ANZEIGE

Mercedes-Benz reaktiviert freiwilliges Abfindungsprogramm für indirekte Bereiche im Konzern

Der Stuttgarter Autobauer bietet Beschäftigten außerhalb der Produktion erneut freiwillige Abfindungen an und beschleunigt damit seinen Sparkurs.

•• 4 Min
Mercedes-Benz reaktiviert freiwilliges Abfindungsprogramm für indirekte Bereiche im Konzern

Mercedes-Benz reaktiviert sein freiwilliges Abfindungsprogramm für die indirekten Bereiche des Konzerns. Das geht aus einem Schreiben des Vorstands an die Mitarbeiter hervor, über das die WirtschaftsWoche berichtet. Betroffen sind demnach die Unternehmensteile ohne Produktionsmitarbeiter.

Mit dem Schritt setzt der Stuttgarter Autobauer seinen eingeschlagenen Sparkurs fort und beschleunigt ihn zugleich. Die Abfindung wird ausdrücklich auf freiwilliger Basis angeboten – niemand soll also gegen den eigenen Willen das Unternehmen verlassen. Der Konzern knüpft damit inhaltlich an ein Programm an, das offenbar bereits zuvor existiert hatte und nun wieder aktiviert wird.

Für Privatanleger ist die Nachricht vor allem deshalb relevant, weil sie zeigt, wie entschlossen das Management die Kosten im Heimatmarkt senken will. Mercedes-Benz steht unter Druck, seine deutsche Kostenbasis wettbewerbsfähig zu halten. Der Weg dorthin führt über den Personalaufwand, und die Verwaltung rückt dabei stärker in den Fokus als die Produktion.

Die Details

Nach Angaben aus dem Schreiben richtet sich das Programm ausschließlich an die indirekten Bereiche. Das sind alle Unternehmensteile, in denen keine Produktionsmitarbeiter beschäftigt sind. Ausdrücklich genannt werden unter anderem die Entwicklung, die Verwaltung und die Finanzabteilung.

Die Informationen erreichten die Belegschaft Ende September: Der Vorstand schrieb die Mitarbeiter an, wie die WirtschaftsWoche unter Berufung auf das ihr vorliegende Schreiben berichtet. Nach den vorliegenden Angaben soll das Programm ab Dezember starten.

Verantwortet wird der Kurs von Konzernchef Ola Källenius, der den Umbau des Autobauers seit geraumer Zeit vorantreibt. Die jetzt kommunizierte Reaktivierung des Abfindungsprogramms ist Teil eines Sparpakets, das auf mehreren Ebenen wirkt. Während die Abfindungen freiwillig sind, betreffen andere Maßnahmen des Konzerns die gesamte Belegschaft – dazu zählen Themen wie Arbeitszeit, Präsenz und Vergütungsbestandteile.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die jüngste Entscheidung steht in einer längeren Entwicklung, die aktien.news in den vergangenen Monaten begleitet hat. Bereits am 23.07.2026 berichtete aktien.news, dass Mercedes-Chef Ola Källenius seinen Sparkurs trotz Proteststürmen verteidigte. Auslöser war die sogenannte „Produktivitätsoffensive" in den deutschen Werken: Prämien wurden nicht ausgezahlt, gleichzeitig forderte das Management die Belegschaft zur unbezahlten Mehrarbeit auf. An mehreren deutschen Standorten zogen Mitarbeiter vor die Werkstore und skandierten lautstark „Ola raus!".

Am 29.09.2026 berichtete aktien.news über Pläne für mehr Präsenz am Arbeitsplatz: Demnach sollen die Beschäftigten künftig bis zu vier Tage pro Woche im Büro arbeiten. Ein entsprechender Entwurf für eine neue Konzernbetriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten liegt vor, endgültig abgesegnet war das Regelwerk zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht. Nach diesem Entwurf kann eine Führungskraft Vollzeitbeschäftigte ohne Begründung zu bis zu vier Bürotagen pro Woche verpflichten. Die Betriebsräte nahmen das Papier nach Angaben von Arbeitnehmervertretern „zähneknirschend hin".

Nur einen Tag später, am 30.09.2026, meldete aktien.news die Reaktivierung des Abfindungsprogramms für die indirekten Bereiche. Der Vorstand habe die Belegschaft an einem Mittwoch über das geplante Vorgehen informiert, die Information sei per Schreiben erfolgt, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Schon damals war die Rede davon, dass das Programm ab Dezember starten soll. Die Abfindung werde ausdrücklich auf freiwilliger Basis angeboten.

Am 09.10.2026 folgte der bislang schärfste Bericht zum Thema: Bei Mercedes-Benz bahnt sich nach dieser Darstellung eine harte Auseinandersetzung über die Zukunft der deutschen Standorte an. Konzernchef Ola Källenius will die Arbeitskosten in Deutschland demnach um 800 Millionen Euro senken. Der Betriebsrat kontert mit klaren Bedingungen und stellt sich hinter die Belegschaft. Im Zentrum des Sparpakets steht eine Forderung, die viele Beschäftigte unmittelbar trifft: bis zu fünf Stunden kostenlose Mehrarbeit pro Woche. Zusätzlich sollen Sonderzahlungen gestrichen oder das Urlaubsgeld gekürzt werden. Notfalls droht sogar die Schließung von zwei Werken. Der Betriebsrat wies diese Stoßrichtung entschieden zurück.

Was das für Anleger bedeutet

Für Anleger ist die Nachricht in erster Linie ein Signal zur Restrukturierungsgeschwindigkeit. Ein freiwilliges Abfindungsprogramm ist für ein Unternehmen ein vergleichsweise sanftes Instrument: Es senkt den Personalaufwand, ohne sofort betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Die Kosten fallen dabei allerdings zunächst an – Abfindungen belasten die Bilanz, bevor die Einsparungen greifen.

Zweitens zeigt die Reaktivierung, dass der Konzern die indirekten Bereiche als Stellschraube begreift. Wer die Aktie von Mercedes-Benz hält, sollte daher den weiteren Verlauf der Tarif- und Betriebsratsauseinandersetzung verfolgen. Der Ton zwischen Management und Arbeitnehmervertretern ist rau, wie die Berichte seit dem Sommer zeigen. Ein konstruktiver Abschluss könnte den Umbau beschleunigen; eine Eskalation könnte ihn verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.

Drittens sollten Privatanleger beachten, dass solche Nachrichten kurzfristige Kursschwankungen auslösen können, aber selten die Ertragslage eines Autoherstellers im Alleingang verändern. Entscheidend bleiben Absatz, Marge und die Frage, wie schnell der Konzern seine Kostenziele erreicht.

Ausblick

Klar terminiert ist bislang nur ein Punkt: Das Abfindungsprogramm soll ab Dezember starten. Ob und in welchem Umfang die Beschäftigten das Angebot annehmen, ist offen. Parallel dürften die Verhandlungen zwischen Management und Betriebsrat über Arbeitszeit, Vergütungsbestandteile und die Zukunft der deutschen Standorte weiterlaufen. Auch die Pläne für mehr Büropräsenz waren zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht endgültig abgesegnet. Der Konzern hat mit der Reaktivierung des Abfindungsprogramms einen weiteren Schritt getan – der Weg zu einer Einigung mit der Belegschaft ist damit aber nicht kürzer geworden.

Kurz erklärt

  • Abfindung: Eine einmalige Zahlung an Beschäftigte, die das Unternehmen im Gegenzug für die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verlassen.
  • Indirekte Bereiche: Unternehmensteile ohne Produktionsmitarbeiter, etwa Entwicklung, Verwaltung und Finanzabteilung.
  • Freiwilliges Programm: Ein Angebot, das Beschäftigte annehmen können, aber nicht müssen – im Gegensatz zu betriebsbedingten Kündigungen.
Mercedes-BenzAbfindungsprogrammSparkursOla KälleniusIndirekte BereicheStellenabbauWirtschaftswocheBetriebsrat

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.