ANZEIGE

Britisches Schuldenmanagement: Wie Pensionsfonds den Gilt-Markt prägten

Ein tiefer Blick in die Geschichte des britischen Debt Management Office und warum Pensionsfonds zu Hauptabnehmern langlaufender Gilts wurden.

•• 3 Min
Britisches Schuldenmanagement: Wie Pensionsfonds den Gilt-Markt prägten

Das britische Debt Management Office (DMO) gilt weltweit als Vorbild für staatliches Schuldenmanagement. Seit seiner Ausgliederung aus der Bank of England im Jahr 1998 hat die Behörde die durchschnittliche Laufzeit britischer Staatsschulden auf ein Niveau verlängert, um das sie international beneidet wird. Dadurch reagiert die britische Regierung deutlich weniger empfindlich auf Zinsschwankungen als viele andere Staaten.

Das DMO platziert jedes Jahr enorme Mengen an Gilts – britischen Staatsanleihen – erfolgreich am Markt. Dieser Puffer verschafft dem britischen Finanzministerium (HM Treasury) mehr Spielraum als vergleichbaren Anleiheemittenten, wenn globale Anleihemärkte unter Druck geraten und Kreditkosten steigen.

Wie Pensionsfonds zu Hauptkäufern wurden

Doch hinter diesem System steckt eine komplexe Geschichte. Jahrzehntelang verfügte das DMO über ein treues Publikum aus anleihekaufenden Pensionsfonds. Die betrieblichen Pensionsfonds des britischen Privatsektors waren die Schwergewichte der Anlagemärkte – obwohl das Einmaleins der Finanzen besagt, dass Aktien langfristig besser abschneiden als Anleihen.

Ein wesentlicher Grund für den unstillbaren Hunger britischer Pensionsfonds nach Anleihen liegt im Skandal um Robert Maxwell. Der Unternehmer, ehemalige Abgeordnete und Medienbaron stürzte sich 1991 von seiner Yacht in den Tod – nachdem er Hunderte Millionen Pfund aus dem Pensionsfonds der Mirror Group entnommen hatte, um sein zusammenbrechendes Verlagsimperium zu stützen. Die gesetzgeberischen und regulatorischen Reaktionen auf die Verarmung tausender Mirror-Pensionäre verkürzten in der Folge den kollektiven Anlagehorizont des gesamten britischen Rentensystems.

Die britische Regierung unter John Major verankerte 1995 im Pensions Act die sogenannte Minimum Funding Requirement (MFR). Diese Mindestfinanzierungsanforderung schrieb vor, dass der Abzinsungssatz für Pensionsverpflichtungen variabel sein sollte – abhängig von der Asset-Allokation des jeweiligen Fonds. Pensionsfonds mit hohem Aktienanteil durften höhere Abzinsungssätze verwenden als reine Anleihefonds. Konkret lag der Abzinsungssatz aktienlastiger Fonds bis zu zwei Prozentpunkte über der jährlichen Brutto-Rückzahlungsrendite des FTSE Actuaries Government Securities 15 Year Yield Index.

Der Dotcom-Crash als Wendepunkt

Bereits damals kritisierten Anleiheexperten und Aktuare, dass das MFR den Markt verzerre, indem es Pensionsfonds dazu treibe, mehr in Gilts zu investieren, die teilweise als Folge davon im Verhältnis zur Nachfrage knapp seien. Dennoch hielt das eiserne Gesetz unter Treuhändern: Aktien übertreffen Anleihen immer. Ein massiver Abfluss aus Aktien in Anleihen blieb zunächst aus.

Der Dotcom-Crash änderte alles. Die Kombination aus fallenden Aktienkursen, sinkenden Anleiherenditen – was den Barwert der Verbindlichkeiten aufblähte – und dem MFR, das Unternehmen zur Aufstockung bei großen Defiziten verpflichtete, zwang Treuhänder, ihre Sponsoren um große Summen Bargeld anzuflehen. Unzählige Vorstände von aktienliebenden Pensions-Treuhändern wurden abgelöst.

Reform unter Blair und das Problem des Moral Hazard

Der Myners-Bericht von 2001 empfahl daraufhin, das gesamte System umzukrempeln – und erkannte dabei ausdrücklich an, dass das MFR die Nachfrage nach Gilts verzerrt hatte. Die Regierung Tony Blair ersetzte das MFR durch ein neues gesetzliches Finanzierungssystem, das im Pensions Act von 2004 festgeschrieben wurde. Gleichzeitig wurden ein neuer Pension Protection Fund (PPF) und eine Rentenaufsichtsbehörde (Pensions Regulator) eingerichtet.

Das neue System erlaubte Pensionsfonds, nahezu beliebige Vermögenswerte zu halten. Doch die Kombination aus risikoreichen Anlagen und einem staatlich geförderten Rettungsschirm für Rentner schuf erheblichen Moral Hazard. Um dieses moralische Risiko zu kontrollieren, erhielt der Pensions Regulator weitreichende Befugnisse: Unterfinanzierte Rentenpläne mussten Sanierungsprogramme vorlegen, andernfalls drohten eskalierende Sanktionen – bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung von Direktoren und der Blockade von Dividendenzahlungen sowie M&A-Aktivitäten.

Der PPF erhob zudem eine risikobasierte Abgabe auf Pensionssysteme, die auf deren Größe, der Seriosität des Sponsors, dem Grad der Unterfinanzierung und der Wahrscheinlichkeit einer Unterfinanzierung in Stressszenarien basierte. Sponsoren konnten diese Abgabe senken, indem sie Unmengen an Geld in ihre Pensionsfonds pumpten, um deren Finanzierungsstatus zu verbessern – was die strukturelle Nachfrage nach langlaufenden Gilts weiter befeuerte und den Überhang schuf, der das britische Schuldenmanagement bis heute beschäftigt.

Britische StaatsanleihenGiltsDebt Management OfficePensionsfondsSchuldenmanagementPensions ActMinimum Funding RequirementMoral Hazard

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.