ANZEIGE

Europa muss Belgien von enormem Risiko durch russische Vermögenswerte befreien

Die USA wollen die Kontrolle über gesperrte russische Zentralbankvermögen – die EU muss Euroclear und Belgien schützen.

•• 4 Min
Europa muss Belgien von enormem Risiko durch russische Vermögenswerte befreien

Europa steht erneut an einem kritischen Punkt des geopolitischen Zyklus. US-Präsident Donald Trump scheint bereit, die Ukraine zu verraten, um sich mit Russlands Diktator Wladimir Putin gutzustellen. Bilaterale Gespräche mit Russland, den Ukrainern auferlegte Forderungen, das offensichtliche Drosseln von Satellitendiensten und behauptete Drohungen hinsichtlich Waffenlieferungen – es gibt zahlreiche Parallelen zu früheren Tiefpunkten der transatlantischen Beziehungen.

Ein Thema, das Europa besonders betrifft, ist ebenfalls wieder auf der Agenda: Die USA haben angedeutet, die Aufsicht über Hunderte Milliarden US-Dollar an russischen Zentralbankvermögen übernehmen zu wollen, die in der EU gesperrt sind. In Europa gab es bereits Debatten darüber, was mit diesem Geld geschehen soll – das größtenteils bei Euroclear feststeckt, der belgischen zentralen Wertpapierverwahrung. Der Wunsch, Russland zur Verantwortung zu ziehen, ist weiterhin groß. Der letzte Versuch, diese Vermögenswerte zu nutzen, wurde jedoch von Belgien erfolgreich abgewehrt, da man befürchtete, allein alle Risiken dieser Maßnahme tragen zu müssen.

Die deutsche Kanzlerin hat US-Ansprüchen auf die Vermögenswerte eine klare Absage erteilt: „Das ist unsere Angelegenheit, und wir entscheiden darüber.“ Das ist die richtige Reaktion. Der Block der Vermögenswerte ist eine wichtige Quelle strategischer Einflussnahme der EU. Doch er ist nicht optimal positioniert, um einem entschlossenen Vorgehen der USA standzuhalten.

Die EU muss ihre Prioritäten ordnen

Wenn Trump das Geld wirklich will, ist mit einer Flut politischer Erpressung, juristischer Manöver und Propaganda zu rechnen, die darauf abzielt, Europäer zu spalten und ihren Willen zu schwächen. Die EU muss daher die wesentlichen Punkte priorisieren. Wie Vermögenswerte zum Nutzen der Ukraine mobilisiert werden können, kann einen Tag warten; entscheidend ist vielmehr, die Fähigkeit, diese Entscheidung zu treffen, zu festigen und damit verbundene Risiken zu verringern.

Am wichtigsten ist es, einen Schwachpunkt zu adressieren: Das Schicksal eines marktstrukturell zu großen Anbieters – Euroclear – und die öffentlichen Finanzen eines kleinen Eurozone-Landes – Belgien – sind mit dem Schicksal der Vermögenswerte verknüpft. Ein multibillionenschweres Unternehmen, das für das Funktionieren der Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung ist, sollte keinen rechtlichen, reputationalen und politischen Risiken ausgesetzt sein, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Aus rein vorsorglichen Gründen muss die EU dies beheben. Ganz unabhängig vom Überlebenskrieg der Ukraine handelt es sich hier um vernünftige aufsichtliche Überwachung und Risikomanagement.

Was erforderlich ist, ist konzeptionell einfach: Die mit Russland verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten müssen aus Euroclear in eine eigenständige Entität in einem Land verlagert werden, das etwaige Restrisiken besser tragen kann. Das mag banal klingen – aber Banalität kann genau das sein, worin die EU am besten ist.

Die EZB hat die nötigen Befugnisse

Insbesondere ermächtigt das EU-Recht die Europäische Zentralbank (EZB), „das Geschäft, die Operationen oder das Netzwerk von Instituten einzuschränken oder zu begrenzen oder die Veräußerung von Tätigkeiten zu verlangen, die für die Solidität eines Instituts übermäßige Risiken darstellen“, sowie „die Verringerung des in den Tätigkeiten, Produkten und Systemen der Institute liegenden Risikos zu verlangen“. Mit anderen Worten kann sie Euroclear anweisen, den risikobehafteten Teil ihrer Bilanz in eine separate Entität auszugliedern. Mit dem russischen Anspruch und dem zur Deckung verfügbaren Bargeld in einer neuen, unabhängigen Bank wären das marktentscheidende Funktionieren von Euroclear und die öffentlichen Finanzen Belgiens geschützt.

Um die Verbindungen vollständig zu durchtrennen, könnte ein Konsortium williger Mitgliedstaaten die neue Bank von der Holdinggesellschaft von Euroclear kaufen. Eine solche Umstrukturierung würde den russischen Anspruch nicht ändern und die Finanzierungsprobleme der Ukraine nicht lösen. Sie würde jedoch den Handlungsspielraum der EU erweitern und eine große Lücke in ihrer Rüstung schließen, falls die USA entschlossen sind, die Kontrolle über das Geld zu übernehmen. Vor allem würde sie das Eurozone-Finanzsystem entlasten.

Ein Hindernis besteht darin, dass die EZB, die „bedeutende“ Institute überwacht – beurteilt nach Größe, Bedeutung oder grenzüberschreitender Präsenz, und Euroclear erfüllt diesen Test –, eine gesetzliche Bestimmung für den Fall invoked hat, dass „besondere Umstände“ es „unangemessen“ machen, die Aufsicht von der nationalen Ebene weg zu verlagern. So bleibt die belgische Zentralbank weiterhin zuständig. Das ist unverantwortlich. Es besteht kein Zweifel, dass die Situation Risiken enthält, die nicht von Belgien allein bewältigt werden sollten.

Die EZB hat die Gründe für ihre Entscheidung, die direkte Aufsicht abzulehnen, nicht veröffentlicht. Sie teilt jedoch mit, dass Unternehmen der Marktinfrastruktur traditionell als besser durch ihre spezialisierten nationalen Aufsichtsbehörden überwacht angesehen wurden. Das mag in den meisten Fällen sinnvoll sein. Hier ist es weniger überzeugend, wo das Risiko eindeutig aus bankverbindlichen Schulden gegenüber Moskau resultiert. Dies sollte die EZB jedoch nicht davon abhalten, zu handeln. Sie kann die direkte Aufsicht trotzdem übernehmen oder mit der nationalen Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten. Die Frage ist nicht die der Befugnisse, sondern der Urteilsfähigkeit und des Willens: ob sie die aktuelle Situation als riskant einstuft und etwas dagegen tun möchte.

EuroclearRussische VermögenswerteEZBBelgienUkraineEu SanktionenZentralbankvermögenFinanzmarktstabilität

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.