ANZEIGE

Musk-Twitter Countdown zum Abschluss des 44-Milliarden-Dollar-Deals beginnt

Richter hat Freitag um 17 Uhr als Frist für den Abschluss der schwierigen Übernahme gesetzt

•• 5 Min
Musk-Twitter Countdown zum Abschluss des 44-Milliarden-Dollar-Deals beginnt

Nach monatelangem Hin und Her läuft Elon Musk gegen eine gerichtlich angeordnete Frist, um sein Versprechen einzulösen, Twitter Inc. für 44 Milliarden Dollar zu kaufen.

Der reichste Mensch der Welt und das von ihm favorisierte Social-Media-Unternehmen haben bis Freitag, 17 Uhr, in Delaware Zeit, den Deal abzuschließen. Andernfalls, so hat die Delaware Chancery-Richterin Kathaleen St. J. McCormick gesagt, wird sie im November eine Verhandlung anberaumen, um festzustellen, ob Twitter den impulsiven Milliardär zwingen kann, die Übernahme zu vollziehen, über die er nachgedacht, die er vorgeschlagen, die er abgelehnt und schließlich wieder auf den Tisch gelegt hat.

Der Tag der Abrechnung, nach einer bitteren Runde von Klagen und Gegenklagen, wird mit ziemlicher Sicherheit in einer Transaktion enden. Musk versicherte den Bankern diese Woche, dass er die Übernahme rechtzeitig abschließen werde. Die Banken, die 13 Milliarden Dollar an Fremdkapital zur Verfügung stellen, sind dabei, das Geld zu überweisen, während die New Yorker Börse erklärt, dass sie den Handel mit Twitter-Aktien noch vor der Eröffnung am Freitag aussetzen wird. Und Musk scheint sich bereits eingelebt zu haben: Er änderte seine Profilbezeichnung auf der Plattform in "Chief Twit", erschien am Mittwoch in der Twitter-Zentrale in San Francisco und wird am Freitag zu den Mitarbeitern sprechen.

Er hat sogar einen Olivenzweig angeboten, indem er leugnete, 75 % der Mitarbeiter entlassen zu wollen, und den Werbetreibenden mitteilte, er wolle nicht, dass Twitter zu einem "Höllentrip für alle" werde.

Ein Deal würde einen der umstrittensten Fusionskämpfe in der US-Rechtsgeschichte beenden und eine ungewisse neue Ära für die soziale Plattform einläuten, die nach wie vor ein wichtiges Forum ist, das Musk aber nach eigenen Angaben revolutionieren will. Wenn er und Twitter den Deal nicht selbst abschließen können, wird das Schicksal des Unternehmens in den Händen von McCormick liegen, möglicherweise mit dem gleichen Ergebnis: Sie hat bereits eine Reihe von Urteilen gegen Musk gefällt und wird es wahrscheinlich nicht zu schätzen wissen, dass der ursprüngliche Verhandlungstermin auf sein Drängen hin abgesagt wurde.

"Es scheint mir, dass es eine 99%ige Chance gibt, dass dieser Deal zustande kommt", sagte Brian Quinn, ein Rechtsprofessor am Boston College, der Fusions- und Übernahmefälle lehrt. "Alles deutet darauf hin, dass sich Herr Musk mit seinem Schicksal abgefunden hat."

Im Moment sieht es so aus, als ob Musk mit Volldampf auf den Abschluss der Übernahme zu dem Preis von 54,20 Dollar pro Aktie zusteuert, den er im April angeboten hat und den Twitter nach eigenen Angaben unbedingt erreichen will. Zumindest einige der Investoren des Aktienanteils haben bereits Geld überwiesen, wie Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind, gegenüber Bloomberg erklärten.

Die Twitter-Aktie schloss mit einem Plus von 1,1% bei 53,35 $, nachdem am Mittwoch ein fröhliches Memo an die Mitarbeiter verschickt worden war, in dem es hieß, Musk werde sich im Büro "mit seinen Leuten treffen". Damit verringerte sich der Abstand zwischen dem Aktienkurs und dem Übernahmeangebot auf weniger als $1. Die Aktie, die im Laufe des Streits stark schwankte, lag Anfang Juli, nachdem Musk erklärt hatte, dass er sich von der Übernahme zurückziehen würde, rund 40% unter dem Angebotspreis. Nach dem Bloomberg-Bericht über das Telefonat mit den Bankern ist die Aktie in dieser Woche immer näher an das Angebot herangerückt.

Aber die kurze, gequälte Geschichte des Deals und Musks peitschender Stil lassen einige Experten auf der Hut sein vor einer Überraschung in letzter, letzter, letzter Minute.

"Der Versuch, vorherzusagen, was Elon Musk tun wird, ist ein törichtes Unterfangen", sagte Jill Fisch, eine Rechtsprofessorin an der University of Pennsylvania, die sich auf Unternehmensstreitigkeiten in Delaware spezialisiert hat.

Twitter hat den 51-jährigen Vorstandsvorsitzenden von Tesla Inc. im Juli verklagt, nachdem er gesagt hatte, der Deal sei geplatzt. Musk argumentierte, das Unternehmen habe ihn über die Anzahl der Spam- und Bot-Konten getäuscht, die in der Kundenbasis von mehr als 230 Millionen Menschen lauerten, was für ihn eine rechtliche Grundlage für die Annullierung der Transaktion darstellte. Twitter sagte, die Behauptung sei ein Vorwand für ihn gewesen, um die Übernahme inmitten eines Niedergangs der Finanzmärkte und eines massiven Falls von Kaufreue abzubrechen.

Nach den vorgerichtlichen Urteilen gegen ihn und am Vorabend einer Befragung durch die Anwälte von Twitter stimmte Musk zu, die Übernahme zu vollziehen. Seine Anwälte baten McCormick, die Verhandlung am 17. Oktober zu verschieben, damit sie abgeschlossen werden konnte.

Dies ersparte Musk nicht nur die Unannehmlichkeiten der vorgerichtlichen Befragung, sondern auch die mögliche Veröffentlichung weiterer privater Texte, ganz zu schweigen von dem, was bei der Verhandlung herauskommen könnte.

Wenn er den Deal zum jetzigen Zeitpunkt platzen lässt, so Fisch, würde sich Musk in eine "Welt des Schmerzes" stürzen.

"Der Brief, den seine Seite an die Richterin geschickt hat, in dem sie um einen Aufschub des Prozesses bittet, hat ihn so gut wie festgenagelt", sagte sie.

Aktionäre und Mitarbeiter von Twitter warten sehnsüchtig auf eine Lösung. Die Moral im Unternehmen und die Motivation, neue Produkte zu entwickeln, sinken angesichts der Ungewissheit darüber, wie oder wann Musk seine Vision von der "Schaffung von X, der App für alles" - die im Grunde eine US-Version von Chinas WeChat wäre - umsetzen wird, sollte er das Unternehmen übernehmen. Twitter hat nach wie vor einen Einstellungsstopp verhängt und muss sich zusätzlich zu all dem Chaos auf einen schwierigen Wirtschaftsmarkt für sein Hauptgeschäft, die Werbung, einstellen.

In der Zwischenzeit ist die Tesla-Aktie durch Musks Angebot für Twitter unter Druck geraten, da die Investoren befürchten, dass die Übernahme eines anderen großen Unternehmens den Tesla-CEO von seinen Aufgaben ablenken würde - und dass Musk, der auch der größte Aktionär des Elektroautoherstellers ist, mehr seiner Tesla-Aktien verkaufen müsste, um die Übernahme zu finanzieren.

Sollte die Übernahme wieder scheitern, würde Musk in Wilmington gegen einen Gegner vor Gericht ziehen, der nach Einschätzung von Bloomberg Intelligence rechtlich im Vorteil ist. Trotz der Klagen eines Whistleblowers gegen Twitter hätte das Unternehmen eine 70-prozentige Chance, einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, der Musk verpflichtet, die Übernahme zum ursprünglich angebotenen Preis zu vollziehen, schrieb BI-Analyst Matthew Schettenhelm im September.

Sowohl Twitter als auch Tesla haben ihren Sitz in Delaware, dem Sitz von mehr als der Hälfte der US-Börsengesellschaften und mehr als 60% der Fortune 500-Unternehmen. Die Richter des Chancery Court unter der Leitung von McCormick sind Wirtschaftsrechtsexperten, die Fälle ohne Geschworene und oft im Schnellverfahren verhandeln.

Als langjähriger Twitter-Anhänger und Super-Twitterer mit mehr als 100 Millionen Followern hat Musk über seine Hoffnungen und Träume für die Plattform getwittert. Letzte Woche sagte er in einer Telefonkonferenz, er sei "begeistert von der Situation bei Twitter". Er beschrieb das Unternehmen als einen Vermögenswert mit "unglaublichem Potenzial", der "lange Zeit in der Versenkung verschwunden ist".

Er fügte hinzu, dass er offensichtlich zu viel dafür gezahlt hat.

Elon MuskTwitter

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.