Teenager zieht Social-Media-Sucht-Klage gegen Meta zurück
Ein 15-jähriger Kläger aus Florida beendet seinen Rechtsstreit gegen Meta – kurz vor dem geplanten Geschworenenprozess in Los Angeles.

Ein 15-jähriger Teenager aus Florida hat seine Klage gegen Meta zurückgezogen. Der unter den Initialen R. K. C. bekannte Jugendliche hatte dem Konzern vorgeworfen, durch die Nutzung von Instagram süchtig geworden und dauerhaft geschädigt worden zu sein. Die Klage sollte ursprünglich nächste Woche vor einer Jury in Los Angeles verhandelt werden.
In den vergangenen Wochen hatte R. K. C. bereits Vergleiche mit TikTok, Snapchat und YouTube über dieselben Vorwürfe geschlossen. Allen Unternehmen wird im Rahmen einer umfassenden Klagewelle vorgeworfen, bewusst süchtig machende Plattformen entwickelt zu haben, die Kindern schaden. Der Fall gegen Meta war damit der letzte noch offene Rechtsstreit des Teenagers.
Kein Vergleichsgeld von Meta
Eine Sprecherin von Meta erklärte gegenüber der BBC: „Die Vorwürfe waren nie haltbar, und dieses Ergebnis macht deutlich, dass wir nicht davor zurückweichen werden, uns gegen unbegründete Klagen zur Wehr zu setzen." Die Sprecherin bestätigte zudem, dass R. K. C. für die Rücknahme seiner Klage keine Zahlung erhalten habe.
Die Anwälte des Teenagers, Emily Jeffcott und Rahul Ravipudi, sahen das Ergebnis dennoch als Erfolg. Sie erklärten gegenüber der BBC, ihr Mandant sei „mit dem Ziel in dieses Verfahren gegangen, Social-Media-Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen und auf Veränderungen zum Schutz junger Menschen wie ihn selbst zu drängen". „Das hat er getan", fügten sie hinzu. Als Grund für die Rücknahme nannten die Anwälte Bedenken hinsichtlich eines sich über Wochen hinziehenden Geschworenenprozesses. R. K. C. sei „bereit, dieses Kapitel abzuschließen, sich auf seine Genesung zu konzentrieren und eine Therapie zu beginnen, da er ein normales Leben anstrebt".
Vorwürfe: Infinite Scroll und Autoplay als Suchtmechanismen
R. K. C. hatte in seiner Klage konkrete Plattformfunktionen als Ursache seiner Beschwerden benannt. Er argumentierte, dass Funktionen wie „Infinite Scroll" und „Autoplay" – also das automatische und endlose Nachladen neuer Inhalte – zu einer zwanghaften Nutzung führten, die sich zu einer echten Sucht entwickelt habe. Als Folge habe er unter anderem Angstzustände und Schlafmangel erlitten.
Diese Vorwürfe sind kein Einzelfall. Der Los Angeles Superior Court beaufsichtigt derzeit hunderte von Klagen mit ähnlichen Anschuldigungen gegen Social-Media-Unternehmen. Eine kleine Anzahl dieser Fälle wurde für eine Hauptverhandlung ausgewählt. Der nächste Prozess soll laut Gerichtsakten im Oktober beginnen.
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Zur AktienanalyseHistorisches Urteil gegen Meta und YouTube
Den Hintergrund dieser Klagewelle bildet ein wegweisendes Urteil: In einem früheren Verfahren, an dem ebenfalls Meta und YouTube beteiligt waren, befand eine Jury die Unternehmen für die Schädigung der psychischen Gesundheit einer jungen Frau für haftbar. Das Gericht verurteilte sie zur Zahlung von 6 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Es war das erste Mal überhaupt, dass Social-Media-Plattformen für ihre Auswirkungen auf Nutzer haftbar gemacht wurden. Beide Unternehmen haben gegen dieses Urteil inzwischen Berufung eingelegt.
In den gesamten USA gibt es tausende Klagen, in denen Meta und anderen großen Plattformen vorgeworfen wird, Kinder zu schädigen. Im Mai einigte sich Meta auf einen nicht genannten Betrag mit einem Schulbezirk, der 60 Millionen US-Dollar Schadensersatz gefordert hatte. Kurz zuvor hatte ein Richter in New Mexico Meta zur Zahlung von 375 Millionen US-Dollar verurteilt, weil das Unternehmen Nutzer über die Sicherheit seiner Plattformen für Kinder getäuscht hatte. Die rechtlichen und finanziellen Risiken für den Konzern bleiben damit erheblich.


