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Wiluna Mining regelt Rechtsstreitigkeiten mit Vergleich und Freistellung

Das australische Bergbauunternehmen beendet vier Verfahrenskomplexe endgültig – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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Wiluna Mining regelt Rechtsstreitigkeiten mit Vergleich und Freistellung

Die in Australien notierte Wiluna Mining Corporation hat einen umfassenden Vergleich zur Beilegung mehrerer Rechtsstreitigkeiten bekannt gegeben. Ein Vergleichs- und Freistellungsabkommen wurde zwischen Wiluna und allen seinen Tochtergesellschaften (dem Konzern), AIM Mining Corporation, Milan Jerkovic, den ehemaligen Administratoren des Unternehmens sowie den Treuhändern des Wiluna Creditors' Trust und FTI Consulting (Australien) geschlossen.

Das Abkommen sieht die vollständige und endgültige Beilegung der verschiedenen Verfahren und der damit verbundenen Streitigkeiten vor – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Jede Partei trägt dabei ihre eigenen Kosten. Für Anleger ist vor allem relevant, dass damit mehrere seit Längerem schwelende Auseinandersetzungen rund um die frühere Verwaltung des Unternehmens beendet werden.

Vier Verfahren werden endgültig beigelegt

Das Abkommen umfasst nach Angaben des Unternehmens vier Verfahrenskomplexe:

  • Das vom Kläger Jerkovic gegen die ehemaligen Administratoren, die Treuhänder und den Konzern eingeleitete Verfahren vor dem Supreme Court of Western Australia mit dem Aktenzeichen COR 158 von 2025 (COR 158-Verfahren).
  • Die verbleibenden Kostenfragen in den Verfahren vor dem Supreme Court of Western Australia mit dem Aktenzeichen COR 169 von 2025, die von den ehemaligen Administratoren eingeleitet wurden, um Weisungen bezüglich der Verwaltung des Abkommens durch den Konzern einzuholen (COR 169-Verfahren).
  • Die verbleibenden Kostenfragen in den Verfahren vor dem Supreme Court of Western Australia mit dem Aktenzeichen COR 175 von 2025, die von AIM gegen die ehemaligen Administratoren, die Treuhänder und den Konzern eingeleitet wurden (COR 175-Verfahren).
  • Das vom Kläger AIM gegen Wiluna eingeleitete Verfahren vor dem Federal Court of Australia mit dem Aktenzeichen WAD 149 von 2026, das sich auf die außerordentliche Hauptversammlung von Wiluna am 15. Mai dieses Jahres bezieht.

Vorstand sieht Vergleich im besten Interesse der Aktionäre

Victor Rajasooriar, Managing Director von Wiluna, kommentierte die Einigung: „Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Vergleich im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre liegt. Er beseitigt die Ablenkung, Kosten und den Zeitaufwand, die mit den Verfahren verbunden sind. Es stellt den nächsten Schritt im Prozess der Risikominimierung und der Beseitigung der Altlasten des Unternehmens dar, während wir das Goldprojekt Wiluna vorantreiben.“

Mit dem Vergleich endet ein Kapitel, das die Gesellschaft über einen längeren Zeitraum begleitet hat. Die Auseinandersetzungen betrafen sowohl die frühere Administration als auch die Verwaltung des Wiluna Creditors' Trust. Dass nun sämtliche Verfahren und die damit verbundenen Kostenfragen beigelegt sind, dürfte den Verwaltungsaufwand für das Unternehmen deutlich reduzieren.

Für deutsche Anleger, die in australische Bergbauwerte investieren, ist die Nachricht vor allem deshalb von Bedeutung, weil rechtliche Altlasten bei Rohstoffunternehmen häufig als Risikofaktor gelten. Wiluna Mining konzentriert sich nach eigenen Angaben auf die Weiterentwicklung des Goldprojekts Wiluna. Der Konzern will sich mit der Bereinigung der Streitigkeiten den Rücken für das operative Geschäft freimachen.

Ob und in welchem Umfang der Vergleich finanzielle Auswirkungen auf die Bilanz hat, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Das Unternehmen betont lediglich, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt und die Einigung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Damit bleibt der genaue wirtschaftliche Effekt für die Aktionäre vorerst offen.

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