ANZEIGE

G7-Staaten planen simulierte KI-Angriffe auf das globale Bankensystem

Die führenden Volkswirtschaften wollen sich mit Notfallübungen gegen schwere Cyberangriffe auf den Finanzsektor wappnen.

•• 3 Min
G7-Staaten planen simulierte KI-Angriffe auf das globale Bankensystem

Die führenden Volkswirtschaften der Welt haben ihre Bemühungen intensiviert, sich gegen einen schweren Cyberangriff auf den Finanzsektor und die globalen Märkte zu wappnen. Sie planen „Notfallübungen“, während die Bedenken hinsichtlich der Risiken durch fortschrittliche KI-Modelle zunehmen. Das berichtet die Financial Times unter Berufung auf Banker und Regierungsbeamte.

Die Finanzminister der G7 diskutierten die Durchführung simulierter Übungen und sogenannter „Tabletop-Exercises“ (Stabsübungen), um sich auf zukünftige Angriffe vorzubereiten. Die Informationen stammen von Bankern und Regierungsbeamten, die sich diese Woche zum jährlichen IWF-Treffen in Thailand versammelten. Die Entscheidung der G7, ein Angriffsszenario zu simulieren und die Reaktionen in einem Stresstest zu prüfen, erfolgte vor dem Hintergrund von Aufrufen zu einer stärkeren Zusammenarbeit zur Bewältigung der steigenden Cyberbedrohung und aus Angst vor „unbekannten Unbekannten“.

IWF warnt vor KI als Risiko für die Finanzstabilität

Der Internationale Währungsfonds (IWF) begann seine diesjährige Tagung damit, KI-gestützte Cyberkriminalität als eine seiner drei größten wahrgenommenen Bedrohungen für die finanzielle Stabilität hervorzuheben. In seinem Leitbericht „Global Financial Stability Report“, der am Dienstag veröffentlicht wurde, warnte der IWF, dass KI-Modelle als leistungsstarke Ermöglicher von Cyberangriffen aufträten, die ihrerseits zu einer Quelle systemischer Risiken werden könnten.

„Wir starren alle in dieselbe Black Box“, sagte Eelco Heinen, der niederländische Finanzminister. „Wir sehen die Risiken, aber wie gehen wir damit um?“ Die Aussage verdeutlicht die Unsicherheit, mit der Aufsichtsbehörden und Regierungen bei der Bewertung KI-getriebener Bedrohungen konfrontiert sind.

Übung nach dem Vorbild eines Flugsimulators

Eine mit den Diskussionen vertraute Person sagte, die Tabletop-Übung sei vergleichbar mit dem Testen der Reaktionen von Piloten auf Katastrophen in einem Flugsimulator. Szenarien, die auch kommerzielle Banken umfassen könnten, könnten die Nutzung von KI zur Verbesserung eines Cyberangriffs sowie den Einsatz von KI-bezogener Infrastruktur als Teil des Ziels beinhalten. Damit rücken nicht nur die Angriffsmethoden, sondern auch die technologische Basis der Institute selbst in den Fokus der Krisenvorsorge.

Für deutsche Anleger ist die Entwicklung relevant, weil Deutschland als G7-Mitglied Teil des Kreises jener Volkswirtschaften ist, die sich auf solche Szenarien vorbereiten. Ein erfolgreicher Angriff auf das Bankensystem könnte den Zahlungsverkehr, den Handel an den Märkten und das Vertrauen in die Finanzinfrastruktur treffen – Risiken, die weit über einzelne Institute hinausreichen.

Weitere Themen des Tages

Neben der G7-Initiative bewegten weitere Meldungen die Märkte:

  • Der Vorsitzende der US-Notenbank Federal Reserve, Kevin Warsh, signalisierte, dass eine stärker als erwartete Inflation seine Ansichten über die US-Wirtschaft nicht verändert hat. Händler fuhren daraufhin ihre Wetten auf eine Zinserhöhung in diesem Monat weiter zurück. Warsh sagte bei der IWF-Tagung in Bangkok, die wirtschaftlichen Bedingungen seien „im Großen und Ganzen“ im Einklang mit dem, was die Zinsentscheider erwartet hatten, als sie im September erstmals seit drei Jahren die Kreditkosten erhöhten.
  • Die USA erwägen Schritte zur Lockerung der Beschränkungen für „Schattenflotten“-Tanker, die mit Russland und Iran verbunden sind, um die steigenden Dieselpreise vor den Midterm-Wahlen im November zu senken. Die Idee wurde von US-Energieminister Chris Wright auf der World Petroleum Conference in Riad, Saudi-Arabien, aufgegriffen.
  • Die britische Regierung versuchte, UBS davon zu überzeugen, seinen Hauptsitz und seine Börsennotierung nach London zu verlagern, falls die Bank wegen strenger neuer Kapitalvorschriften aus der Schweiz abwandern sollte. Rachel Reeves präsentierte London in Gesprächen mit dem UBS-Aufsichtsratsvorsitzenden Colm Kelleher als potenziellen Standort.
  • Apple und Meta kündigten mit „Muse Spark Open“ ein neues „Open-Weight“-KI-Modell an, das auf Mac-Computern laufen soll – ein seltenes Beispiel der Zusammenarbeit der beiden Rivalen. Die herunterladbare Version von Metas neuestem KI-Modell wurde für Apples Desktop-Mac-Studios optimiert.
  • Das Stiftungskapital der Harvard University erzielte eine der höchsten jährlichen Renditen ihrer Geschichte. In den zwölf Monaten bis zum 30. Juni lag die Rendite bei 27,1 Prozent, gestützt durch steigende US-Aktien und Venture-Capital-Investitionen in private Technologieunternehmen wie SpaceX.

Die geplanten G7-Übungen reihen sich damit in eine breitere Debatte über die wachsenden systemischen Risiken ein, die von fortschrittlicher KI ausgehen. Wie konkret die Stabsübungen ausgestaltet werden und wann sie stattfinden, ließ die Quelle offen.

G7Ki-AngriffeBankensystemCybersicherheitIWFFinanzstabilitätTabletop-ÜbungCyberangriff

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.