ANZEIGE

Nscale-Chef Payne beruhigt Mitarbeiter vor geplantem Börsengang in New York

Der Gründer und CEO von Nscale versichert der Belegschaft, die Nachfrage nach KI-Rechenleistung sei unersättlich, während der Sektor unter wachsenden Finanzsorgen leidet.

•• 4 Min
Nscale-Chef Payne beruhigt Mitarbeiter vor geplantem Börsengang in New York

Der Gründer und Chief Executive des britischen Rechenzentrumsbetreibers Nscale, Josh Payne, hat sich in einem internen Memorandum an die Belegschaft gewandt, um Sorgen über die Zukunft des Unternehmens zu zerstreuen. Hintergrund sind wachsende Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Booms rund um künstliche Intelligenz (KI). Payne betonte laut dem der Financial Times vorliegenden Schreiben, die Nachfrage nach den Diensten von Nscale bleibe „unersättlich“.

In der Mitteilung an die Mitarbeiter räumte Payne am Dienstag ein, ihm sei bewusst, dass „derzeit viel Besorgnis darüber besteht, wie Unternehmen in unserem Sektor ihr zukünftiges Wachstum finanzieren“. Er verwies jedoch darauf, dass Nscale weiterhin „mehr als 14 Milliarden US-Dollar an vertraglich gesicherten Einnahmen“ halte. „Unsere Projekte werden durch langfristige Kundenverträge unterstützt, denen eine robuste Kapitalstruktur zugrunde liegt“, schrieb der CEO.

Die Beruhigungsversuche fallen in eine Phase erheblicher Verunsicherung an den Märkten. Weit verbreitete Anlegerbedenken bezüglich der finanziellen Stabilität des KI-Sektors hatten in der vergangenen Woche zu Kursverlusten von nahezu 25 Prozent bei sogenannten „Necloud“-Aktien geführt. Betroffen waren unter anderem die Nscale-Wettbewerber CoreWeave und Nebius.

Die Details

Nscale hatte im vergangenen Monat Unterlagen für einen Börsengang (IPO) in New York eingereicht. Trotz der Marktbedenken plant das Unternehmen weiterhin, bis Ende dieses Jahres notiert zu sein — dies berichten drei mit der Angelegenheit vertraute Personen. Zwei dieser Personen gaben an, dass Nscale weiterhin eine Bewertung im Milliardenbereich anstrebt. Der Aufsichtsrat des Unternehmens umfasst prominente Namen: die ehemaligen Meta-Führungskräfte Sir Nick Clegg und Sheryl Sandberg.

Die australische Rechenzentrumsgruppe Firmus gab in diesem Monat einen Börsengang in Sydney auf und verwies dabei auf „die jüngste Marktvolatilität“. Dieser Schritt löste eine weitere Kurseinbuße bei KI-bezogenen Aktien aus. Die Marktschwankungen sowie die Entscheidung von Microsoft, einen Vertrag zur Anmietung von Kapazitäten im Londoner Osten für Nscale-Rechenzentren zu kündigen, hatten einige Branchenvertreter zu der Spekulation veranlasst, dass Nscale gezwungen sein könnte, seine Bewertung zu senken, um einen Börsengang zu ermöglichen.

Im März war Nscale in einer Finanzierungsrunde mit 14,6 Milliarden US-Dollar bewertet worden, als das Unternehmen 2 Milliarden US-Dollar einsammelte. Einer der mit der Angelegenheit vertrauten Personen sagte jedoch, ein IPO bei einer Bewertung in der Nähe dieses Betrags sei unwahrscheinlich.

Payne schrieb in dem Memo, auf dem Markt werde es immer „Bullen und Bären“ geben, doch das Unternehmen liefere weiterhin „für seine Kunden“. Er fügte hinzu: „Die Zahlen sprechen für sich selbst.“ Nscale verzeichnete in der ersten Hälfte des Jahres 2026 einen Nettoverlust von 1 Milliarde US-Dollar bei einem Umsatz von 141 Millionen US-Dollar. Trotz des Ausstiegs aus dem Loughton-Vertrag blieb Microsoft nach Angaben von Payne „engagiert“ in seiner Partnerschaft mit Nscale.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 09.03.2026 berichtete aktien.news, dass Nscale eine Finanzierungsrunde der Serie C abgeschlossen und dabei eine Bewertung von 14,6 Milliarden US-Dollar erreicht hatte. Angeführt wurde die Runde vom norwegischen Industriekonzern Aker und 8090 Industries; zu den weiteren Investoren zählten Nvidia, Citadel, Dell und Jane Street. Insgesamt flossen damals zwei Milliarden US-Dollar in das Unternehmen.

Am 19.09.2026 meldete aktien.news, dass Nscale seine Börsenpläne konkretisiert und beeindruckende Umsatzzahlen vorgelegt habe. In den sechs Monaten bis zum 30. Juni verzeichnete das Unternehmen einen Umsatzsprung von 1.252 Prozent auf 140,6 Millionen US-Dollar, nach 10,4 Millionen US-Dollar im Vorjahreszeitraum. Der Nettoverlust fiel mit 1,02 Milliarden US-Dollar allerdings deutlich höher aus als die 368,9 Millionen US-Dollar im Vorjahr.

Ebenfalls am 19.09.2026 berichtete aktien.news über den Umbruch in der KI-Infrastruktur. Nscale, das erst 2024 aus der Bitcoin-Mining-Gruppe Arkon Energy hervorgegangen war, hatte offiziell den Börsengang an der New York Stock Exchange (NYSE) eingeleitet und strebte damals eine Bewertung von bis zu 35 Milliarden US-Dollar an.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger illustriert der Fall Nscale die wachsende Nervosität im KI-Sektor. Die Aktien von Wettbewerbern wie CoreWeave und Nebius verloren binnen einer Woche nahezu 25 Prozent — ein Signal dafür, dass der Markt die Finanzierung des rasanten Wachstums zunehmend kritisch prüft. Nscale selbst ist noch nicht börsennotiert, ein Investment ist derzeit also nur über die Beteiligung an privaten Finanzierungsrunden oder indirekt über Investoren wie Nvidia möglich.

Besonders aufschlussreich ist die Struktur der Kundenverträge. Zwar verweist das Management auf einen hohen vertraglich gesicherten Auftragswert, doch nur ein Bruchteil davon war Ende August tatsächlich aktiv. Die Zerbrechlichkeit dieser Verträge steht nach dem Ausstieg von Microsoft vom Standort Loughton in der Kritik. Anleger sollten daher genau verfolgen, wie belastbar die langfristigen Zusagen der Großkunden tatsächlich sind.

Ein weiterer Risikofaktor: Nscale steht unter zunehmendem Druck, seine geplanten Rechenzentren in Betrieb zu nehmen, oder riskiert branchenübliche Strafen bei verspäteter Lieferung. Zu den zwei größten Kunden zählen Microsoft und Anthropic. Anthropic könnte sich sogar von seinem 45-Milliarden-US-Dollar-Deal mit Nscale lösen, falls die Gruppe keine Finanzierungs- oder Liefertermine für ihr großes Projekt in West Virginia einhält.

Ausblick

Nscale führt derzeit Gespräche mit Anthropic über einen zweiten milliardenschweren Deal in West Virginia. Die Bedingungen sind allerdings noch nicht vereinbart, wie die Financial Times diese Woche berichtete. Das Unternehmen hält an seinem Ziel fest, bis Ende dieses Jahres an der Börse notiert zu sein. Ob es dabei bei der angestrebten Bewertung bleibt, ist angesichts der Marktvolatilität offen. Payne jedenfalls zeigt sich in dem Memo überzeugt, dass die Zahlen für sich sprechen.

Kurz erklärt

  • Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse, durch den frisches Kapital aufgenommen wird.
  • Vertraglich gesicherte Einnahmen: Umsätze, die durch langfristige Kundenverträge bereits zugesagt sind, aber erst mit der Leistungserbringung wirksam werden.
  • Necloud: Branchenbegriff für Anbieter von Cloud- und Rechenleistung, die speziell auf KI-Workloads ausgerichtet sind.
NscaleJosh PayneBörsengangKi-RechenzentrenCoreweaveAnthropicMicrosoftKi-Markt

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.