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Cannabis-Apotheke scheitert mit Klage gegen US-Gewerkschaftsrecht

Eine Bundesrichterin wies den Antrag einer Utah-Apotheke ab, die das Bundesverbot gegen Gewerkschaftsrecht ausspielen wollte.

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Cannabis-Apotheke scheitert mit Klage gegen US-Gewerkschaftsrecht

Eine Bundesrichterin in den USA hat einer Apotheke für medizinisches Cannabis aus Utah einen empfindlichen Rückschlag versetzt. Das Unternehmen „The Flower Shop" wollte per einstweiliger Verfügung ein Verfahren der US-Arbeitsbehörde NLRB stoppen – und scheiterte damit vor Gericht. Die Entscheidung von US-Bezirksrichterin Anne Marie McIlff Allen erging am 20. Juli.

„The Flower Shop" betreibt Apotheken für medizinisches Marihuana in den Städten Ogden und Logan im US-Bundesstaat Utah unter dem Firmennamen „True North of Utah". Das Unternehmen hatte die National Labor Relations Board (NLRB) Anfang des Monats verklagt, um ein laufendes Verfahren zu stoppen. Dieses war von der Gewerkschaft „United Food and Commercial Workers Local 99" angestrengt worden.

Die Gewerkschaft wirft dem Unternehmen vor, im Jahr 2024 vier Mitarbeiter aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Aktivitäten entlassen zu haben. Solche Kündigungen sind nach dem National Labor Relations Act (NLRA) ausdrücklich verboten. Ein Regionaldirektor des NLRB hatte den Fall untersucht und Beschwerde gegen das Unternehmen erhoben.

Das juristische Kernargument: Gilt Bundesrecht für Cannabis?

„The Flower Shop" stützte seine Klage auf ein in der Branche zunehmend genutztes Argument: Das bundesweite Cannabisverbot bedeute, dass Cannabisunternehmen, die ausschließlich innerhalb eines Bundesstaates tätig sind, nicht den bundesweiten Arbeitsschutzbestimmungen unterliegen. Das Unternehmen argumentierte, das Bundesarbeitsrecht definiere „Handel" als „Austausch zwischen mehreren Bundesstaaten". Da staatlich lizenzierte Cannabisunternehmen nur innerstaatlichen Handel betreiben dürfen, sei der NLRA schlicht nicht anwendbar.

Bloomberg Law bezeichnete dieses Argument als „neuartig". Richterin Allen, die von Präsident Biden ernannt wurde, lehnte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung dennoch ab. Sie begründete dies damit, dass der Apotheke kein „nicht wiedergutzumachender Schaden" entstehe, während das reguläre Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt. Der Fall wird nun vor dem NLRB verhandelt.

Sollte das Unternehmen dort unterliegen, steht ihm jedoch der Weg zu einem Berufungsgericht offen. Damit ist die Rechtsfrage noch nicht endgültig geklärt – und die Branche beobachtet das Verfahren mit großem Interesse.

Wie die Trump-Administration das Ergebnis beeinflussen könnte

Ironischerweise könnte ausgerechnet die Trump-Administration die Chancen von „The Flower Shop" verschlechtert haben. Im Zuge der Neuklassifizierung von medizinischem Marihuana als Droge der Liste III nimmt die US-Drogenbehörde DEA nun Registrierungsanträge von staatlich lizenzierten Betreibern entgegen. Dieser entstehende bundesstaatliche Rahmen schwäche das Argument des rein innerstaatlichen Handels erheblich, erklärte die Rechtsgelehrte Victoria Litman gegenüber Bloomberg.

„The Flower Shop" hatte zudem argumentiert, dass auch die Neuklassifizierung von medizinischem Marihuana durch das Justizministerium unter der Trump-Regierung an der Unanwendbarkeit des NLRA nichts ändere. Dieses Argument überzeugte die Richterin jedoch nicht.

Das Unternehmen ist nicht allein mit seiner Strategie. Ein Cannabisunternehmen aus Michigan namens „Exclusive Brands" versuchte ebenfalls, das Bundesverbot-Argument zu nutzen, um eine Gewerkschaftsbildung zu verhindern. Die Organisatoren zogen ihre Bemühungen jedoch zurück, bevor die Rechtsfrage abschließend geprüft werden konnte.

Weitreichende Folgen für die gesamte Cannabisbranche

Die Tragweite des Falls geht weit über Utah hinaus. Sollte ein Gericht irgendwann entscheiden, dass der NLRA nicht für die Cannabisbranche gilt, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf Gewerkschaftsbemühungen im gesamten Sektor – einschließlich mehrerer laufender Streiks in verschiedenen US-Bundesstaaten. Für Anleger und Beobachter der Cannabisbranche bleibt das Verfahren damit ein wichtiger Indikator dafür, wie sich das Verhältnis zwischen Bundesrecht und dem boomenden, aber rechtlich komplexen Cannabis-Markt in den USA weiterentwickelt.

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