ANZEIGE

Größter Steuerzahler Großbritanniens: „Ich will hier nicht wiedergeboren werden“

Betfred-Gründer Fred Done kritisiert Steuerpolitik und droht mit massiven Filialschließungen.

•• 4 Min
Größter Steuerzahler Großbritanniens: „Ich will hier nicht wiedergeboren werden“

Fred Done, der 83-jährige Milliardär und Gründer der Glücksspielgruppe Betfred, hat mit drastischen Aussagen für Aufsehen gesorgt. Als größter Steuerzahler Großbritanniens erklärte er gegenüber der Financial Times, er wünsche sich „nicht, in Großbritannien wiedergeboren zu werden“. Der Grund: Die Steuerlast für Wohlhabende und Unternehmen sei inzwischen untragbar geworden.

„Sie sagen immer wieder, dass diejenigen mit den breitesten Schultern mehr Steuern zahlen sollten. Nun, wie breit müssen meine Schultern sein? Wir haben als Familie letztes Jahr 400 Millionen Pfund an Steuern gezahlt“, sagte Done. Seine Familie führte in diesem Jahr die Liste der größten Steuerzahler der Sunday Times an. Done selbst sei zwar „zu alt“, um das Land zu verlassen, räumte aber ein, dass er seine Kinder nicht davon abhalten könne, in steuerfreundlichere Nationen zu ziehen.

Steuerflucht der Milliardäre nimmt zu

Dones Aussagen sind kein Einzelfall. Die Entscheidung der britischen Regierung, die Steuern für Unternehmen und wohlhabende Einzelpersonen zu erhöhen, hat bereits mehrere Milliardäre zum Abzug bewogen. Chris Rokos, der drittgrößte Steuerzahler des Vereinigten Königreichs, verlegt seinen Wohnsitz nach Griechenland. Auch Stahltycoon Lakshmi Mittal und Nassef Sawiris, der reichste Mann Ägyptens, haben das Land verlassen. Auslöser war unter anderem die Abschaffung der sogenannten „Non-Dom“-Steuervergünstigungen im vergangenen Jahr.

Done warnte zudem vor den Folgen weiterer Steuererhöhungen speziell für die Glücksspielindustrie. Sollte Kanzler John Healey die Machine Gaming Duty – die Steuer auf Spielautomaten – bei der Budgetrede im Oktober von 20 auf 40 Prozent anheben, droht Betfred mit massiven Konsequenzen. „Wenn der Satz auf 40 Prozent steigen würde, müssten wir 495 Standorte schließen“, sagte Done. Dies würde den Verlust von 2.575 Arbeitsplätzen und 67 Millionen Pfund an Steuereinnahmen für den Schatzamt bedeuten.

Bereits jetzt schließt Betfred 132 Wettläden infolge von Steuererhöhungen, die bei der Budgetrede im letzten Jahr angekündigt wurden. Das Unternehmen gab an, im Geschäftsjahr bis März 210 Millionen Pfund an Steuern im Vereinigten Königreich gezahlt zu haben. Insgesamt betreibt Betfred noch rund 1.100 Filialen.

Düstere Prognose für die Branche

Done zeigte sich so pessimistisch wie nie zuvor. „Ich glaube, dass wir bis 2030 keine Wettläden mehr haben werden. Die High Street wird tot sein – wir haben bereits berechnet, dass es aufgrund der Steuer- und Gehaltserhöhungen sowie anderer Lohnkosten nicht mehr lohnend ist, sie zu betreiben“, sagte er. Seit der Eröffnung seines ersten Buchmachergeschäfts in Salford im Jahr 1967 – finanziert mit 200 Pfund Gewinn aus einer Wette auf den englischen WM-Sieg 1966 – habe er noch nie so pessimistisch auf die Aussichten für das Vereinigte Königreich geblickt.

Done widersprach damit Vorwürfen von Dame Meg Hillier, Vorsitzende des Treasury-Ausschusses, die Glücksspielindustrie verbreite „Angstschreie“. Er argumentierte, dass die Schließung von Wettläden das Glücksspiel nicht eindämmen werde. „Glauben Sie, dass Wettpartner aufhören zu wetten, wenn es keine Wettläden mehr gibt? Die Antwort ist nein. Sie werden einen Weg finden zu wetten, ähnlich wie während der Prohibitionsära“, sagte er. Problematische Spieler würden stattdessen auf den Schwarzmarkt abwandern. „Es wird keine Kontrollen geben, keine Steuern und keine Finanzierung für Pferderennen.“

Auswirkungen auf den Pferderennsport

Die Pferderennsportbranche, die bisher von Steuererhöhungen verschont wurde, ist stark von der Finanzierung durch die Glücksspielindustrie abhängig. Betfred sponsert derzeit die fünf klassischen Rennen im britischen Flachrennsport, einschließlich des Epsom Derby. Done sagte jedoch, die Gefahr weiterer Steuererhöhungen habe dazu geführt, dass das Unternehmen eine Verlängerung noch nicht vereinbart habe.

Done erkennt zwar den Unterschied zwischen einer Wette auf Fußball oder Pferderennen und dem Einwerfen von Münzen in einen Automaten an. Doch Festquoten-Wetterterminals, bei denen der maximale Einsatz im Jahr 2019 auf 2 Pfund gekürzt wurde, machen die Hälfte der Ladenprofite von Betfred aus. „Ohne sie gibt es keinen Einzelhandel, es ist unmöglich“, sagte er.

Ein Leben für das Geschäft

Done hat die Entwicklung der Branche seit Jahrzehnten verfolgt. Sein Vater arbeitete bereits vor der Legalisierung des Glücksspiels im Jahr 1961 als Buchmacher. Zu seinen kuriosen „schlechten Tagen“ gehörte es, fünfmal von einem unzufriedenen Wettpartner erstochen zu werden – ein Angriff, der 32 Stiche erforderte – und zuzusehen, wie seine Kette in einer Nacht 3 Millionen Pfund verlor, als Frankie Dettori 1996 in Ascot alle sieben Gewinner ritt.

Die Familie Done steht oft in den Schlagzeilen für die Dividenden, die sie erhält – etwa 30 Millionen Pfund im vergangenen Jahr von Betfred und 60 Millionen Pfund aus dem Beratungsunternehmen Peninsula seines Bruders Peter. Done selbst investiert sein Geld in Unternehmen wie seine Immobilienhandelsfirma Salboy und Bauunternehmen, die weite Teile der Manchester Skyline errichtet haben. „Ich möchte an meinem Sterbetag noch arbeiten, weil ich es genieße. Ich liebe die Wirtschaft, sie ist mein Leben“, sagte er.

Fred DoneBetfredSteuerfluchtGroßbritannienMilliardärGlücksspielsteuerNon-DomPferderennsport

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.