ANZEIGE

Anthropic-IPO im November: Anleger warten auf den 2-Billionen-Dollar-Börsengang

Während SpaceX mit 92 Prozent Wachstum glänzt, könnte der KI-Entwickler Anthropic beim Börsengang noch größer werden.

•• 6 Min
Anthropic-IPO im November: Anleger warten auf den 2-Billionen-Dollar-Börsengang

Space Exploration Technologies hat die gefragteste Initial Public Offering des Jahres 2026 hingelegt und ist zu einer Bewertung von rund 2 Billionen US-Dollar an die Börse gegangen. Damit war es die größte IPO aller Zeiten. Ein Autor des US-Finanzportals The Motley Fool hat sich nach eigener Aussage vom Geschehen ferngehalten – nicht aus Zweifeln an SpaceX, sondern aus Geduld. SpaceX sei ein beeindruckendes Unternehmen, das in den nächsten Jahren wahrscheinlich erheblich wachsen werde, so die Einschätzung.

Denn der Autor wartet auf eine andere IPO, von der er glaubt, dass sie ebenfalls eine Bewertung von 2 Billionen US-Dollar erreichen könnte: den Börsengang von Anthropic. Der KI-Entwickler soll in der Woche um den 6. November an die Börse gehen. Der Autor ist überzeugt, dass es sich bereits von Anfang an lohnt, Anteile zu halten, und dass sich Anthropic sogar als die bessere Investition erweisen könnte als SpaceX.

Ein Grund für diese Einschätzung liegt in den Wachstumszahlen. SpaceX hatte unmittelbar nach dem Börsengang die Ergebnisse des zweiten Quartals berichtet und dabei eine Wachstumsrate von 92 Prozent mitgeteilt, wobei insbesondere die Bereiche Konnektivität und KI stark abschnitten. Das zeigte den Anlegern nach Einschätzung des Autors, dass SpaceX eine Top-Aktie am Markt ist – doch Anthropic könnte noch besser sein.

Die Details

Obwohl die Unterlagen für den Börsengang von Anthropic noch nicht öffentlich zugänglich sind, hat die Nachrichtenagentur Reuters nach Angaben des Berichts eine Kopie erhalten, die mehrere bemerkenswerte Merkmale aufweist. Demnach belief sich der Umsatz im Jahr 2025 auf insgesamt 4,6 Milliarden US-Dollar – ein zwölfmal höheres Wachstum gegenüber dem Wert von 2024. Für 2026 wird ein jährliches Lauftempo von 65 Milliarden US-Dollar prognostiziert.

Das ist ein enormes Wachstum, das angesichts der schnellen Adoption von KI-Dienstleistungen voraussichtlich nicht bald abflauen wird. Zum Vergleich: Wall-Street-Analysten erwarten, dass SpaceX in diesem Jahr einen Umsatz von 44,7 Milliarden US-Dollar generiert. Anthropic könnte damit bereits schneller und größer wachsen als SpaceX.

Hinzu kommt die technologische Position: Claude von Anthropic gilt weithin als das führende Modell unter den KI-Laboren. Das ist von großer Bedeutung, denn wenn es gelingt, diese Spitzenposition zu behaupten, bietet das langfristig enormes Wachstumspotenzial, da das System in verschiedene Anwendungen integriert sowie als eigenständige Lösung genutzt wird.

Die Kehrseite dieser Wachstumsgeschichte ist der Kapitalbedarf. Anthropic schätzt, dass es in den kommenden Jahren 518 Milliarden US-Dollar für Cloud-Computing-Kosten, internes Computing und andere Infrastruktur ausgeben wird. Das ist eine enorme Summe – und einer der Gründe für den Gang an die Börse. Im privaten Sektor steht nach Darstellung des Berichts nicht genügend Kapital zur Verfügung, um das Wachstum von Anthropic weiterhin zu finanzieren. Deshalb ist ein Börsengang notwendig, um Zugang zu einem viel größeren Anlagepool zu erhalten. Der Schritt sei für Anthropic richtig, komme aber nicht ohne Risiken für die Anleger.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 15.08.2026 berichtete aktien.news, dass mehrere Investoren von Anthropic laut einem Bericht der Financial Times erwarten, das Unternehmen gehe im nächsten Quartal an die Börse – und erreiche dabei eine Bewertung von 2 bis 3 Billionen US-Dollar. Das hätte den bisherigen Rekord für den weltweit größten Börsengang deutlich übertroffen. Den aktuellen Rekord hielt damals SpaceX, das vor knapp zwei Monaten an die Börse gegangen war und eine Bewertung von mehr als 1,7 Billionen US-Dollar erzielte.

Am 18.09.2026 meldete aktien.news, dass SpaceX im Juni mit einem Börsengang Geschichte geschrieben hat: Das Raumfahrtunternehmen von Elon Musk sammelte 75 Milliarden US-Dollar ein und bewertete die Aktie auf 1,77 Billionen US-Dollar – der größte IPO aller Zeiten. Doch dieser Rekord könnte bereits im nächsten Monat fallen, hieß es damals, denn Anthropic stand offenbar vor dem Börsengang und könnte SpaceX überflügeln. Die entscheidende Frage für Anleger lautete: Ist Anthropic den Hype wert? Ein Blick auf die Zahlen zeige ein Unternehmen, das in atemberaubendem Tempo wachse – aber auch eine Aktie, die möglicherweise bereits vollständig bewertet sei.

Am 30.09.2026 griff aktien.news einen Bericht von The Motley Fool auf, der die entscheidende Frage stellte: Welche der beiden Aktien ist bei einer Bewertung von 2 Billionen US-Dollar tatsächlich gerechtfertigt? Klar war demnach: Anthropic könnte den rekordverdächtigen Börsengang von SpaceX noch übertreffen.

Am 01.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Börsengang von Anthropic näher rückt: Das Unternehmen peilt dem Bericht zufolge einen IPO im November an – zu einer Bewertung von rund zwei Billionen US-Dollar. Damit wäre es wahrscheinlich der größte Börsengang der Wall-Street-Geschichte. Für Privatanleger, die über eine Zeichnung nachdenken, lohnte sich vor allem ein Blick auf drei Kennzahlen, die in dem Bericht als bedenklich eingestuft wurden; die erste davon sei die Bewertung selbst.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist der Fall Anthropic vor allem ein Lehrstück darüber, wie Wachstum und Kapitalbedarf bei KI-Unternehmen zusammenhängen. Auf der einen Seite steht ein Umsatzwachstum, das den Vergleich mit dem Rekord-Börsengang von SpaceX nicht scheuen muss. Auf der anderen Seite steht ein Investitionsvolumen von 518 Milliarden US-Dollar in den kommenden Jahren, das erst verdient werden muss.

Der Autor des Berichts macht keinen Hehl aus den Risiken: Nach seiner Einschätzung sind die Risiken die Belohnung wert, weshalb er beim Börsengang Aktien kaufen könnte. Zugleich betont er, dass Anthropic noch viele Hürden nehmen muss, bevor es profitabel wird, was in der Zwischenzeit ein erhebliches Hindernis darstellen kann. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten – der Bericht ist die Einschätzung eines einzelnen Autors, nicht eine Prognose.

Wer sich für die Aktie interessiert, sollte zudem bedenken, dass der Börsengang im November nach früheren Berichten von aktien.news mit einer Bewertung von rund zwei Billionen US-Dollar einhergehen soll. Solche Größenordnungen ziehen enorme Aufmerksamkeit auf sich. Neben der Bewertung selbst zählen der Kapitalbedarf und die Frage nach dem Weg zur Profitabilität zu den zentralen Punkten, an denen sich die Anleger orientieren müssen.

Ausblick

Die entscheidenden Informationen stehen noch aus. Die Unterlagen für den Börsengang von Anthropic sind bislang nicht öffentlich zugänglich; der Bericht stützt sich auf eine Kopie, die Reuters erhalten hat. Die Anleger werden mehr erfahren, sobald die vorsichtig formulierten IPO-Dokumente von Anthropic veröffentlicht werden. Bis dahin gilt nach Einschätzung des Autors: geduldig bleiben und sich vorbereiten.

Als zeitlicher Anker bleibt die Woche um den 6. November, in der Anthropic an die Börse gehen soll. Ob es tatsächlich zum größten Börsengang der Wall-Street-Geschichte kommt, wird sich erst mit den offiziellen Unterlagen zeigen. Der Autor selbst will nach eigenen Angaben vom Geschehen nicht tatenlos bleiben – er könnte beim Börsengang Aktien kaufen.

Kurz erklärt

  • IPO: Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse, englisch Initial Public Offering.
  • Jährliches Lauftempo: Eine Kennzahl, die den auf ein volles Jahr hochgerechneten Umsatz auf Basis des aktuellen Geschäftsverlaufs beschreibt.
  • Greenshoe-Option: Ein Instrument zur Kursstabilisierung nach einem Börsengang.
  • Bewertung: Der Marktwert eines Unternehmens, meist gemessen am Gesamtwert aller Aktien.
Anthropic IpoBörsengang NovemberSpacex Ipo2 Billionen Us-DollarKi-AktieClaude ModellAnthropic BewertungIpo 2026

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.