ANZEIGE

Nebraska: Cannabis-Anbauer fordern Änderungen bei Tests und Gebühren

Vier lizenzierte medizinische Cannabis-Anbauer in Nebraska drängen die Kommission zu Regeländerungen.

•• 4 Min
Nebraska: Cannabis-Anbauer fordern Änderungen bei Tests und Gebühren

Die vier in Nebraska lizenzierten Anbauer von medizinischem Cannabis drängen auf Änderungen bei den Tests, den Gebühren und den rechtlichen Schutzmaßnahmen für Gesundheitsdienstleister. Hintergrund ist die offene Frage, wann das junge Programm den legalen Verkauf überhaupt ermöglichen wird. Vertreter der vier lizenzierten Betriebe richteten am 15. Oktober einen gemeinsamen Brief an die Nebraska Medical Cannabis Commission.

In dem Schreiben fordern sie die Kommission auf, die Lizenzierung und Verfügbarkeit von Cannabis-Testlaboren sowie die Festlegung der Gebühren zu berücksichtigen, bevor den Anbauern überhaupt ein „tragfähiger Weg zur Einnahmeerzielung" offensteht. Der Brief wurde von Dustin Krajewski von Meadowlark Medicinals LLC, dem ehemaligen Staatssenator Kent Rogert von KRL Med LLC, Pat Thomas von MahāMotā Cultivation Co. und Robert Wagner von Midwest Cultivators Group unterzeichnet. Gemäß den Vorschriften der Kommission können nur vier Anbauer lizenziert werden.

Unsichere Lieferketten und Verzögerungen

MahāMotā, nahe Raymond gelegen, ist trotz Verzögerungen durch die Kommission mit den Pflanzungen vorangeschritten. Die Legislative hat die Kommission erst im April ermächtigt, Gebühren zu erheben, und die Kommission hatte bereits daran gearbeitet, einen früheren Satz von Vorschriften abzuschließen. Die Kommission weigert sich, weitere Lizenzen zu erteilen, solange sie keine Gebühren für künftige Lizenzen festlegen kann.

Ein Vertreter von MahāMotā sagte am Montag, das Unternehmen liege weiterhin im Zeitplan, um noch in diesem Jahr zu ernten, sehe aber keinen Weg, wie Testeinrichtungen die Pflanzen rechtlich empfangen, besitzen oder testen könnten. „Wir fordern eine Aktualisierung der derzeit vorgeschlagenen Vorschriften, die Klarheit über den Lizenzierungs- oder Genehmigungsprozess bieten, wer Proben zu einem Labor transportieren darf, wie Transport- und Manifestanforderungen auf diese Übertragungen anzuwenden sind und ob Labore aus anderen Bundesstaaten genutzt werden dürfen", heißt es in dem Brief der Anbauer.

Kommissarin Lorelle Mueting, kommissarische Vorsitzende der Kommission, erklärte, der Regulierungsprozess sei die „primäre Sorge" der Kommission gewesen, weshalb sie nicht auf die Bedenken bezüglich der Tests eingehen könne. Sie wälzte stattdessen die Verantwortung auf MahāMotā ab und sagte, man habe gewarnt, dass die Lieferkette zum Zeitpunkt der ersten Ernte nicht vollständig betriebsbereit sein werde. „Jeder Anbauer versicherte uns, dass sie Produkte lagern könnten und dies kein Problem darstelle, und es gab keinen Grund, die Pflanzung zu verzögern, da die Lagerung eine tragfähige Option war", sagte Mueting.

Der Vertreter von MahāMotā gab an, das Unternehmen sei von einem kürzeren Zeitraum ausgegangen, vielleicht drei bis sechs Monate. Mueting sagte, die Kommission habe diesen Schätzwert nie genannt, und bezweifelte, ob das Produkt bis zu zwei Jahre gelagert werden könnte, bevor Lizenzen ausgestellt würden. „Ich verstehe, dass es möglicherweise abbaut und all diese Dinge", fuhr Mueting fort, „aber ich habe das Gefühl, dass dies Dinge waren, die Ihnen möglicherweise bekannt waren oder dem Inhaber des Unternehmens beim Start bewusst waren."

Gebührenrahmen und Schutz für Ärzte

Die Wähler Nebraskas haben vor fast zwei Jahren, im November 2024, die Legalisierung und Regulierung von medizinischem Cannabis mit überwältigender Mehrheit befürwortet. In ihrem Brief äußerten die Anbauer auch Besorgnis über den vorgeschlagenen Gebührenrahmen, der jährliche Kosten in Höhe von 36.500 US-Dollar vorsieht – vor erforderlichen Bond-Prämien und anderen Compliance-Kosten. Davon entfallen 23.500 US-Dollar auf die Erneuerung der Lizenz jedes Jahr und 13.000 US-Dollar auf die Nutzung des von der Kommission autorisierten Seed-to-Sale-Inventarverfolgungssystems.

Die Unternehmen argumentieren, die Gebühren sollten die „operative Bereitschaft" des Programms und die Fähigkeit der Lizenzinhaber widerspiegeln, „Produkte rechtmäßig auf den Markt zu bringen". „Wir bitten die Kommission, die Zeit zu berücksichtigen, die aktuelle Betreiber benötigen werden, um Einnahmen zu erzielen, wobei alle notwendigen Laborlizenzen oder -genehmigungen sowie die Ausstellung von Hersteller- und Dispensier-Lizenzen zu beachten sind", heißt es in dem Brief.

Die Anbauer richten zudem einen Appell an die Nebraska Legislative, klare rechtliche Schutzmaßnahmen für Ärzte bereitzustellen, die die Medizin empfehlen. Sie bezeichnen das Gesetz als „essentiell für die Förderung der Teilnahme der Praktiker, die Unterstützung des Patientenzugangs und die Aufrechterhaltung der medizinischen Cannabis-Branche in Nebraska". Gesetze zu diesem Zweck scheiterten 2025 und 2026.

Die Anbauer forderten die Kommissare auf, wesentliche wiederkehrende Gebühren bis zur Umsetzung dieser „essentiellen Komponenten" zurückzustellen. Falls nicht, schlugen die Unternehmen reduzierte Gebühren oder einen Zahlungsplan vor, beispielsweise für die jährliche Gebühr von 13.000 US-Dollar zur Integration in die staatliche Seed-to-Sale-Verfolgung. Andernfalls, so die Warnung, könnten die Verzögerungen die Lebensfähigkeit der lizenzierten Einrichtungen gefährden, was möglicherweise wiederholte Lizenzierungen oder Facility-Entwicklungen und Verzögerungen für Patienten zur Folge hätte.

„Wir teilen eine Chance und eine Verantwortung, den Erfolg eines jeden zu unterstützen und ein sicheres, verantwortungsvolles und nachhaltiges Programm aufzubauen, das den Willen der nebraskischen Wähler umsetzt", so die Anbauer. Die Kommission soll am 16. November Kommentare zu ihren Vorschriften prüfen. Wenn der Vorschlag genehmigt wird, geht er zur Prüfung an das Büro des Generalstaatsanwalts und anschließend an den Gouverneur.

Nebraska Medizinisches CannabisCannabis Anbauer NebraskaNebraska Medical Cannabis CommissionCannabis TestlaboreSeed-To-Sale VerfolgungCannabis GebührenMedizinisches Marihuana UsaCannabis Lizenzierung

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.