehmensimperium enger zu verzahnen.

Am 04.04.2026 berichtete aktien.news über einen brisanten Vorgang rund um den geplanten Börsengang. Musk soll die begleitenden Banken laut einem Bericht der New York Times aufgefordert haben, Abonnements für seinen KI-Chatbot Grok zu erwerben. Mehrere Banken sollen bereits zugestimmt haben, jährlich zweistellige Millionenbeträge in US-Dollar für den Dienst auszugeben, und mit der Integration in ihre IT-Systeme begonnen haben. Zu den federführenden Häusern zählten laut Reuters unter anderem Morgan Stanley, Goldman Sachs, JPMorgan Chase, Bank of America und Citigroup.

Am 05.08.2026 berichtete aktien.news, dass die SpaceX-Aktie im nachbörslichen US-Handel deutlich nachgab. Auslöser waren unerwartet hohe Ausgaben für den Geschäftsbereich Künstliche Intelligenz, die einen insgesamt starken ersten Quartalsbericht überlagerten. Die Anteilscheine brachen im nachbörslichen Handel um rund 7 Prozent ein. Hintergrund war die Mitteilung, dass die Investitionsausgaben im zweiten Quartal auf etwa 18,4 Milliarden US-Dollar angestiegen waren – ein Wert, der die Erwartungen der Analysten offenbar deutlich übertraf.

Am 29.09.2026 berichtete aktien.news, dass der Stadtrat von New York City eine Vorladung an Elon Musk erlassen hat. Sie verpflichtet ihn oder einen anderen Vertreter von SpaceXAI, im Rahmen einer Untersuchung zu den Sicherheitsrisiken der künstlichen Intelligenz auszusagen. Das Schreiben wurde vom Vorsitzenden des Stadtrats, Julie Menin, und einer Anwältin des Gremiums, Nwamaka Ejebe, unterzeichnet. Die Vorladung ist damit der jüngste Schritt einer Untersuchung, die nun mit der Aussage von Castillo Madrid konkret wird.

Was das für Anleger bedeutet

Für Aktionäre steht bei der Anhörung zunächst kein unmittelbarer Bilanzposten auf dem Spiel. Relevant ist sie dennoch, weil sie zeigt, wie stark SpaceX inzwischen regulatorischem und politischem Druck ausgesetzt ist – in New York, in Washington und in Großbritannien. Ein Unternehmen, das im Juni an die Börse ging und mit rund 2 Billionen US-Dollar bewertet wird, wird an solchen Auftritten auch gemessen.

Hinzu kommt die Erinnerung an den 05.08.2026: Schon damals reagierte der Markt empfindlich auf die Höhe der KI-Investitionen. Die Anhörung dürfte daher vor allem als Stimmungsindikator dafür dienen, wie viel zusätzlichen Aufwand Regulierung und Rechtsstreitigkeiten künftig verursachen könnten. Konkrete finanzielle Folgen nennt die Quelle nicht.

Ein dritter Aspekt ist die Reputationsseite. Der Fall Asato betrifft Inhalte, die Nutzer mit dem Modell Grok erstellt haben sollen, sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit europäischem Datenschutzrecht. Solche Verfahren binden Managementaufmerksamkeit und können das Verhältnis zu Behörden belasten, die Grok selbst einsetzen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Der nächste feste Termin ist die Anhörung am Freitag um 10:00 Uhr Eastern Time im Rathaus von New York, bei der Castillo Madrid per Videokonferenz erwartet wird. Der Stadtrat will auf Grundlage der Zeugenaussagen und der im Rahmen der Untersuchung gewonnenen Informationen neue Vorschriften gestalten. Weitere Termine oder ein Zeitplan für ein Regelwerk werden in der Quelle nicht genannt.

Klar ist, dass SpaceX die Konfrontation nicht länger vermeidet. Nach der Vorladung vom 29.09.2026 und dem Fernbleiben von der Anhörung am 5. Oktober, zu der Führungskräfte von OpenAI, Anthropic, Google und Meta erschienen waren, folgt nun die erste direkte Befragung eines SpaceX-Vertreters in dieser Untersuchung.

Kurz erklärt

  • Vorladung: förmliche Aufforderung einer Behörde oder eines Gerichts, zu einem Sachverhalt auszusagen oder Unterlagen vorzulegen.
  • KI-Sicherheit: Gesamtheit der Regeln und Maßnahmen, mit denen Risiken beim Einsatz künstlicher Intelligenz begrenzt werden sollen.
  • Börsengang: der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
  • Investitionsausgaben: Ausgaben eines Unternehmens für langfristige Vermögenswerte wie Anlagen, Ausrüstung und Infrastruktur.
SpacexKi-SicherheitNew York City StadtratGabriela Castillo MadridGrokElon MuskRegulierung Künstliche IntelligenzVorladung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.