ANZEIGE

KI als Finanzberater: Chancen und Risiken für Privatanleger

Sprachmodelle analysieren Aktien und bauen Depots zusammen, doch ESMA und Verbraucherschützer sehen erhebliche Risiken.

•• 3 Min
KI als Finanzberater: Chancen und Risiken für Privatanleger

Immer mehr Bundesbürger lassen sich bei Geldanlage und Finanzplanung von künstlicher Intelligenz beraten. Einer Bitkom-Umfrage zufolge hat jeder vierte Bundesbürger eine KI bereits um Finanzrat gefragt. Eine Erhebung von EY kommt sogar auf 39 Prozent, die KI zur Optimierung ihrer Finanzplanung nutzen. Die Sprachmodelle analysieren Aktien, vergleichen ETFs und stellen ganze Depots zusammen.

Ein Beispiel, das Joachim Nareike nennt, zeigt, wie konkret solche Fragen inzwischen werden: Wer 19 Jahre alt ist, bis 67 arbeiten will und Millionär werden möchte, kann dieses Szenario mit einem Sprachmodell durchspielen. Nareike gibt allerdings zu bedenken: "Dass man sein Alter noch richtig eingibt, ist klar, aber bei der finanziellen Situation hört es meistens schon ein bisschen auf, weil die meisten Leute gar nicht so genau wissen, wie ihre eigene finanzielle Situation tatsächlich ist."

Die Leistungsfähigkeit der Modelle ist dennoch beachtlich. Das ifo Institut München hat 32 KI-Sprachmodelle im Vergleich untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass KI-Portfolios mit professionell verwalteten Depots mithalten können. Auch eine Studie der Stanford University bescheinigt den Modellen brauchbare Finanztipps – allerdings abhängig von der Fragestellung.

Die Qualität der Empfehlung hängt stark vom Prompt ab

Wer ein Sprachmodell um Rat bittet, bekommt keine standardisierte Beratung, sondern eine Antwort auf eine selbst formulierte Frage. Die Empfehlungsqualität hängt deshalb stark davon ab, wie präzise der Prompt formuliert ist. Fehlen Angaben zu Anlagehorizont, Einkommen oder Schulden, arbeitet die KI mit Annahmen, die der Nutzer nicht kontrolliert.

Hinzu kommt ein Punkt, den viele Anleger unterschätzen: Die eigene Risikobereitschaft ist zentral für jede Anlagestrategie und für die Altersvorsorge. Wer sie nicht kennt oder nicht mitteilt, erhält Vorschläge, die nicht zu seiner Lebenssituation passen. Ein Modell kann diese Einschätzung nicht ersetzen, es spiegelt nur wider, was ihm mitgeteilt wird.

Ein weiteres Risiko liegt in der Technik selbst. Sprachmodelle können halluzinieren, also Informationen erfinden, die überzeugend klingen, aber falsch sind. Auf dieser Grundlage getroffene Anlageentscheidungen können zu finanziellen Verlusten führen. Wer KI-Antworten ungeprüft übernimmt, trägt dieses Risiko selbst.

Die ESMA warnt vor der alleinigen Nutzung von Chatbots

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat 2025 ausdrücklich davor gewarnt, sich bei der Geldanlage allein auf Chatbots zu verlassen. Ein Grund: Die Empfehlungen der Systeme basieren teils auf falschen oder veralteten Daten. Zudem unterliegt öffentlich zugängliche KI nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie ein zugelassener Anlageberater.

Für Privatanleger bedeutet das vor allem eines: Es gibt keine Instanz, die für die Richtigkeit der Antwort haftet. Auch beim Datenschutz ist Vorsicht geboten. Nur knapp ein Viertel der Befragten teilt Kontoaktivitäten gern mit einer KI. Persönliche Finanzdaten sollten Anleger nur zurückhaltend weitergeben, da unklar bleibt, wie Anbieter sie verwenden.

Verbraucherschützer sehen Interessenkonflikte bei den KI-Anbietern

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter ein Risiko. "Je mehr Verbraucher sich über die KI informieren, desto interessanter wird natürlich auch die KI für Werbetreibende", sagt er. OpenAI führt in diesem Jahr Werbung in der kostenlosen ChatGPT-Version ein. Das Unternehmen betont, die Werbung habe keinen Einfluss auf die Antworten und werde getrennt und klar gekennzeichnet.

Nauhauser verweist zugleich darauf, dass Interessenkonflikte kein reines KI-Problem sind. Viele Verbraucher hätten sich ratsuchend an Verkäufer gewandt, die ihnen teure, unrentable und nicht funktionierende Produkte verkauft hätten. Dieses Muster kennt die klassische Finanzberatung seit Langem.

KI senkt die Einstiegshürde, doch die Verantwortung bleibt beim Anleger

Trotz aller Warnungen sieht Nauhauser in Sprachmodellen auch eine Chance: Sie können Verbrauchern unabhängige Informationen zugänglich machen. Für Unerfahrene senkt KI die Einstiegshürden am Kapitalmarkt, weil erste Fragen zu Aktien, ETFs oder Altersvorsorge ohne Termin und ohne Kosten beantwortet werden können.

Klar ist aber: Die Verantwortung für die Anlageentscheidung bleibt beim Anleger. KI taugt als Einstieg und zur Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Beratung. Wer die Antworten gegenprüft, die eigene Risikobereitschaft kennt und sensible Daten schützt, nutzt die Technik mit einem angemessenen Sicherheitsabstand.

Ki FinanzberaterKi GeldanlageChatgpt FinanzberatungEtf Vergleich KiBitkom UmfrageEsma Warnung ChatbotAltersvorsorge KiFinanzplanung Ki

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  3. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  4. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  5. Trump vor Entscheidung: Abkommen mit Iran oder militärisches Vorgehen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.