ANZEIGE

British Gas zahlt 20 Mio. Pfund nach Prepaid-Zähler-Skandal

Der britische Energieversorger begleicht eine Regulierungsuntersuchung wegen zwangsweiser Zählerinstallationen bei schutzbedürftigen Kunden.

•• 3 Min
British Gas zahlt 20 Mio. Pfund nach Prepaid-Zähler-Skandal

British Gas hat zugestimmt, 20 Millionen Britische Pfund in einen Entschädigungsfonds einzuzahlen, um eine Untersuchung der britischen Regulierungsbehörde Ofgem beizulegen. Im Mittelpunkt des Skandals steht die zwangsweise Installation von Vorauszahlungszählern – sogenannten Prepaid-Metern – bei schutzbedürftigen Kunden. Vor drei Jahren war bekannt geworden, dass Inkassobeauftragte im Auftrag von British Gas gewaltsam in Wohnungen eingedrungen waren, um diese Zähler zu installieren.

Ofgem erklärte, dass British Gas zusätzlich bis zu 70 Millionen Britische Pfund an Energieschulden schutzbedürftiger Kunden erlassen werde. Ein Teil dieser Summe könnte ebenfalls als Entschädigung verwendet werden. Die Regulierungsbehörde untersagte in der Folge die Praxis, Vorauszahlungszähler ohne Zustimmung der Kunden in Hochrisikohaushalten zu installieren.

Der Skandal und seine Aufdeckung

Bekannt wurde der Fall im Jahr 2023, als die britische Zeitung „Times" aufdeckte, wie Mitarbeiter von Arvato Financial Solutions im Auftrag von British Gas gewaltsam in die Wohnung eines alleinerziehenden Vaters von drei Kindern eingedrungen waren. Ein Undercover-Reporter beobachtete, wie die Agenten zusammen mit einem Schlüsseldienst den Zutritt erzwangen und einen Zähler installierten – obwohl festgestellt worden war, dass die Immobilie unbewohnt war.

Ofgem teilte nach Abschluss der Untersuchung mit, British Gas habe bei der Installation von Vorauszahlungszählern die „erforderlichen Standards" eines Versorgers verfehlt. Tim Jarvis, Leiter der Regulierungsbehörde, erklärte, British Gas habe bei der Behandlung einer „inakzeptablen Anzahl schutzbedürftiger Kunden" versagt, bei denen ohne Zustimmung ein Vorauszahlungszähler installiert wurde. „Die Installation von Vorauszahlungszählern per Gerichtsbeschluss sollte nur das letzte Mittel sein, verbunden mit strengen Prüfungen, um sicherzustellen, dass Schulden rechtmäßig, verhältnismäßig und sicher eingetrieben werden", fügte Jarvis hinzu.

Entschuldigung von Centrica-Chef Chris O'Shea

Der Chef der British-Gas-Muttergesellschaft Centrica, Chris O'Shea, entschuldigte sich öffentlich bei den betroffenen Kunden. „Was passiert ist, hätte niemals passieren dürfen", sagte O'Shea. Er betonte, das Unternehmen habe nach Bekanntwerden der Probleme „die Aktivitäten sofort eingestellt und rasche Maßnahmen ergriffen, um unsere Prozesse zu verbessern und die Art und Weise zu ändern, wie wir mit verschuldeten Kunden umgehen, insbesondere mit solchen in prekären Situationen".

O'Shea ergänzte: „In den letzten drei Jahren haben wir diese Angelegenheit mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt, unsere Praktiken geändert und Schutzmaßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass wir die Standards liefern, die unsere Kunden zu Recht erwarten dürfen."

Ofgem stellte klar, dass Kunden, denen eine Entschädigung zusteht, direkt kontaktiert werden und selbst nicht aktiv werden müssen. Betroffene Verbraucher müssen also keinen eigenen Antrag stellen.

Kritik aus der Zivilgesellschaft und politische Forderungen

Simon Francis, Koordinator der „End Fuel Poverty Coalition", bezeichnete die Ergebnisse der Ofgem-Untersuchung als „wahrhaft schockierend". Er forderte, das kommende Gesetz zur Energieunabhängigkeit müsse Bestimmungen enthalten, um die zwangsweise Installation von Vorauszahlungszählern zu beenden und das Verfahren für Gerichtsbeschlüsse grundlegend zu reformieren. „Dieser Skandal darf sich nie wiederholen", so Francis.

Hintergrund: Was sind Vorauszahlungszähler?

In Großbritannien gibt es drei Arten von Vorauszahlungszählern: Schlüsselzähler, Chipkartenzähler und intelligente Vorauszahlungszähler. Die ersten beiden funktionieren auf sehr ähnliche Weise. Kunden müssen ihren Energieverbrauch im Voraus bezahlen – entweder über Konten oder durch Aufladen einer Karte in einem Kiosk oder bei der Post.

Die Nutzung eines Vorauszahlungszählers ist eine teurere Zahlungsmethode als das Lastschriftverfahren, ist aber manchmal die einzige Option für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten. Probleme entstehen insbesondere dann, wenn Bewohner kein Guthaben mehr auf dem Zähler haben und kein Geld zum Aufladen besitzen – mit der Folge, dass sie weder kochen noch ihre Wohnung heizen können.

Es gelten in Großbritannien strenge Regeln, die verhindern sollen, dass Energieversorger gefährdete Kunden auf einen Vorauszahlungszähler umstellen, wenn diese Zahlungsschwierigkeiten haben. Kunden, die mit ihren Energierechnungen im Rückstand sind, können auf einen solchen Zähler umgestellt werden – entweder bei einem intelligenten Zähler aus der Ferne oder physisch, nachdem das Unternehmen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erhalten hat. Genau dieser Prozess stand im Zentrum des Skandals um British Gas.

British GasPrepaid-ZählerVorauszahlungszählerOfgemCentricaEnergieskandalEntschädigung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.