ANZEIGE

KI erschafft erstmals synthetische Viren – Meilenstein mit Risiken

Forscher der Stanford University nutzen generative KI, um 16 funktionale synthetische Phagen zu erschaffen – mit großem medizinischen Potenzial.

•• 3 Min
KI erschafft erstmals synthetische Viren – Meilenstein mit Risiken

Wissenschaftler in den USA haben erstmals künstliche Intelligenz eingesetzt, um in der Natur unbekannte Viren zu erschaffen. Forscher der Stanford University entwickelten dafür ein generatives KI-Programm namens Evo 2, das neue Genome schreibt – also die in der DNA kodierten genetischen Baupläne des Lebens. Die Ergebnisse wurden am Donnerstag in der renommierten Fachzeitschrift Science veröffentlicht.

Das Team entwarf und stellte mithilfe von Evo 2 insgesamt 16 synthetische Phagen her. Phagen sind kleine Viren, die Bakterien infizieren, und werden mitunter anstelle von Antibiotika eingesetzt, um krankheitserregende Bakterien abzutöten. Bei Tests im Hochsicherheitslabor erwiesen sich die neuartigen KI-generierten Phagen als wirksamer gegen den weit verbreiteten Keim E. coli als der natürliche Phage ΦX174, der Evo 2 als Vorlage diente.

„Unsere Studie ist ein Machbarkeitsnachweis, der zum ersten Mal zeigt, dass generatives Design ganze funktionale Genome erzeugen kann", erklärte Brian Hie, der Projektleiter. Er betonte, dass Phagen aufgrund ihrer geringen Größe, ihrer guten Erforschung und ihrer breiten Anwendungsmöglichkeiten in der Molekularbiologie und Therapie als Ausgangspunkt gewählt wurden. Der Ansatz könnte später auf größere Organismen wie Bakterien und anschließend auf komplexere Lebensformen ausgeweitet werden.

Phagentherapie als Alternative zu Antibiotika

Die Phagentherapie ist keine völlig neue Idee: In Osteuropa wird sie bereits seit vielen Jahrzehnten angewendet. Dabei werden spezifische Phagen auf den genauen Bakterienstamm des Patienten abgestimmt und topisch, per Injektion oder oral verabreicht. Im Westen hat sie sich bislang aus verschiedenen Gründen nicht durchgesetzt – darunter die erforderlichen komplexen Verfahren und die potenzielle Resistenzbildung der Bakterien.

KI könnte nun zu einer Wiederbelebung dieser Therapieform beitragen. „Angesichts der zunehmenden Belege für das Auftreten gefährlicher antibiotikaresistenter Krankheitserreger werden wir innovative alternative Lösungen benötigen – und die Phagentherapie ist sicherlich eine davon", sagte Samuel King, ein weiteres Mitglied des Stanford-Teams. Die wachsende Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen macht solche Alternativen für die globale Gesundheitsversorgung zunehmend relevant.

Adrian Woolfson, Genomik-Experte und CEO des DNA-Synthese-Unternehmens Genyro, bezeichnete die Arbeit als historischen Wendepunkt: „Es ist der ‚Wright-Brothers-Moment' der Biologie, in dem wir aufhören, über unsere Schulter auf die von der Evolution geschaffenen Einheiten zu blicken, und mit den weiten Bereichen künftiger biologischer Möglichkeiten konfrontiert werden."

Sicherheitsbedenken und offene Governance-Fragen

Aus Sicherheitsgründen basierte die Stanford-Studie auf einem nicht-pathogenen Stamm von E. coli. Zudem wurde ein Genom-Sprachmodell verwendet, das nicht an Viren trainiert wurde, die in der Lage sind, die komplexeren Zellen von Tieren und Pflanzen zu infizieren. Dennoch ist Evo 2 Open Source und steht jedem kostenlos zum Download zur Verfügung.

Projektleiter Hie betonte, dass die Vorteile das Risiko eines Missbrauchs durch böswillige Akteure überwiegen würden. „Wir haben derzeit keine Pläne, diese Arbeit zu kommerzialisieren", sagte er. „Es liegt in unserer Verantwortung, die Basistechnologie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, da sie ein enormes Potenzial für die Gesundheit und die Menschheit bietet."

Kritischer sehen das Thomas Inglesby und Moritz Hanke vom Center for Health Security der Johns Hopkins University. In derselben Ausgabe von Science warnten sie, dass die Studie „dringende Fragen zur biologischen Sicherheit aufwirft". Obwohl sie die Vorsichtsmaßnahmen der Stanford-Wissenschaftler lobten, erklärten sie unmissverständlich: „Bestehende Governance-Rahmenwerke reichen nicht aus, um die generative Genomik zu überwachen. Die Frage ist nicht mehr, ob generatives virales Genomdesign existieren wird. Es geht darum, ob die Gesellschaft eine Aufsicht schaffen kann, die es ermöglicht, dass sich die Vorteile entfalten, während gleichzeitig verhindert wird, dass schwerer Schaden angerichtet wird."

Die Forschung markiert damit einen Wendepunkt in der synthetischen Biologie – mit weitreichenden Implikationen für Medizin, Biosicherheit und die gesellschaftliche Regulierung von KI-gestützter Genomforschung.

Ki Synthetische VirenEvo 2 StanfordPhagentherapieSynthetische BiologieGenerative Ki GenomeAntibiotikaresistenzBiologische Sicherheit

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.