ANZEIGE

Bob Iger kehrt zu Disney zurück

Nach Chapeks Entlassung als Vorstandsvorsitzender: Langjähriger CEO wieder da

•• 4 Min
Bob Iger kehrt zu Disney zurück

Bob Chapek wird nach einer turbulenten 33-monatigen Amtszeit von Bob Iger abgelöst, der bereits 15 Jahre lang als CEO an der Spitze von Disney stand.

Iger wird den Posten, der ihn zu einem der renommiertesten Unternehmensführer der Welt gemacht hat, noch zwei weitere Jahre innehaben. Er hatte Chapek persönlich als seinen Nachfolger ausgewählt, aber die beiden haben sich bald zerstritten.

Iger hat "den Auftrag des Vorstands, die strategische Richtung für weiteres Wachstum vorzugeben", heißt es in einer Erklärung von Disney. Um einen Nachfolger zu finden, wird er eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten.

In einer Mitteilung an seine Kollegen sagte Iger am Sonntag, dass er "ein wenig überrascht" sei, als CEO in das Unternehmen zurückzukehren, nachdem er seinen Rücktritt viermal verschoben hatte, bevor er das Unternehmen verließ.

Der Kurs der Disney-Aktie ist in diesem Jahr um mehr als 40 % gesunken, da die Sorgen der Anleger über die hohen Kosten des Streaming-Geschäfts gewachsen sind. Um mit Netflix und anderen Streaming-Anbietern um Kunden zu konkurrieren, hat Disney Milliarden von Dollar investiert; allein in diesem Jahr betrug das Budget für Inhalte 30 Milliarden Dollar.

In diesem Frühjahr wurde Chapek auch in einen kulturellen Konflikt über ein Gesetz in Florida verwickelt, das einschränkt, was Erzieher/innen über LGBT+ Probleme sagen dürfen. Die chaotische Auseinandersetzung mit dem Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, verärgerte die LGBT+-Mitarbeiter und ihre Verbündeten und sorgte wochenlang für unvorteilhafte Schlagzeilen.

Der Vorstand beschloss, Chapeks Vertrag im Sommer trotz der Herausforderungen zu verlängern. Eine überraschende Kehrtwende von Susan Arnold, der Vorstandsvorsitzenden, zeigt sich in ihrer Entscheidung, Iger wieder in die Organisation aufzunehmen.

Arnold sagte in einer Erklärung: "Der Vorstand ist sich einig, dass Bob Iger in der einzigartigen Lage ist, das Unternehmen durch diese wichtige Ära zu führen, in der Disney eine zunehmend herausfordernde Phase des Wandels in der Branche einleitet."

Ein Analyst von LightShed Partners namens Rich Greenfield bezeichnete die Maßnahme als "seltsam angesichts der kürzlichen Verlängerung von Chapeks Vertrag durch den Vorstand".

Iger wird das Unternehmen übernehmen, während es versucht, die Milliardenverluste im Streaming-Geschäft zu stoppen, die teilweise auf seine eigene Entscheidung zurückzuführen sind, das Unternehmen in einen Streaming-Konflikt mit Netflix zu ziehen. Um bis 2024 die Rentabilität des Streaming-Geschäfts zu erreichen, wird Disney ab nächsten Monat eine werbefinanzierte Version des Disney Plus-Dienstes anbieten.

Disney verblüffte die Anleger in diesem Monat, als es bekannt gab, dass die Betriebsverluste seines Streaming-Dienstes in den drei Monaten bis zum 1. Oktober aufgrund steigender Investitionen in Inhalte und Marketingkosten um 800 Millionen US-Dollar auf 1,5 Milliarden US-Dollar gestiegen sind. Das Betriebsergebnis von Disneys Medien- und Unterhaltungssparte sank daher in diesem Quartal um 91% auf 83 Millionen Dollar.

Laut Greenfield wird Iger auch entscheiden müssen, ob er das Sportfernsehnetzwerk ESPN ausgliedern und den Anteil von Comcast am Streamingdienst Hulu aufkaufen will.

Die Investoren haben Iger in der Vergangenheit bevorzugt. Durch eine Reihe von Übernahmen, u. a. von Marvel, Pixar, Lucasfilm und 20th Century Fox, hat er Disney unter seiner Führung umgestaltet und dem Unternehmen Zugang zu einigen der wertvollsten Franchises der Unterhaltungsbranche verschafft.

Disneys Streaming-Dienste, zu denen Disney Plus, Hulu und ESPN Plus gehören, sind unter Chapek explosionsartig gewachsen und haben zusammen 235,7 Millionen Abonnenten erreicht und damit die 227 Millionen Abonnenten übertroffen, die der Marktführer Netflix voraussichtlich bis Ende dieses Jahres haben wird. Als die Covid-19-Zwänge gelockert wurden, überwachte er auch den Wiederaufschwung von Disneys Themenparksparte, die er zuvor geleitet hatte.

Wenige Wochen, nachdem er Anfang Februar 2020 das Ruder übernommen hatte, sah sich Chapek gezwungen, die Themenparks und andere Bereiche des Unternehmens zu schließen. Er und Iger, der weiterhin den Vorsitz innehatte, gerieten bald in einen Streit, nachdem Iger gesagt hatte, dass er in der Krise eine größere Rolle bei der Leitung des Unternehmens spielen würde. Igers Vorsitz ging im Januar zu Ende.

Im Gegensatz zu Iger, der die kreative Seite des Geschäfts und den Glanz der Filmindustrie liebte, war Chapek ein zurückhaltender Mann aus dem Mittleren Westen mit einem Hintergrund in Marketing und Verkauf. Chapek wurde nie von der Hollywood-Elite akzeptiert. In einem Interview mit der Financial Times im letzten Jahr wies Chapek seinen Ruf als Erbsenzähler zurück und sagte: "Ich habe die Kreativität in diesem Unternehmen aus allen möglichen Blickwinkeln betrachtet."

Dennoch traf Chapek Entscheidungen, die Disneys kreative Mitarbeiter/innen verärgerten, vor allem im Bereich Streaming. Er geriet in einen öffentlichen Streit mit Scarlett Johansson, die Disney wegen möglicher entgangener Gewinne verklagte, weil das Unternehmen Black Widow zeitgleich mit dem Kinostart auf seinem Streamingdienst veröffentlichte.

Während die Auseinandersetzung mit Johansson für Schlagzeilen sorgte, ärgerten sich die Studiobosse darüber, dass sie unter Chapeks Streaming-First-Regelung die Kontrolle über ihre Entscheidungen verloren. Ein verlässlicher Verbündeter von Chapek namens Kareem Daniel hatte einen großen Teil dieser Macht inne.

Greenfield erklärte, er erwarte, dass Iger Chapeks Streaming-System ändern werde. Es ist offensichtlich, dass die Führungskräfte der Studios immer wütender über ihren schwindenden Einfluss werden.

Walt DisneyBob IgerAktien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.