ANZEIGE

Xi fordert USA bei Weißem-Haus-Treffen zu KI-Zusammenarbeit auf

US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatschef Xi Jinping trafen sich am Donnerstag im Weißen Haus, um über künstliche Intelligenz zu sprechen.

•• 4 Min
Xi fordert USA bei Weißem-Haus-Treffen zu KI-Zusammenarbeit auf

US-Präsident Donald Trump und der chinesische Präsident Xi Jinping sind am Donnerstag im Weißen Haus in Washington D. C. zusammengekommen. Im Zentrum des Treffens stand das Thema künstliche Intelligenz (KI). Nach Angaben aus der Quelle forderte Xi Jinping die Vereinigten Staaten dabei zu einer Zusammenarbeit bei KI auf.

Das Gespräch fällt in eine Phase, in der sich die beiden größten Volkswirtschaften der Welt zunehmend als Konkurrenten auf dem Feld der Zukunftstechnologie gegenüberstehen. Washington und Peking ringen seit Monaten um die Vorherrschaft bei KI-Modellen, Rechenleistung und Standards. Das Weiße Haus war am Donnerstag damit erneut Schauplatz eines Spitzengesprächs, das weit über die reine Technologiepolitik hinausreicht.

Für deutsche Anleger ist die Begegnung relevant, weil die USA und China zusammen einen Großteil der globalen Wertschöpfung im Technologiesektor prägen. Signale der Entspannung oder der Verschärfung wirken sich unmittelbar auf die Stimmung an den Aktienmärkten aus – von Halbleiterherstellern über Cloud-Anbieter bis hin zu Industrieunternehmen, die auf KI-Anwendungen setzen.

Die Details

Das Treffen fand am Donnerstag im Weißen Haus in Washington D. C. statt. Beteiligt waren US-Präsident Donald Trump und der chinesische Präsident Xi Jinping. Inhaltlich ging es um künstliche Intelligenz. Xi Jinping forderte die USA zu einer Zusammenarbeit in diesem Bereich auf.

Weitere Einzelheiten – etwa konkrete Vereinbarungen, Zahlen oder ein festes Ergebnis des Gesprächs – gehen aus der vorliegenden Quelle nicht hervor. Der Bericht von CNBC World wurde am 25. September 2026 veröffentlicht. Der Ort des Treffens, das Weiße Haus, markiert dabei eine Besonderheit: Der chinesische Staatschef war zu Gast in Washington, nicht umgekehrt.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die jüngste Begegnung ist Teil einer längeren Abfolge von Treffen und Positionsbestimmungen. Bereits am 05.05.2026 berichtete aktien.news, dass Trump seine Vorfreude auf ein geplantes Treffen mit Xi Jinping geäußert hatte. Damals bezeichnete Trump die bevorstehende Begegnung als wichtige Reise und machte deutlich, dass er Xi daran erinnern wolle, dass die Vereinigten Staaten im Bereich der künstlichen Intelligenz führend seien. Handel und Technologie nannte der Bericht als zentrale Konfliktfelder.

Nur wenige Tage später folgte ein konkreter Schritt: Am 14.05.2026 meldete aktien.news, dass sich Trump und Xi beim zweitägigen Gipfeltreffen in Peking auf ein gemeinsames Protokoll über Best Practices für künstliche Intelligenz geeinigt hatten. Die Vereinbarung sollte sicherstellen, dass nichtstaatliche Akteure keinen Zugriff auf KI-Modelle erhalten. Der Besuch markierte den ersten Aufenthalt eines amtierenden US-Präsidenten in China seit 2017. US-Finanzminister Scott Bessent erläuterte die Bedeutung des Abkommens am Donnerstag gegenüber dem Sender CNBC und erklärte, die beiden KI-Supermächte würden den Dialog aufnehmen.

Am 17.07.2026 berichtete aktien.news, dass Xi Jinping China auf der World Artificial Intelligence Conference (WAIC) in Shanghai als Vorreiter einer neuen globalen KI-Ordnung positionierte. In seiner Eröffnungsrede forderte er die Länder auf, die „seltene und historische Chance" von Open-Source-KI zu ergreifen, und warnte zugleich vor „neuen historischen Ungerechtigkeiten" durch einen ungleichen Zugang zur Technologie. Xi verglich die Bedeutung der KI mit der Erfindung der Dampfmaschine und der Elektrizität und entwarf eine Vision, in der China KI-Technologie und Fachwissen mit Ländern des Globalen Südens teilt.

Am 28.07.2026 schließlich berichtete aktien.news, dass die KI-Rivalität zwischen USA und China den Zollstreit zunehmend überschattet. Peking nutze seine wachsenden KI-Fähigkeiten gezielt, um internationalen Einfluss auszubauen, während Trump angekündigt habe, im September mit Xi über das Thema KI zu beraten. Der Bericht unterstrich, wie zentral die Frage der künstlichen Intelligenz für die bilateralen Beziehungen geworden ist.

Was das für Anleger bedeutet

Die wiederkehrenden Spitzentreffen zeigen, dass KI längst kein Nischenthema mehr ist, sondern zum Kern der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden größten Volkswirtschaften gehört. Für Anleger bedeutet das: Politische Signale aus Washington und Peking können die Bewertung von Technologieunternehmen kurzfristig stark bewegen. Ein kooperativer Ton – wie ihn Xi nun mit seiner Forderung nach Zusammenarbeit anschlägt – kann die Risikowahrnehmung an den Märkten dämpfen. Umgekehrt haben frühere Berichte gezeigt, dass sich die Rivalität auch verschärfen kann, etwa wenn es um Zugang zu Modellen oder Standards geht.

Deutsche Privatanleger sind indirekt betroffen, weil viele hiesige Industrie- und Technologiekonzerne in globale Lieferketten eingebunden sind, die von US-amerikanischen und chinesischen KI-Ökosystemen abhängen. Eine Einordnung als Kauf- oder Verkaufsempfehlung ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Entscheidend bleibt, ob den Worten der beiden Präsidenten konkrete Vereinbarungen folgen – wie es beim Protokoll vom 14.05.2026 der Fall war.

Ausblick

Konkrete Termine oder Folgevereinbarungen aus dem aktuellen Treffen nennt die Quelle nicht. Aus den Archivberichten geht hervor, dass Trump bereits im Juli 2026 angekündigt hatte, im September mit Xi über KI zu beraten – ein Zeitfenster, in das auch das nun gemeldete Treffen im Weißen Haus fällt. Ob und wann ein weiteres Gipfeltreffen oder ein neues Abkommen folgt, ist offen. Beobachter dürften vor allem darauf achten, ob die von Xi geforderte Zusammenarbeit in ein gemeinsames Dokument mündet, wie es im Mai 2026 mit dem Protokoll über Best Practices gelungen war.

Kurz erklärt

  • Künstliche Intelligenz (KI): Oberbegriff für Computersysteme, die Aufgaben übernehmen, für die üblicherweise menschliche Intelligenz nötig ist.
  • Open-Source-KI: KI-Modelle, deren Baupläne und Gewichte öffentlich zugänglich sind und die von vielen Akteuren genutzt und weiterentwickelt werden können.
  • Best Practices: Als vorbildlich anerkannte Vorgehensweisen, an denen sich Staaten oder Unternehmen bei der Umsetzung eines Themas orientieren.
Xi JinpingDonald TrumpKünstliche IntelligenzUsa ChinaKi-ZusammenarbeitWeißes HausKi-RivalitätTechnologiepolitik

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.