ANZEIGE

Berliner Pro-Cannabis-Kundgebung fordert sofortige Legalisierung

Hunderte von Marihuana-Konsumenten versammelten sich in der deutschen Hauptstadt anlässlich des 420-Tages, dem jährlichen Cannabis-Fest

•• 5 Min
Berliner Pro-Cannabis-Kundgebung fordert sofortige Legalisierung

Mindestens 500 Pro-Legalisierungs-Befürworter versammelten sich am Mittwoch vor dem Brandenburger Tor in Berlin, um die "420" zu feiern, der von Cannabiskonsumenten auf der ganzen Welt am 4. April begangen wird. Mit diesem Aktiontag fordern sie die Regierungen auf, ihre Pläne zur Entkriminalisierung der Droge voranzutreiben.

Die Polizeipräsenz reichte aus, um mehrere um die Demo herum geparkte Polizeifahrzeuge zu füllen. Sie forderte die Organisatoren auf, die Hip-Hop- und Rap-Musik leiser zu stellen, unternahm aber keinen offensichtlichen Versuch, die vielen Rauchwolken zu verfolgen, die über der kleinen Menge hingen.

Die Versammlung bestand aus Aktivisten, Rappern, ehemaligen Polizeibeamten, Patienten, die Cannabis für Behandlungen verwenden, und mehreren Kleinunternehmern, die die Gelegenheit nutzten, um für cannabisfreundliche Produkte zu werben, von "ökologischen" Hanf- und Bienenwachs-Feueranzündern bis hin zu einem All-in-One-Cannabis-Anbaukit, komplett mit Rauchabsaugung und Stromaggregat.

In Deutschland konsumieren schätzungsweise 4 Millionen Menschen Cannabis, und der Koalitionsvertrag, den die neue Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz im vergangenen Dezember vorgelegt hat, war klar genug, was ihre Ziele angeht. "Wir werden die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Freizeitzwecken in lizenzierten Geschäften einführen", versprach die Regierung, bevor sie die Gründe dafür erläuterte: "Dies wird die Qualität sicherstellen, die Verbreitung von unreinen Substanzen verhindern und den Jugendschutz gewährleisten. Wir werden die sozialen Auswirkungen des Gesetzes nach vier Jahren evaluieren".

Doch fünf Monate später gibt es immer noch kein Wort oder einen Zeitplan, wann legale Läden eröffnet werden könnten, und die Befürworter von Cannabis werden ungeduldig angesichts der ihrer Meinung nach unnötigen Verzögerung. Immerhin haben die Grünen, die jetzt Teil der Regierungskoalition sind, in den letzten Jahren bereits einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde.

"Sie müssen es nur noch unterschreiben", sagte Martin Montana, gekleidet in einen Anzug, der von Kopf bis Fuß mit leuchtend grünen Marihuanablättern verziert ist. "Es geht darum, junge Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass es nicht auf Schulhöfen gehandelt wird - all das ist logisch, genau wie bei Alkohol."

Montana ist ein ehemaliger Soldat, der sagte, er benutze Cannabis, um mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung fertig zu werden. "Ich brauche es, um meine Flashbacks zu kontrollieren, und in den letzten 20 Jahren ist mir das auch gelungen", sagte er. "Ich möchte das einfach friedlich und legal tun.

Einer der bekanntesten und leidenschaftlichsten Legalisierungsbefürworter in Deutschland ist Andreas Müller, Richter an einem Berliner Jugendgericht, der sich immer wieder über die Zeitverschwendung von Polizei und Justiz bei der Verfolgung von Drogenkonsumenten empört.

"Ich dachte, jetzt geht es schnell, ich dachte, sie bringen einen Gesetzentwurf ins Parlament", so der 60-Jährige gegenüber der DW. "Es gibt einen Gesetzesentwurf der Grünen, der schon fertig ist."

Doch ein überstürztes Gesetz wäre nach Ansicht der Regierung kontraproduktiv. Ein Sprecher der Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sagte, dass mehrere Ministerien in die Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen werden müssen, und nannte als Beispiele die Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Finanzen, Justiz und Auswärtiges. "Jedes dieser Häuser muss einen Beitrag leisten, und alle diese Beiträge müssen genau aufeinander abgestimmt sein", so der Sprecher gegenüber der DW. "Auch die Landesregierungen, Kommunen, Schulen, Suchthilfeeinrichtungen und die Polizei müssen sich auf die veränderte Situation einstellen."

"Herr Blienert betont immer wieder, dass überstürzte Arbeiten der Komplexität des Vorhabens nicht gerecht werden würden", so der Sprecher. "Ziel ist es, die Vereinbarung zu Cannabis im Koalitionsvertrag zu einem Erfolg zu machen, der über einen Tag hinaus Bestand hat."

Für solche Argumente hat Müller überhaupt keine Zeit. "Die Polizei muss sich überhaupt nicht vorbereiten! Sie wird schon am nächsten Tag völlig entlastet sein, mit nur einem kleinen Gesetz!", sagte er. "Ich kenne viele Polizisten, ich war 20 Jahre lang Dozent bei der Polizei, und die wären sehr froh, wenn sie die Leute nicht mehr verfolgen müssten."

Zwei Pro-Legalisierungs-Organisationen, der Deutsche Hanfverband (DHV) und das Netzwerk für Legalisierung, haben auf der Grundlage von Kriminalstatistiken und einer DHV-Studie über die potenziellen Steuereinnahmen von legalisiertem Cannabis einen Online-Statistik-Ticker eingerichtet, der die geschätzte Zahl der "konsumbezogenen" Strafverfolgungen und die geschätzten Steuerausfälle mit jeder Sekunde zählt, in der die Regierung den legalen Cannabisverkauf nicht einführt. Am 20. April, 132 Tage nach dem Amtsantritt der neuen deutschen Regierung, lag die Zahl bei über 68.000 Strafverfolgungen und über 1,7 Milliarden Euro (1,8 Milliarden Dollar).

Eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat errechnet, dass die Bekämpfung der Cannabis-Kriminalität im Jahr 2020 Polizeikosten in Höhe von 1,63 Milliarden Euro sowie 444,7 Millionen Euro an Gerichtskosten verursachen wird. Berücksichtigt man sowohl die Einsparungen als auch die Steuereinnahmen, so könnte die Cannabis-Legalisierung dem Staat 4,7 Milliarden Euro pro Jahr einbringen, so die Studie.

Ein weiterer prominenter Redner auf der Demo am Mittwoch war Hubert Wimber, ehemaliger Polizeipräsident der Stadt Münster und jetzt Leiter des deutschen Zweigs von Law Enforcement Against Prohibition (LEAP), einer Organisation von Polizeibeamten und Juristen.

Wimber sagte, die Entkriminalisierung sei nur ein erster Schritt. "Es geht darum, einen regulierten Markt zu schaffen mit dem Ziel, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und letztendlich zu zerstören", sagte er der DW. "Das ist es, was wir alle als Konsumenten wollen: Einen transparenten Markt mit vernünftigen Kriterien für Wirkstoffe und konkreten Jugendschutzregeln. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass kriminelle Märkte junge Menschen überhaupt nicht schützen."

Obwohl die Entkriminalisierung eine sofortige Wirkung hätte und schnell durchgeführt werden könnte, könnte der Prozess der Legalisierung mehrere Jahre dauern, da er die Einrichtung des Anbaus, der Verarbeitung und des Einzelhandelsverkaufs von Cannabis in lizenzierten Geschäften umfassen würde.

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 legal, und in der Praxis werden viele Strafverfolgungen im Zusammenhang mit Cannabis in Deutschland von den Staatsanwälten eingestellt, weil es sich um so geringe Mengen handelt. "Gleichzeitig gibt es aber 57.000 Verurteilungen von Konsumenten illegaler Drogen durch deutsche Gerichte", so Wimber. "Das ist ein Skandal - Konsumenten schaden niemandem, sie verletzen keine Rechte anderer Menschen. Das ist völlig absurd."

BerlinDeutschlandCannabisLegalisierung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.