ANZEIGE

Anthropic holt Anwälte ins Boot: KI-Agenten sollen verhandeln lernen

Das KI-Unternehmen sucht Rat bei Kanzleien, um Regeln für autonome Agenten zu entwickeln, die künftig im Namen von Nutzern verhandeln sollen.

•• 5 Min
Anthropic holt Anwälte ins Boot: KI-Agenten sollen verhandeln lernen

Anthropic führt Gespräche mit Rechtsanwaltskanzleien. Der KI-Konzern aus San Francisco sucht Rat, um ein neuartiges Problem zu lösen: Wie sollten KI-Agenten verhandeln, um das beste Angebot für ihre menschlichen Auftraggeber zu sichern? Zwei Personen, die mit Anthropics Überlegungen vertraut sind, bestätigten den Schritt.

Das Unternehmen gehört zu den führenden KI-Gruppen, die sogenannte autonome Agenten entwickeln. Diese werden zwar von Nutzern gesteuert, führen dann aber eigenständige Aktionen aus, um Aufgaben abzuschließen. Der Aufstieg persönlicher Agenten führt dazu, dass KI-Unternehmen eine Zukunft in Betracht ziehen, in der Agenten miteinander kommunizieren und dann in unserem Namen verhandeln.

Dazu gehört die Klärung, wie solche Maschinen über den Preis eines Produkts feilschen, Kundenbeschwerden lösen oder sogar ein besseres Gehaltsangebot aushandeln sollen. Der Schritt kommt, als Anthropic die Entwicklung von KI-Agenten in den Mittelpunkt seiner zukünftigen Strategie stellt – und zwar vor einem geplanten Börsengang, von dem Investoren glauben, dass er die größte Börsennotierung der Geschichte sein könnte.

Die Details

Anthropic sucht den Rat der Anwälte, um besser zu verstehen, wie Juristen in Verhandlungen interagieren, während sie ihre Mandanten vertreten und dabei faire Ergebnisse gewährleisten. Eine mit Anthropics Arbeit vertraute Person sagte, das Unternehmen erforsche „Verhandlungsnormen“, wenn Modelle interagierten. Agentic Systeme würden, wenn sie sich verbesserten, „den Nutzer repräsentieren“, während sie auf andere Agenten treffen, deren „Ziele im Widerspruch stehen“.

Das Unternehmen balanciert nach Angaben dieser Person auch aus, wie stark Agenten in einer Verhandlung menschliches Feedback einholen sollten. Zugleich geht es um die Frage, wie misstrauisch Agenten gegenüber ihren KI-Gegenüber sein sollten, ohne „paranoid“ oder „verschwörungstheoretisch“ zu werden. Eine weitere Idee, die Anthropic erforschte, bestand darin, Agenten unterzeichnete Dokumente vom Nutzer zur Verfügung zu stellen, die ihren Auftrag und alle zu befolgenden Regeln bestätigen.

„Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für KI-Modelle, die in unserem Namen transaktieren, existieren noch nicht“, schrieb das Unternehmen in einer im April veröffentlichten Forschung. „Eine solche Welt ist nicht mehr fern. Die Gesellschaft muss schnell handeln, um diesen Veränderungen gerecht zu werden.“

Anthropic hat in diesem Jahr auch Ergebnisse aus mehreren Experimenten veröffentlicht, bei denen seine Claude-Agenten über reale Waren und Geld verhandelten. Im September beteiligten sich Anthropic-Mitarbeiter an einem Experiment zum Kauf und Verkauf von Büchern. Dabei setzten sie KI-Agenten auf einer virtuellen Handelsplattform ein, um „mit den Agenten anderer Leute zu werben, zu feilschen und Deals abzuschließen“. Die Mitarbeiter gaben ihren Agenten eine Liste von Büchern, die nach Präferenz sortiert war.

Die Studie ergab, dass Agenten, die angewiesen wurden, „rücksichtslos“ zu sein, im Vergleich zu anderen Agenten „leicht im Vorteil“ waren, wenn es darum ging, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Andere, kooperativere Agenten „brachten bewusste Opfer“, darunter das Akzeptieren weniger gewünschter Bücher, um sicherzustellen, dass jeder Agent in der Studie ein Buch bekam, das er zum Nutzer zurückbringen konnte.

Auch Akademiker haben versucht, das Problem anzugehen. Michelle Vaccaro, Assistenzprofessorin an der Harvard Business School, führte mehr als 180.000 Verhandlungen zwischen KI-Agenten in verschiedenen Szenarien durch, einschließlich Arbeitsverträgen und Mietvertragsverhandlungen. Dabei wurden neuartige Taktiken identifiziert, die die Fähigkeit eines anderen Agents untergraben, den Nutzer zu repräsentieren. In einem Fall versuchte ein Agent, ein Gegenüber durch eine Technik namens Prompt Injection dazu zu bringen, private Informationen preiszugeben.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 02.06.2026 berichtete aktien.news, dass Anthropic vertraulich die Unterlagen für einen Börsengang bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht hat. Damit kam das KI-Labor seinem direkten Konkurrenten OpenAI zuvor, von dem ebenfalls erwartet wurde, in Kürze entsprechende Unterlagen einzureichen. Am selben Tag meldete aktien.news zudem, dass Anthropic zuletzt von privaten Investoren mit mehr als 965 Milliarden US-Dollar bewertet wurde – und damit vor OpenAI lag, das zuletzt mit 852 Milliarden US-Dollar bewertet wurde.

Am 17.09.2026 berichtete aktien.news, dass sich die Aufmerksamkeit während der Vorbereitung des Börsengangs auf einen Teil des Prospekts richtet, den normalerweise niemand liest: den Abschnitt zu den Risikofaktoren. Am 29.09.2026 folgte der Bericht, dass der vorliegende Prospekt Ausgabenpläne von 518 Milliarden Dollar darlegt und die Notierung nach den Midterm-Wahlen im November stattfinden soll.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Nachricht vor allem ein Signal dafür, wie Anthropic seine Zukunft positioniert. Die Festlegung der Regeln für die Interaktion von Agenten wird zunehmend wichtiger, da die Technologie breiter angenommen wird und zu einer Schlüsselmethode wird, wie Menschen und Unternehmen KI nutzen. Meta hat einen starken Anstieg bei der Nutzung seines persönlichen Agenten-Tools Muse verzeichnet, während OpenAI kürzlich ein Konkurrenzprodukt namens Dots veröffentlichte.

Wer in KI-Werte investiert, sollte die regulatorische Lücke im Blick behalten, die Anthropic selbst benennt. Es gibt Bedenken, dass diejenigen, die sich fortschrittlichere KI-Modelle leisten können, in jeder Verhandlung zwischen Agenten die Oberhand gewinnen werden. „Hochleistungsfähige Modelle könnten Verhandlungsexpertise für Menschen zugänglich machen, die zuvor weder die Zeit noch die Ressourcen hatten, diese Fähigkeiten selbst zu entwickeln oder jemanden einzustellen, der in ihrem Namen verhandelt“, sagte Vaccaro. „Andererseits könnten, wenn die stärksten Agenten hauptsächlich denen mit den meisten Ressourcen zur Verfügung stehen, bestehende Vorteile verstärkt und Ungleichheiten in der Verhandlungsmacht vergrößert werden.“

Ausblick

Anthropic stellt die Entwicklung von KI-Agenten in den Mittelpunkt seiner zukünftigen Strategie. Den Rahmen bildet der geplante Börsengang, von dem Investoren glauben, dass er die größte Börsennotierung der Geschichte sein könnte. Nach dem Bericht vom 29.09.2026 soll die Notierung nach den Midterm-Wahlen im November stattfinden. Die Gesellschaft muss nach Einschätzung von Anthropic schnell handeln, um den Veränderungen durch KI-Modelle gerecht zu werden, die in unserem Namen transagieren.

Kurz erklärt

  • Autonomer Agent: Ein KI-System, das von Nutzern gesteuert wird, danach aber eigenständig Aktionen ausführt, um eine Aufgabe abzuschließen.
  • Prompt Injection: Eine Technik, mit der ein Agent ein Gegenüber dazu bringen soll, private Informationen preiszugeben.
  • Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse.
AnthropicKi-AgentenVerhandlungenBörsengangRechtsanwaltskanzleienAutonome AgentenPrompt InjectionClaude

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.