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Britische Finanzaufsicht FRC übernimmt Prüfung der Bilanzen von Manchester City

Die Zuständigkeit für die Bilanzprüfung des Fußballclubs wechselt vom ICAEW zur britischen Rechnungslegungsbehörde.

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Britische Finanzaufsicht FRC übernimmt Prüfung der Bilanzen von Manchester City

Die britische Rechnungslegungsbehörde Financial Reporting Council (FRC) hat die Kontrolle über die Untersuchungen zu den Buchhaltungspraktiken von Manchester City übernommen. Damit wechselt die Zuständigkeit für die Prüfung der Vereinsbilanzen und der Arbeit des Wirtschaftsprüfers BDO vom Institute of Chartered Accountants in England and Wales (ICAEW) zur FRC. Der Schritt erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung eines Berichts einer unabhängigen Kommission im vergangenen Monat.

Die FRC-Vorsitzende Dame Jayne-Anne Gadhia bestätigte den Vorgang in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des britischen Parlaments, Liam Byrne. Der Fall hat damit auch eine politische Dimension erreicht. Manchester City, seit 2008 im Besitz eines Mitglieds der Herrscherfamilie von Abu Dhabi, bestreitet die Vorwürfe vehement und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Details

Die unabhängige Kommission war zu dem Schluss gekommen, dass der Fußballclub über einen Zeitraum von neun Jahren seine finanzielle Lage durch „Scheingeschäfte" künstlich um mehr als 900 Millionen Pfund aufgebläht sowie Bilanzen falsch dargestellt und die tatsächliche Finanzlage verschleiert hatte. Die FRC betonte, dass dieses laufende Berufungsverfahren ihre eigenen Vorprüfungen nicht behindere. Derzeit befindet sich die Behörde in einer Phase „vorläufiger Ermittlungen", um festzustellen, ob ausreichende Gründe für die Einleitung eines formellen Untersuchungsverfahrens vorliegen.

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels: Die Übertragung vom ICAEW auf die FRC erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts. Das ICAEW hatte die Prüfung der Vereinsbilanzen und der Arbeit von BDO bis dahin verantwortet. Mit der Übernahme liegt der Fall nun bei der britischen Rechnungslegungsbehörde, die allerdings nur im Rahmen ihrer bestehenden Befugnisse tätig werden kann.

Ein zentraler Punkt ist der Status des Vereins. Da Manchester City nicht als „Public Interest Entity" (PIE) eingestuft ist – eine Kategorie, die normalerweise für börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherer gilt –, unterlag der Verein bisher nicht der direkten Aufsicht der FRC. Die Behörde verfügt jedoch über die Befugnis, sowohl die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO als auch einzelne Mitarbeiter oder Direktoren des Vereins zu sanktionieren, sofern diese Mitglieder beruflicher Buchhaltungsverbände sind.

BDO, die fünftgrößte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Großbritanniens, ist seit 2007 für den Club tätig und bezeichnet sich selbst als Marktführer im Fußballsektor. Der Bericht der Kommission stellte zudem fest, dass der Verein seinen Prüfern gegenüber einen „irreführenden Eindruck" vermittelt habe, wodurch diese sich der Hintergründe der Finanztransaktionen nicht bewusst waren.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 26.09.2026 berichtete aktien.news, dass Manchester City nach Angaben einer mit dem Verfahren vertrauten Person in allen 115 Anklagepunkten wegen Verstößen gegen die Regeln der Premier League für schuldig befunden worden sei. Das wegweisende Urteil könnte einen massiven Schlag für einen der weltweit führenden Fußballvereine bedeuten, hieß es damals. Der Verein kündigte an, Berufung einzulegen.

Am selben Tag, dem 26.09.2026, meldete aktien.news zudem, dass ein unabhängiges Gremium Manchester City in 114 von 115 Anklagepunkten für schuldig befunden habe. Die Vorwürfe bezogen sich demnach auf den Zeitraum zwischen 2009 und 2018 und umfassten unter anderem die Manipulation von Sponsoreneinnahmen, verdeckte Gehaltszahlungen an Mitarbeiter sowie mangelnde Kooperation bei den Ermittlungen. Ein einziger, als besonders schwerwiegend eingestufter Anklagepunkt konnte laut informierten Kreisen nicht bestätigt werden.

Am 30.09.2026 berichtete aktien.news, dass Manchester City wegen Verstößen gegen die finanziellen Regeln der englischen Premier League schuldig gesprochen worden sei. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass City „inszenierte" kommerzielle Vereinbarungen nutzte, um den Umsatz künstlich aufzublähen und die wahre Quelle der Finanzierung zu verschleiern. Dadurch habe der Verein die Ausgabenlimits erheblich überschritten; die endgültigen Sanktionen seien noch unklar, könnten aber erhebliche Konsequenzen haben.

Am 10.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Manchester-City-Skandal BDO und das britische Prüfungswesen unter Druck bringt. Die Premier League habe festgestellt, dass der Club seine Finanzlage über einen Zeitraum von neun Jahren um mehr als 900 Millionen Britische Pfund künstlich aufgebläht habe. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehe nun BDO, die fünftgrößte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Großbritanniens.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist der Fall in erster Linie ein Lehrstück über Regulierungslücken und die Grenzen der Aufsicht. Manchester City ist kein börsennotiertes Unternehmen und fällt nicht unter die Kategorie der „Public Interest Entity", weshalb die FRC keine Informationen direkt vom Verein erzwingen kann. Eine direkte Investment-Exposition gegenüber dem Club besteht für Anleger an den Kapitalmärkten daher nicht.

Interessant ist der Fall gleichwohl für alle, die sich mit Wirtschaftsprüfung und Bilanzqualität beschäftigen. Die FRC kann bei Verstößen gegen professionelle Standards Bußgelder oder Berufsverbote gegen Einzelpersonen und Prüfungsgesellschaften aussprechen sowie eine Korrektur der Bilanzen fordern. Sie kann jedoch keine direkten Strafen gegen den Verein selbst verhängen. Genau diese Lücke steht im Zentrum der politischen Debatte.

Liam Byrne kritisierte die bestehenden regulatorischen Lücken und erklärte via X (ehemals Twitter), das Schreiben der FRC lege offen, dass die Behörde nur eingeschränkt in der Lage sei, Beweise vom Verein zu erzwingen oder Direktoren zu verfolgen, die nicht Mitglied in entsprechenden Berufsverbänden sind. Er forderte die Regierung auf, zu erklären, warum geplante Reformen zur Schließung dieser Lücken aufgegeben wurden.

Auch Gadhia räumte in ihrem Schreiben „Einschränkungen" der Befugnisse ein. Die FRC habe keine Handhabe gegen Direktoren, die keinen Berufsverbänden angehören, und könne bei Nicht-PIEs keine Informationen direkt erzwingen. BDO und Manchester City lehnten eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen ab.

Ausblick

Wie die FRC mitteilte, befindet sie sich derzeit in der Phase „vorläufiger Ermittlungen". Ob daraus ein formelles Untersuchungsverfahren folgt, ist offen. Das laufende Berufungsverfahren von Manchester City gegen das Urteil der unabhängigen Kommission behindert die Vorprüfungen der Behörde nach eigenen Angaben nicht. Über die endgültigen Sanktionen im Premier-League-Verfahren ist bislang nichts entschieden.

Kurz erklärt

  • FRC: Die britische Rechnungslegungsbehörde Financial Reporting Council beaufsichtigt Abschlussprüfer und Rechnungslegung im Vereinigten Königreich.
  • Public Interest Entity: Eine Kategorie für Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse, die strengerer Aufsicht unterliegt.
  • Scheingeschäfte: Geschäfte ohne echten wirtschaftlichen Gehalt, die vor allem der Bilanzgestaltung dienen.
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