ANZEIGE

El Al kauft bis zu 12 Boeing 787 für 1,5 Milliarden Dollar

Israels Nationalfluggesellschaft nutzt ihre marktbeherrschende Stellung während der laufenden Konflikte und erweitert massiv ihre Dreamliner-Flotte.

•• 3 Min
El Al kauft bis zu 12 Boeing 787 für 1,5 Milliarden Dollar

El Al Israel Airlines hat am Donnerstag den Kauf von bis zu 12 weiteren Boeing 787 Dreamlinern bekannt gegeben. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf 1,5 Milliarden US-Dollar. Die israelische Fluggesellschaft profitiert dabei von ihrer nahezu monopolartigen Stellung auf Routen von und nach Israel, die sie infolge der Konflikte im Gazastreifen und mit dem Iran ausgebaut hat.

Im Rahmen einer geänderten Vereinbarung mit dem US-Flugzeugbauer Boeing übt El Al zunächst eine Option auf sechs weitere 787-9 Dreamliner aus. Zusätzlich wird eine bestehende Option für vier Maschinen in das fortschrittlichere und effizientere Modell 787-10 umgewandelt. Diese Flugzeuge sollen zwischen 2030 und 2032 ausgeliefert werden.

Darüber hinaus erhält El Al Optionen auf bis zu sechs weitere 787-Maschinen, die auf lukrativen Strecken in die USA und nach Asien eingesetzt werden sollen. Die Auslieferung dieser Flugzeuge ist für den Zeitraum zwischen 2033 und 2035 geplant. Zur Finanzierung will das Unternehmen zeitnah zu den jeweiligen Auslieferungsterminen entsprechende Optionen prüfen.

Strategische Flottenmodernisierung

CEO Levy Halevy betonte die strategische Bedeutung des Deals: „Die Erweiterung der 787-Flotte ermöglicht es uns, die Kapazität zu erhöhen und die Effizienz zu steigern. Dies ist ein entscheidender Schritt in unserer Strategie, eine moderne, profitable und marktführende Fluggesellschaft aufzubauen."

El Al betreibt derzeit 17 Maschinen des Typs 787. Mit den neuen Bestellungen plant das Unternehmen, bis zum Ende des Jahrzehnts eine Flotte von 28 Dreamlinern zu erreichen und langfristig auf bis zu 34 Maschinen zu wachsen. Hintergrund der Modernisierungsstrategie ist, dass El Al durch den jahrelangen Einsatz älterer Modelle wie der 767, 747 und 777 Marktanteile an ausländische Konkurrenten verloren hatte, die modernere Flugzeuge einsetzten.

Die Fluggesellschaft unterhält seit ihrer Gründung im Jahr 1948 eine reine Boeing-Flotte – ein Ergebnis der engen Beziehungen Israels zu den Vereinigten Staaten. Bereits 2016 unterzeichnete El Al einen Vertrag mit Boeing über 1,25 Milliarden Dollar für zunächst 15 Maschinen des Typs 787. Im Jahr 2024 folgten der Kauf von drei 787-9 mit Option auf sechs weitere sowie ein Vertrag über bis zu 30 Kurzstreckenflugzeuge des Typs 737 MAX im Wert von bis zu 2,5 Milliarden Dollar.

Monopolstellung durch Kriegskontext

Mark Feldman, CEO von Ziontours, sieht in der Entscheidung für eine rein amerikanische Flotte auch ein politisches Signal: „Die Entscheidung für eine rein amerikanische Flotte ist ein starkes Signal an die Trump-Administration." Da ausländische Fluggesellschaften ihre Flüge während eines Großteils des zweijährigen Gaza-Konflikts und erneut seit Beginn des Krieges mit dem Iran eingestellt haben, konnte El Al ihre Marktposition erheblich festigen.

Die Fluggesellschaft hält damit nun ein Beinahe-Monopol auf den Routen von und nach Israel. Passagiere, die sich nicht auf ausländische Alternativen verlassen können, zeigten sich zwar erleichtert über den fortgesetzten Flugbetrieb, äußerten jedoch Unmut über die hohen Ticketpreise. Feldman warnte zugleich, dass ausländische Fluggesellschaften schließlich zurückkehren würden und El Al daher die nordamerikanischen und asiatischen Routen ausbauen müsse, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Finanziell steht El Al derzeit stark da: Das Unternehmen erzielte im Jahr 2025 einen Nettogewinn von 410 Millionen Dollar, nach 545 Millionen Dollar im Jahr 2024 und 117 Millionen Dollar im Jahr 2023. Trotz der positiven Geschäftsentwicklung reagierte die Börse verhalten – die El-Al-Aktie notierte im Nachmittagshandel in Tel Aviv mit einem Minus von 1,9 Prozent.

El AlBoeing 787 DreamlinerFlottenmodernisierungIsrael AirlinesBoeing BestellungLuftfahrt Israel787-10

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.